Riester: Kinderzulage

Moin,

meine Frage ist ganz einfach: Wer beantragt die Kinderzulage? Ist die Kinderzulage abhängig von gezahlten Beiträgen?

Der Hintergrund dazu:
Ich als Alleinverdiener habe erst seit 2006 (nicht schon ab Januar, erst später) eine Riester-Rente. Meine Frau hatte schon davor eine, weil sie aufgrund Entbindung im Jahr 2003 unmittelbar zulageberechtigt war. Seit ich meine Riester-Rente habe, ist die Versicherung meiner Frau aber beitragsfrei gestellt.

Beim Antrag auf Altersvorsorgezulage für 2006 frage ich mich nun, ob die Kinderzulage bei meiner Frau bleibt, obwohl sie ja ab Mitte 2006 (oder so) keine Beiträge mehr bezahlt. Oder muss die Kinderzulage deswegen auf mich umgeschrieben werden?

Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt richtig darlegen.

Vielen Dank für Eure Antworten,
-Efchen

Hallo,
die Kinderzulage fließt, bei Verheirateten, grundsätzlich dem Vertrag der Mutter zu. Es sei denn, diese willigt ein, dass die Zulage dem
Vertrag des Vaters zufließt.
Soweit Deine Frau nicht rentenversicherungspflichtig ist, hoffe ich, das der Riestervertrag nicht beitragsfrei gestellt wurde, sondern
ausschliesslich durch Zulagen bespart wird.
Gruß

Hallo,
die Kinderzulage fließt, bei Verheirateten, grundsätzlich dem
Vertrag der Mutter zu. Es sei denn, diese willigt ein, dass
die Zulage dem Vertrag des Vaters zufließt.

Ja, so stehts ja auch in der Erklärung drin.

Soweit Deine Frau nicht rentenversicherungspflichtig ist,
hoffe ich, das der Riestervertrag nicht beitragsfrei gestellt
wurde, sondern ausschliesslich durch Zulagen bespart wird.

Den Satz verstehe ich nicht.
Als nicht arbeitende Hausfrau ist sie wohl nicht rentenversicherungspflichtig.
Der Riestervertrag wurde beitragsfrei gestellt. Sie zahlt nichts.
Gibts die Kinderzulage trotzdem in voller Höhe?

Den Satz verstehe ich nicht.
Als nicht arbeitende Hausfrau ist sie wohl nicht
rentenversicherungspflichtig.
Der Riestervertrag wurde beitragsfrei gestellt. Sie zahlt
nichts.

Also einen gewissen Eigenbetrag muss man schon selbst aufbringen, da gibt es eine Mindestgrenze. Keine Beträge = keine Zulagen.
Geringe Beiträge = anteilige Zulagen. Maximalbeiträge = volle Zulage.

Sonst würde ich SOFORT einen Riestervertrag abschließen, ohne Beiträge zu zahlen und aber die Förderung einsacken.

Beatrix

Hallo,
für Personen, die n i c h t förderberechtigt sind,
(z.B. Hausfau) gilt, das gleichwohl eine Förderung
gezahlt wird, wenn für den förderberechtigten Ehepartner
ein Vertrag besteht und bespart wird.
Eine Einzahlung durch diese Person ist nicht erforderlich

Gruß

ergänzend siehe auch:
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_15…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_15844/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Riester Rente node.html__nnn=true)
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10990/SharedDocs/de/Inhalt/02 Rente/05 riester rente/02 sie 20moechten 20vorsorgen/voraussetzungen/rechenbeispiele__zulage.html)
frohe Ostern !

Ergänzend zu Herr Königs Beitrag, suchen Sie mal nach Zulagenverträgen :wink:
Aber wie schon angedeutet, einer muss Beiträge zahlen. Unterm Strich lassen sich aber dadurch manchmal die Förderquoten erhöhen.
Ob die Anlagegesellschaft dabei mitspielt, ist eine andere Geschichte.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

für Personen, die n i c h t förderberechtigt sind,
(z.B. Hausfau) gilt, das gleichwohl eine Förderung
gezahlt wird, wenn für den förderberechtigten Ehepartner
ein Vertrag besteht und bespart wird.
Eine Einzahlung durch diese Person ist nicht erforderlich

Alles klar, das ist eine Antwort, wie ich sie gebrauchen kann.
Vielen vielen Dank!

Frohe Ostern,
-Efchen