Riester mal wieder

hallo,

ich rechne gerade ein wenig rum, weil ich mir nicht sicher bin, ob man nochmal für 2013 nachschießen muss um die volle förderung zu bekommen.

beispiel:

frau (beamtin) 18000,00 brutto
1 x kind vor 2008
1 x kind nach 2008

die rechner werfen mir 81,00 € eigenbeitrag im jahr raus um die volle förderung zu bekommen. kann das stimmen?

sind die 4% vom jahreseinkommen tatsächlich inkl. der zulagen zu berechnen?

das wäre eine stattliche förderquote von ca. 89%

vielen dank

gruß inder

hallo inder,

ich an ihrer stelle würde mich an einen unabhängigen berater wenden, dieser erklärt ihnen riester ganz ausführlich.

Hallo.

Sofern keine weiteren Einnahmen im Haushalt vorliegen ist diese Berechnung richtig.

Viele Grüße
Claude Burgard
http://www.burgard-versicherungen.de

Sofern keine weiteren Einnahmen im Haushalt vorliegen ist
diese Berechnung richtig.

danke.

doch es gibt weitere einnahmen:

der EM mit ca. 60K und eigenem vertrag mit 5 euronen monatlich.

aber ist es nicht so, dass beide ehegatten getrennt voneinander betrachtet werden müssen?

die mutter kann doch mit ihrem eigenbeitrag ihre eigene grundzulage und die beiden kinderzulagen mitnehmen?

wie spielt denn da der EM mit rein?

gruß inder

hallo inder,

ich an ihrer stelle würde mich an einen unabhängigen berater
wenden, dieser erklärt ihnen riester ganz ausführlich.

hallo,

ich frag lieber bei www. da gibt es experten, die mir das auch erklären können.

gruß inder

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Die Berechnung ist : 18.000 Brutto -> 4% davon = 720 Euro.
Von den 720 Euro werden die Förderungen abgezogen:
720 - 154 (eigene Förderung) - 185 (KInd vor 2008) - 300 (Kind nach 2008) = 81 Euro Eigenbeitrag.
Mindesteigenbeitrag ist 60 Euro pro Jahr also sind 81 Euro völlig korrekt.
Und natürlich bietet Riester eine gute Förderquote - und die ist hier nicht 89% sondern 788%.
Für jeden Euro den Du einzahlst bekommst Du das 7,9 fache an Förderung.
Weitere Einnahmen im Haushalt (wie von Claude Burgard bemerkt) sind völlig wurscht. Der Ehemann kann 100000 Euro monatliches Einkommen haben - keine Auswirkung oder die Frau Einnahmen aus Kapitalanlagen in Höhe von 1 Mio pro Jahr - auch keine Auswirkung.
Lediglich wenn noch weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen der Frau vorliegen würden würde sich die Berechnungsgrundlage (18.000 brutto) ändern.

Gruesse
Detlef Meyer

Für jeden Euro den Du einzahlst bekommst Du das 7,9 fache an
Förderung.
Weitere Einnahmen im Haushalt (wie von Claude Burgard bemerkt)
sind völlig wurscht. Der Ehemann kann 100000 Euro monatliches
Einkommen haben - keine Auswirkung oder die Frau Einnahmen aus
Kapitalanlagen in Höhe von 1 Mio pro Jahr - auch keine
Auswirkung.
Lediglich wenn noch weitere sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungen der Frau vorliegen würden würde sich die
Berechnungsgrundlage (18.000 brutto) ändern.

vielen dank für diesen famosen beitrag und stern (leider kann man nur einen geben)

gruß inder

Hallo Claude,

Hallo.

Sofern keine weiteren Einnahmen im Haushalt vorliegen ist
diese Berechnung richtig.

Wie kommst Du denn auf diese Idee ?

Weitere Einnahmen spielen bei einem Riestervertrag keine Rolle.

Gruß Merger

Wenn Sie unmittelbar zulageberechtigt ist, dann stimmt Ihre Rechnung. Allerdings ist die Förderquote  falsch. 

Am besten Sie wenden Sie auch an Ihre vertragsführende Gesellschaft. Die müssen dann wegen eventueller Falschberatung oder-berechnung auch haften.

Hallo,

beispiel:

frau (beamtin) 18000,00 brutto
1 x kind vor 2008
1 x kind nach 2008

Jahresbeitrag: 18000 * 0,04 - 154 (Grundzulage) - 185 (Kinderzulage) - 300 (Kinderzulage). Ist der Ehemann mittelbar zulagenberechtigt gehen noch einmal 154 € runter.

sind die 4% vom jahreseinkommen tatsächlich inkl. der zulagen zu berechnen?

Ja.

das wäre eine stattliche förderquote von ca. 89%

Warum nicht. ich kenne Familien hat hat die Frau eine Förderquote von weit über 100 %.

vielen dank

Büdde, büdde

gruß inder

Gruß

Nordlicht

der EM mit ca. 60K und eigenem vertrag mit 5 euronen monatlich.

Also Ehegattenvertrag. Ist der EM mittelbar oder unmittelbar zulagenbrechtigt ?

die mutter kann doch mit ihrem eigenbeitrag ihre eigene grundzulage und die beiden kinderzulagen mitnehmen?

Ja.

wie spielt denn da der EM mit rein?

Siehe oben.

Guten Tag,
wenn sie die 4 % Regel meinen stimmt ihr Ergebnis: 81,- €.
18000€x 4%= 720€ -154€ -185€- 300€= 81€.

Wenn Sie einen Parner haben, mit dem Sie zusammen veranlagt sind und der ein höeres Einkommen hat, sollten sie die steuerlicheorientierte Variante nehmen.

2100€-154€ -185€ -300€=1461€

Sie bekommen vom gezahlten Figenbeitrag ca 1/3 tel vom FA wieder zurück und es wäre eine sinnvollere Altersvorsorge.

Alles Gute
Andrew Boy
Bei weiteren Fragen bitte an [email protected]

das stimmt…einfache rechnung:
4% von 18.000 € 720 €  abzüglich 2 x kinderzuschuss + eigener zuschuss;  - verbleibt ein geringer eigenanteil  .

beste grüße

Jahresbeitrag: 18000 * 0,04 - 154 (Grundzulage) - 185
(Kinderzulage) - 300 (Kinderzulage). Ist der Ehemann mittelbar
zulagenberechtigt gehen noch einmal 154 € runter.

Der entscheidende Satz und damit auch die erste und einzig sinnvolle und richtige Antwort.Claude Burgard hat es wohl auch schon angedeutet,dass hierbei die Art der Zulagenberechtigung des Ehepartners für die Berechnung des Eigenanteils der maßgebliche Faktor ist.Alle anderen Berater/Vermittler sollten sich noch einmal auf die „Riester-Schulbank“ setzen.

Der entscheidende Satz und damit auch die erste und einzig sinnvolle und richtige Antwort.

Danke für die Blumen ! 0-))

der EM mit ca. 60K und eigenem vertrag mit 5 euronen monatlich.

Also Ehegattenvertrag. Ist der EM mittelbar oder unmittelbar
zulagenbrechtigt ?

der EM ist unmittelbar berechtigt und hat einen eigenen vertrag. den grund des abschlusses weiss ich nicht mehr genau.

ist denn die variante: frau verdient wenig und nimmt mit (kleinem) eigenem vertrag die eigene und die kinderzulagen mit/ mann verdient viel und hat keine lust die 4% zu berappen um die 154 € mitzunehmen (günstigerprüfung i.s. sonderausgaben außen vor) die offensichtlich günstigste variante ?

gruß inder

Heiteres Informationsgeschnorre…Der Mann ist schön blöd,wenn er bei geringem Eigenbeitrag ohne Zulagenförderung auch noch bereit ist,die aller Wahrscheinlichkeit nach anfallenden Stückkosten und sonstige Gebühren zu berappen.Hier wird so geriestert,wie es nach den anerkannten Regeln des gesunden Menschenverstandes sinnfrei ist.

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Heiteres Informationsgeschnorre…

diese aussage verstehe ich nicht?

Der Mann ist schön
blöd,wenn er bei geringem Eigenbeitrag ohne Zulagenförderung
auch noch bereit ist,die aller Wahrscheinlichkeit nach
anfallenden Stückkosten und sonstige Gebühren zu berappen.

als abgeschlossen wurde war die EF im mutterschaftsurlaub (evtl. damals nur mittelbar berechtigt?). deshalb evtl. der mini-vertrag für den mann (oder geht es evtl. um das „erben“ der rente später/ bzw. übertragungsgeschichten)

Hier
wird so geriestert,wie es nach den anerkannten Regeln des
gesunden Menschenverstandes sinnfrei ist.

o.k. kannst du das näher begründen? denn die staatl. förderung ist doch mit diesem modell in ordnung oder ?

vielen dank

gruß inder

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Der entscheidende Satz und damit auch die erste und einzig
sinnvolle und richtige Antwort.Claude Burgard hat es wohl auch
schon angedeutet,dass hierbei die Art der Zulagenberechtigung
des Ehepartners für die Berechnung des Eigenanteils der
maßgebliche Faktor ist.Alle anderen Berater/Vermittler sollten
sich noch einmal auf die „Riester-Schulbank“ setzen.

Diesen Text finde ich super.

Also muss unsere liebe Sapine auch die Schulbank drücken,
da ja nur Claude als Einzigster richtig antwortete.

Der entscheidende Satz und damit auch die erste und einzig
sinnvolle und richtige Antwort.Claude Burgard hat es wohl auch
schon angedeutet,dass hierbei die Art der Zulagenberechtigung
des Ehepartners für die Berechnung des Eigenanteils der
maßgebliche Faktor ist.Alle anderen Berater/Vermittler sollten
sich noch einmal auf die „Riester-Schulbank“ setzen.

Diesen Text finde ich super.

Das freut mich.

Also muss unsere liebe Sapine auch die Schulbank drücken,
da ja nur Claude als Einzigster richtig antwortete.

Du zeigst wieder einmal,dass zwischen „Lesen“ und „Verstehen“ oftmals Welten liegen.Meine Antwort bezog sich klar und deutlich auf den Beitrag von Nordlicht.Er hat die richtige Berechnung des Eigenbeitrages bei einer eventuell vorliegenden mittelbaren Zulagenberechtigung des Ehepartners aufgezeigt.Auf diese Idee bist du ja leider nicht einmal im Ansatz gekommen.Was mich persönlich im Übrigen wenig verwundert.
CB hat gemutmaßt:
"Sofern keine weiteren Einnahmen im Haushalt vorliegen ist diese Berechnung richtig."Was er damit meint,ist zumindest mir zunächst einmal unklar.Aber da du ja gerne Tatsachen verdrehst,passt das auch wieder irgendwie ins Bild.

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