Riester-Förderung

Hallo zusammen,

kurze Frage: Um die volle Riesterförderung vom Staat zu erhalten, muss ich ja mind. 4% des Vorjahreseinkommens einzahlen, oder? Das wären bei ca. 30.000€ also um die 100€/Monat die einzuzahlen sind. Richtig?

Wie sieht das aus, wenn die Ehefrau 2007 noch voll, 2008 3 Monate erwerbstätig war und dann 9 Monate Elterngeld bezieht? Muss die dann 2008 auch 4% ihres Vorjahreseinkommens einzahlen oder kann die schon so einen „Huckepackvertrag“ abschließen, bei der nur ein paar Euros im Monat zu zahlen sind? Ich vermute, dass das dann erst ab 2009 geht, oder?

Grüße

Guten Tag sodl,
mit Ihrer ersten Einschätzung liegen Sie etwas daneben.
Eigenbeitrag u n d Fördermittel zusammen müssen für die volle Förderung bei 4 % liegen.

Ihre andere Fallgestaltung ist mir offen gesagt viel zu kompliziert.
Wir würden hier bis zum St. Pipperleinstag herumposten.
Schlicht gesagt stellt sich das so da: Ein Riesterpapier ist dem
permanenten Wandel schlechthin unterworfen. Verdienst rauf und runter,
Kindergeldberechtigung, Kindergeldzuordnung, prekäres Arbeitsverhältnis, Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Vertragsaussetzung, Scheidung, Tod, Garantiezeit, Übertragung, Inanspruchnahme und
Rückzahlung und - ach ja: die Kernfrage, ob derjenige der einen
solchen Vertrag hat, das ganze aufgelistete Gewürge jeweils zeitnah
und verständlich an den Anbieter weitergibt bzw. selbst dazu passend
die richtigen Entscheidungen trifft. All das ist wichtig.

Noch kürzer gesagt: Tun Sie es einfach. Die Fälle, in denen alles
richtig gemacht wird - auf einen mehrjährigen Horizont hin betrachtet,
versteht sich - kann es nach meiner Wahrnehmung nicht geben.
Deswegen heißt das Ding ja auch Riester und nicht Sparbuch.
Umgekehrt aber kann kaum etwas so falsch gehandhabt werden, als dass
die ganze Sache unter dem Strich nicht doch ein Ergebnis zeitigt, das

  • unter Berücksichtigung von mehrjähriger Förderung - gut ist.
    Gruß
    Günther

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Hallo zusammen,

hallo,

kurze Frage: Um die volle Riesterförderung vom Staat zu
erhalten, muss ich ja mind. 4% des Vorjahreseinkommens
einzahlen, oder? Das wären bei ca. 30.000€ also um die
100€/Monat die einzuzahlen sind. Richtig?

Nein: 1200 abzüglich 154 = 1.046 p.a. = 87,17 Monat

Wie sieht das aus, wenn die Ehefrau 2007 noch voll, 2008 3
Monate erwerbstätig war und dann 9 Monate Elterngeld bezieht?

Jahreseinkommen 2007 * 4% abzüglich 154 abzüglich 185 oder 300 (wenn das Kind 2008 geboren wurde)

oder kann die schon so einen „Huckepackvertrag“ abschließen,
bei der nur ein paar Euros im Monat zu zahlen sind? Ich
vermute, dass das dann erst ab 2009 geht, oder?

Nein, der „Huckepackvertrag“ erst dann, wenn kein eigener Anspruch auf Förderung besteht. Während Erziehungszeiten besteht Rentenversicherungspflicht und ergo eigene Förderberechtigung.

Grüße

dito Joerg Koenig

Schlicht gesagt stellt sich das so da: Ein Riesterpapier ist
dem
permanenten Wandel schlechthin unterworfen. Verdienst rauf und
runter,

Naja, aber der Verdienst ist doch was, worum sich der Versicherte nicht kümmern muss, wenn er der Versicherungsgesellschaft einen Dauerzulageantrag erteilt hat. Oder täusche ich mich da?

Und zum Thema Kinder: Wenn ein Kind geboren wird, dann ist es halt da. Soviel wird sich da in den nächsten 18 Jahren nicht ändern, es sei denn das Kind stirbt vorher.

Und wenn der Versicherte versäumt anzugeben dass er nicht mehr rentenversicherungspflichtig ist (also keinen eigenen Zulageanspruch mehr hat), dann glaube ich kaum dass das in der Zulagestelle nicht bemerkt wird, wenn die Versicherung trotzdem Zulage beantragt.

Grüße

Stefan

Hallo,

Naja, aber der Verdienst ist doch was, worum sich der
Versicherte nicht kümmern muss, wenn er der
Versicherungsgesellschaft einen Dauerzulageantrag erteilt hat.
Oder täusche ich mich da?

Zur (meist) optimalen Gestaltung des Vertrages ist eine Anpassung an
das sozialversicherungspflichtige Vorjahreseinkommen erforderlich.

Und zum Thema Kinder: Wenn ein Kind geboren wird, dann ist es
halt da. Soviel wird sich da in den nächsten 18 Jahren nicht
ändern, es sei denn das Kind stirbt vorher.

Und wenn der Versicherte versäumt anzugeben dass er nicht mehr
rentenversicherungspflichtig ist (also keinen eigenen
Zulageanspruch mehr hat), dann glaube ich kaum dass das in der
Zulagestelle nicht bemerkt wird, wenn die Versicherung
trotzdem Zulage beantragt.

…mit der möglichen Folge, das eine eventuelle falsche Vertrags-
gestaltung zu spät bemerkt wird und Geld verschenkt wird; prima!

Grüße

Stefan

Grüße Joerg

Hallo,

vielen Dank zunächst für eure hilfreichen Antworten.
Eine Frage hätte ich noch: Wenn ich z.B. ab Juli einen Riestervertrag abschließen würde, müsste man ja meist zusätzlich einen Fixbetrag einzahlen, um die volle staatliche Förderung für 2008 zu erhalten. Was ist, wenn man das nicht macht? Erhält man dann eine anteilige Förderung oder gar nichts? Meine Frau müsste z.B. ca. 400€ einzahlen, um 452€ Förderung zu erhalten… macht ja dann relativ wenig Sinn…

Grüße

Hallo,

hallo,

vielen Dank zunächst für eure hilfreichen Antworten.
Eine Frage hätte ich noch: Wenn ich z.B. ab Juli einen
Riestervertrag abschließen würde, müsste man ja meist
zusätzlich einen Fixbetrag einzahlen, um die volle staatliche
Förderung für 2008 zu erhalten. Was ist, wenn man das nicht
macht? Erhält man dann eine anteilige Förderung oder gar
nichts? Meine Frau müsste z.B. ca. 400€ einzahlen, um 452€
Förderung zu erhalten… macht ja dann relativ wenig Sinn…

Wer anteilig zahlt, bekommt auch nur anteilig Förderung. Es besteht
aber die Möglichkeit - auch noch ggf. zum Jahresende einen Vertrag abzuschließen und darauf den gesamten Jahresbeitrag einzuzahlen.
Gruß J.K.

Hallo,

… Meine Frau müsste z.B. ca. 400€ einzahlen, um 452€
Förderung zu erhalten… macht ja dann relativ wenig Sinn…

Warum macht das wenig Sinn, wenn ihr 400€ einzahlt 452€ noch mal dazu zu bekommen?

Gruß
CM

Zur (meist) optimalen Gestaltung des Vertrages ist eine
Anpassung an
das sozialversicherungspflichtige Vorjahreseinkommen
erforderlich.

Wenn ich mir eine Anpassung überhaupt leisten kann. Nur weil ich Förderung bekomme heißt das nicht dass ich mir den Beitrag leisten kann.

…mit der möglichen Folge, das eine eventuelle falsche
Vertrags-
gestaltung zu spät bemerkt wird und Geld verschenkt wird;
prima!

Da wird nichts verschenkt. Wenn ein Kind wegfällt und die Zulagenstelle bemerkt das dann fällt auch die Zulage weg, ggf. rückwirkend.

Ich sage ja nicht dass der Vertrag ohne Veränderungen durchläuft bis zum Rentenalter, aber dass man jedes Jahr Riesenänderungen durchführen muss ist ja auch nicht grundsätzlich so.

Außerdem schadet es nicht, wenn sich Versicherte selbst mit dem Thema befassen müssen. Bis jetzt war es ja meistens so, dass in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde und kurz vor der Rente hat man sich damit befasst, wieviel Rente man überhaupt bekommt. So einfach ist es eben nicht mehr.

Grüße

Stefan