Riester für angestellte Ärzte ja/nein ?

Hallo,

mal eine ganz spezielle Frage:

Angenommen eine Person (weiblich) ist in einem öffentlichen Klinikum als Ärztin angestellt. Die Person zahlt die Beiträge zur Rentenversicherung nicht an die BfA sondern an das Ärzte-Versorgungswerk des Bundeslandes.

Nun gibt es zwei Aussagen:

  1. Riester geht und ist empfehlenswert, weil die Person die Förderungen erhält.

  2. Riester geht gar nicht, weil die Personen, die ihre Rentenbeiträge an berufsständische Versorgungswerke zahlen, nicht förderungsberechtigt sind.

Was stimmt denn nun?

Und ist Riester für die Person überhaupt interessant, wenn sie daran denkt, sich in 5-7 Jahren evtl. selbständig zu machen und somit dann ja aus der förderungsberechtigten Gruppe herausfallen würde?

Vielen Dank!

Frank

Hallo Frank,

wenn du in das Versorgungswerk einzahlst, ist die Vermutung nahe, dass du deine steuerlichen Vorteile schon voll ausschöpfst. Dann wäre die nach meiner Meinung mögliche Versorgung durch die Riesterrente zumindest steuerlich nicht mehr attraktiv.

Besorg dir doch den aktuellen Finanztest 12/05 von der Stiftung Warentest, da steht es so drin. Auch dass Selbständige, die noch lange Zeit bis zur Rente haben, keine Vorteile davon haben.

Tschüss
Bernd

  1. Riester geht und ist empfehlenswert, weil die Person die
    Förderungen erhält.

Stimmt und Riester wird auch über die VBL angeboten.

  1. Riester geht gar nicht, weil die Personen, die ihre
    Rentenbeiträge an berufsständische Versorgungswerke zahlen,
    nicht förderungsberechtigt sind.

Falsch.

Und ist Riester für die Person überhaupt interessant, wenn sie
daran denkt, sich in 5-7 Jahren evtl. selbständig zu machen
und somit dann ja aus der förderungsberechtigten Gruppe
herausfallen würde?

Meine Meinung ist: Für 5-7 Jahre lohnt es nicht.

Steuerliche Vorteile durch Versorgungswerk?
Hallo Bernd,

danke für die Antwort!

wenn du in das Versorgungswerk einzahlst, ist die Vermutung
nahe, dass du deine steuerlichen Vorteile schon voll
ausschöpfst.

Ich zahle da nicht ein (bin ja -leider?- keine Ärztin :smile: aber die Person um die es geht: welche steuerlichen Vorteile hätte sie dadurch? Bislang ist ihr das nicht bekannt, muss man dazu irgendwas beantragen?

Besorg dir doch den aktuellen Finanztest 12/05 von der
Stiftung Warentest, da steht es so drin.

Danke, werde ich morgen kaufen!

Viele Grüße
Frank

Riester nur 5-7 Jahre?
Hi Nordlicht,

danke für die Antwort!

Meine Meinung ist: Für 5-7 Jahre lohnt es nicht.

Also wenn die Person sich selbständig macht, fällt quasi die staatliche Förderung flach und der Vertrag würde ruhen?

Dann gäbe es quasi nur einen Anspareffekt für diese Zeit und dann nur noch einen Zinseffekt?

Die Vertriebler meinten nämlich, das lohne sich toll, „Sie kriegen ja Geld geschenkt vom Staat, warum wollen Sie das nicht mitnehmen“…

Viele Grüße
Frank

Also wenn die Person sich selbständig macht, fällt quasi die
staatliche Förderung flach und der Vertrag würde ruhen?

Die Bar-Förderung fiele flach, was mit der steuerlichen Förderung geschieht läßt sich von hier nicht entscheiden. Ich halte es für unsinnig einen Vertrag 5 - 7 Jahre zu besparen und ihn dann 20 oder 30 Jahre ruhen zu lassen.

Dann gäbe es quasi nur einen Anspareffekt für diese Zeit und
dann nur noch einen Zinseffekt?

Wenn die Ärztin nicht weiter einzahlt, wäre es so. Sie kann natürlich weiter einzahlen, aber ohne die Förderung gäbe es bessere Möglichkeiten.

Die Vertriebler meinten nämlich, das lohne sich toll, „Sie
kriegen ja Geld geschenkt vom Staat, warum wollen Sie das
nicht mitnehmen“…

Dass das geld geschenkt ist, ist unbestritten, aber ob ich für einige € Riesterente einen Vertrag jahrzehntelang verwalten will, glaube ich nicht. Ausweg: innerhalb dieser 5-7 Jahre einen Arbeitnehmer heiraten, dann macht die Sache Sinn.

Hallo Nordlicht,

danke für die Infos!

Dann wird sie wohl darauf verzichten, meinte sie.

Ausweg: innerhalb dieser 5-7 Jahre
einen Arbeitnehmer heiraten, dann macht die Sache Sinn.

Na das wollen wir mal nicht hoffen :smile: Moment hat sie einen Freiberufler der nicht vorhat, sich anstellen zu lassen :smile:

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

bis zum 31.12.2004 konntest du deine Alterssicherung über Sonderabgaben in der Steuererklärung ansetzen. Da aber nur ein „geringer“ Betrag dafür vom Gesetzgeber festgelegt war, fielen praktisch eine Menge der Alterssicherungen steuerlich ins Leere. In diesen Betrag waren ja auch die Sozialabgaben (Krankenvers.u.a.) einzurechnen.
Seit dem 1.1.2005 stellt sich das für die Alterssicherung ganz anders dar. Die ab 1.1.2005 gezahlten Renten werden zu 50% steuerpflichtig. Jedes weitere Jahr kommen zwei Prozentpunkte dazu, bis 100%ige Steuerpflicht erreicht ist. Zum Ausgleich dazu darfst du derzeit deine Alterssicherung (Beiträge zur Rentenversicherung oder zum Versorgungswerk und weitere Versicherungen in dieser Richtung) in deiner Steuererklärung angeben. Diese werden (wie sollte es auch anders sein?) in einem komplizierten Rechenvorgang steuerlich angerechnet. Dabei muss man zwischen abhängig Beschäftigten und Selbständigen unterscheiden. Erstere bekommen ja die Hälfte zur Sozialversicherung (hier Rentenversicherung) von ihrem Arbeitgeber geschenkt. Das erklärt den komplizierten Anrechnungsvorgang oben, während die Selbständigen für ihre Altersversogung zu 100% selbst aufkommen müssen und dadurch nahezu 100% absetzen können. Es besteht hier aber auch eine Deckelung nach oben! (mir derzeit nicht genau bekannt)
Wenn man jetzt die Steuerersparnis vor dem 1.1.2005 und die Steuersparnis nach dem 1.1.2005 für Angestellte und Selbständige vergleicht, so haben sie etwas Steuern gespart, die ihnen aber Vater Staat beim Rentenbezug im späteren Leben (s.o.) doppelt und dreifach wieder abzieht. Eigentlich zwingend aber für die meisten nicht möglich in der heutigen Zeit wäre es, die gesparten Steuern so verzinslich anzulegen, dass davon im Alter die gegenüber Heute erhöhte Steuerlast der Rente zu bezahlen ist.

Noch Fragen? Tschüss
Bernd

1 „Gefällt mir“

Hallo Bernd,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!

Eine Frage habe ich noch: Wenn eine Person also Beiträge zum Versorgungswerk zahlt und diese ja somit anteilsmäßig von der Steuer abgesetzt werden können - wird dieser steuerliche Effekt automatisch berücksichtigt? (Die Beträge werden ja direkt vom Arbeitslohn einbehalten).

Oder ist diejenige selbst dafür verantwortlich, diese in der ESt-Erklärung richtig anzusetzen? (Hoffentlich hat WISO dann eine gute Eingabemöglichkeit dafür)…

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

bei der Steuer gilt, jeder ist seines Glückes Schmied. Das Finanzamt berücksichtigt nur das, was in der Jahres-Einkommenssteuererklärung angegeben wurde. Wie soll dein FA-Sachbearbeiter es auch sonst wissen? Er ist kein Hellseher.

Viel Erfolg
Bernd

Hallo Bernd,

danke Dir! Dann wird das am Jahresende mal im WISO gesucht werden :smile:

(Hatte gedacht, vielleicht ist es auf der LohnSt-Karte ja speziell eingetragen, so dass der Bearbeiter es dort entnimmt.)

Viele Grüße
Frank

  1. Riester geht und ist empfehlenswert, weil die Person die
    Förderungen erhält.

Stimmt und Riester wird auch über die VBL angeboten.

Stimmt leider nicht. Siehe unten.

  1. Riester geht gar nicht, weil die Personen, die ihre
    Rentenbeiträge an berufsständische Versorgungswerke zahlen,
    nicht förderungsberechtigt sind.

Falsch.

Nicht falsch, sondern richtig. Diese Personen sind von der Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen RV nicht betroffen (weil versichert im berufsständischen Versorgungswerk), deshalb auch keine Förderung durch Riester.

Und ist Riester für die Person überhaupt interessant, wenn sie
daran denkt, sich in 5-7 Jahren evtl. selbständig zu machen
und somit dann ja aus der förderungsberechtigten Gruppe
herausfallen würde?

Meine Meinung ist: Für 5-7 Jahre lohnt es nicht.