Riester, EuGH - Zahlung ins Ausland - EU/nicht-EU

Hallo,

das EuGH hat ja nun entschieden, dass die Riesterrente auch dann voll gezahlt werden muss,
wenn der Rentner ins Ausland zieht. - Gilt das nur für EU-Ausland oder für jedes beliebige Land?

Gruß JK

Hallo,

das EuGH hat ja nun entschieden, dass die Riesterrente auch
dann voll gezahlt werden muss,
wenn der Rentner ins Ausland zieht. - Gilt das nur für
EU-Ausland oder für jedes beliebige Land?

nachvollziehbarerweise nur für das EU-Ausland, da sich der EuGH auf das Freizügigkeitsrecht stützt.
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:urteil-des-eu…

Gruß
Christian

Ebenso Hallo JK,
nunja, im Gegensatz zu zu meinem „Vorschreiber“ habe ich das Urteil anders gelesen. Riester kann auch im Ausland (weltweit) „unschädlich“ verwendet werden. Arbeitnehmer in D, die ihren Wohnsitz im EU-AUSLAND haben sind Riesterförderfähig. Ja, ich gebe zu, ich hab´s nur überflogen.
Warten wir mal ab, bis das Gesetz in D umgesetzt worden ist.

Grüße
Don

… im Gegensatz zu zu meinem „Vorschreiber“ habe ich das
Urteil anders gelesen. Riester kann auch im Ausland (weltweit)
„unschädlich“ verwendet werden. …

Hast Du einen Link zum Urteil?

Bei ziemlich allen anderen Rentenarten ist der Wohnort des Rentners (weltweit) unproblematisch.

Warten wir mal ab, bis das Gesetz in D umgesetzt worden ist.

Da bin ich auch schon gespannt.

Grüße
JK