Hallo,
angenommen,jemand hat Schulden und eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Diejenige bezahlt bis zur Pfändungsfreigrenze (Pfändungsfreibetrag?)ihre Schulden ab. Dürfte sie trotz EV eine Riesterrente mit 30-50 Euro/Monat abschließen?
Danke im Voraus
Schmidti
Guten Tag Schmidti,
Ihre Frage ist - so meine ich - eher rechtlicher Natur.
Dass der Vertrag als solcher gegenüber Pfändung geschützt ist, wissen Sie vermutlich. Ob die Dame einen neuen Vertrag nach Abgabe der EV
schließen kann, richtet sich sinnvollerweise danach, ob sie die
Beiträge entrichten kann.Ein Abschlussverbot als solches geht von einer EV nach meiner Einschätzung nicht aus. Die Frage, ob die Pfändungsgrenze explizit die Beiträge für einen Riestervertrag einschließt, kann Ihnen mit einiger Sicherheit der Rechtspfleger beantworten, der die EV abgenommen hat.
Gruß
Günther
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Dass der Vertrag als solcher gegenüber Pfändung geschützt ist,
wissen Sie vermutlich.
Aber nicht in der Auszahlungsphase, es kommt auch aufs Alter und die Verjährung an.