Die Berechnung ist : 18.000 Brutto -> 4% davon = 720 Euro.
Von den 720 Euro werden die Förderungen abgezogen:
720 - 154 (eigene Förderung) - 185 (KInd vor 2008) - 300 (Kind nach 2008) = 81 Euro Eigenbeitrag.
Mindesteigenbeitrag ist 60 Euro pro Jahr also sind 81 Euro völlig korrekt.
Und natürlich bietet Riester eine gute Förderquote - und die ist hier nicht 89% sondern 788%.
Für jeden Euro den Du einzahlst bekommst Du das 7,9 fache an Förderung.
Weitere Einnahmen im Haushalt (wie von Claude Burgard bemerkt) sind völlig wurscht. Der Ehemann kann 100000 Euro monatliches Einkommen haben - keine Auswirkung oder die Frau Einnahmen aus Kapitalanlagen in Höhe von 1 Mio pro Jahr - auch keine Auswirkung.
Lediglich wenn noch weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen der Frau vorliegen würden würde sich die Berechnungsgrundlage (18.000 brutto) ändern.
Für jeden Euro den Du einzahlst bekommst Du das 7,9 fache an
Förderung.
Weitere Einnahmen im Haushalt (wie von Claude Burgard bemerkt)
sind völlig wurscht. Der Ehemann kann 100000 Euro monatliches
Einkommen haben - keine Auswirkung oder die Frau Einnahmen aus
Kapitalanlagen in Höhe von 1 Mio pro Jahr - auch keine
Auswirkung.
Lediglich wenn noch weitere sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungen der Frau vorliegen würden würde sich die
Berechnungsgrundlage (18.000 brutto) ändern.
vielen dank für diesen famosen beitrag und stern (leider kann man nur einen geben)
Guten Tag,
wenn sie die 4 % Regel meinen stimmt ihr Ergebnis: 81,- €.
18000€x 4%= 720€ -154€ -185€- 300€= 81€.
Wenn Sie einen Parner haben, mit dem Sie zusammen veranlagt sind und der ein höeres Einkommen hat, sollten sie die steuerlicheorientierte Variante nehmen.
2100€-154€ -185€ -300€=1461€
Sie bekommen vom gezahlten Figenbeitrag ca 1/3 tel vom FA wieder zurück und es wäre eine sinnvollere Altersvorsorge.
Alles Gute
Andrew Boy
Bei weiteren Fragen bitte an [email protected]
Jahresbeitrag: 18000 * 0,04 - 154 (Grundzulage) - 185
(Kinderzulage) - 300 (Kinderzulage). Ist der Ehemann mittelbar
zulagenberechtigt gehen noch einmal 154 € runter.
Der entscheidende Satz und damit auch die erste und einzig sinnvolle und richtige Antwort.Claude Burgard hat es wohl auch schon angedeutet,dass hierbei die Art der Zulagenberechtigung des Ehepartners für die Berechnung des Eigenanteils der maßgebliche Faktor ist.Alle anderen Berater/Vermittler sollten sich noch einmal auf die „Riester-Schulbank“ setzen.
der EM mit ca. 60K und eigenem vertrag mit 5 euronen monatlich.
Also Ehegattenvertrag. Ist der EM mittelbar oder unmittelbar
zulagenbrechtigt ?
der EM ist unmittelbar berechtigt und hat einen eigenen vertrag. den grund des abschlusses weiss ich nicht mehr genau.
ist denn die variante: frau verdient wenig und nimmt mit (kleinem) eigenem vertrag die eigene und die kinderzulagen mit/ mann verdient viel und hat keine lust die 4% zu berappen um die 154 € mitzunehmen (günstigerprüfung i.s. sonderausgaben außen vor) die offensichtlich günstigste variante ?
Heiteres Informationsgeschnorre…Der Mann ist schön blöd,wenn er bei geringem Eigenbeitrag ohne Zulagenförderung auch noch bereit ist,die aller Wahrscheinlichkeit nach anfallenden Stückkosten und sonstige Gebühren zu berappen.Hier wird so geriestert,wie es nach den anerkannten Regeln des gesunden Menschenverstandes sinnfrei ist.
Der Mann ist schön
blöd,wenn er bei geringem Eigenbeitrag ohne Zulagenförderung
auch noch bereit ist,die aller Wahrscheinlichkeit nach
anfallenden Stückkosten und sonstige Gebühren zu berappen.
als abgeschlossen wurde war die EF im mutterschaftsurlaub (evtl. damals nur mittelbar berechtigt?). deshalb evtl. der mini-vertrag für den mann (oder geht es evtl. um das „erben“ der rente später/ bzw. übertragungsgeschichten)
Hier
wird so geriestert,wie es nach den anerkannten Regeln des
gesunden Menschenverstandes sinnfrei ist.
o.k. kannst du das näher begründen? denn die staatl. förderung ist doch mit diesem modell in ordnung oder ?
Der entscheidende Satz und damit auch die erste und einzig
sinnvolle und richtige Antwort.Claude Burgard hat es wohl auch
schon angedeutet,dass hierbei die Art der Zulagenberechtigung
des Ehepartners für die Berechnung des Eigenanteils der
maßgebliche Faktor ist.Alle anderen Berater/Vermittler sollten
sich noch einmal auf die „Riester-Schulbank“ setzen.
Diesen Text finde ich super.
Also muss unsere liebe Sapine auch die Schulbank drücken,
da ja nur Claude als Einzigster richtig antwortete.
Der entscheidende Satz und damit auch die erste und einzig
sinnvolle und richtige Antwort.Claude Burgard hat es wohl auch
schon angedeutet,dass hierbei die Art der Zulagenberechtigung
des Ehepartners für die Berechnung des Eigenanteils der
maßgebliche Faktor ist.Alle anderen Berater/Vermittler sollten
sich noch einmal auf die „Riester-Schulbank“ setzen.
Diesen Text finde ich super.
Das freut mich.
Also muss unsere liebe Sapine auch die Schulbank drücken,
da ja nur Claude als Einzigster richtig antwortete.
Du zeigst wieder einmal,dass zwischen „Lesen“ und „Verstehen“ oftmals Welten liegen.Meine Antwort bezog sich klar und deutlich auf den Beitrag von Nordlicht.Er hat die richtige Berechnung des Eigenbeitrages bei einer eventuell vorliegenden mittelbaren Zulagenberechtigung des Ehepartners aufgezeigt.Auf diese Idee bist du ja leider nicht einmal im Ansatz gekommen.Was mich persönlich im Übrigen wenig verwundert.
CB hat gemutmaßt:
"Sofern keine weiteren Einnahmen im Haushalt vorliegen ist diese Berechnung richtig."Was er damit meint,ist zumindest mir zunächst einmal unklar.Aber da du ja gerne Tatsachen verdrehst,passt das auch wieder irgendwie ins Bild.