Riester: Nicht erwerbstätige Pflegeperson

Hallo,

ich wurde von einem Bekannten folgendes gefragt:

Er würde jemanden pflegen und wäre eine nicht erwerbstätige Pflegeperson.

Meine Meinung: er ist unmittelbar förderberechtigt und muss einzahlen --> wenn er im Vorjahr erwerbstätig war dann die „4% Regel“ ansonsten die 60 EUR Sockelbeitrag.

Was mir mal jemand gesagt hat, ist das man auf dem Antrag der ZFA ein fiktives Einkommen von 0,00 EUR eintragen muss…

Ist das richtig?

Gruß

87402

Mit der Änderung des Pflegegesetzes ist auch derStatus pflegender Personen anders.
Im Einzelfall immer direkt mit der Zulagenstelle abklären und am besten die schriftliche AUskunft aufheben!.
MfG
JOs

Hallo auch!

Riestern kann nur derjenige, der ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielt. Die Bemessung des Beitrages für das laufende Jahr wird an Hand des Einkommens des vergangenen Jahres ermittelt. Sollte im laufenden Jahr kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielt werden, so kann zwar geriestert werden, aber nur ohne Zulagen.

Wenn noch Fragen sind, bitte mailen.

Gruß
CKH

Hallo,

das ist doch eine sehr spezielle Frage. Ich empfehle die Service-Nummer der Zulagenstelle. Sie lautet:

Telefon 03381 21 22 23 24

zu folgenden Zeiten

Montag bis Donnerstag
von 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag
von 08:00 - 15:00 Uhr

Hallo,

jeder der über 400Euro verdient ist Riesterfähig!

Wenn man in 2010 kein Einkommen hat brauch man es auch nicht beantragen nur weil man im letzten Jahr berufst. war…

wenn dieses Jahr noch eine Beschäftigung erfolgt dann kann man ja den Sockelbetrag bis Dezember einzahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen

Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung

Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Richtig!

Hallo,

wenn er letztes Jahr nch berufstätig war, kann er dieses Jahr noch die 4 % einzahlen.
Das es für eine Pflegekraft auch die Förderung geben soll, kann ich mir nicht vorstellen, da ja nicht in die Gesetliche Rentenversicherung eingezahlt wird. Aber sicher bin ich mir auch nicht.

Lg Stefan

Hallo

vorab, eine sehr gute Seite zur Info ist www.ihre-vorsorge.de ( Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung).

Es gilt u.a.
Unmittelbar förderberechtigt sind:
nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen,

und
Um einen Zulagen-Anspruch zu haben, müssen Geringverdiener mindestens einen Jahresbeitrag von 60 Euro zahlen (5 Euro pro Monat). Dieser Betrag kommt dann zum Zug, wenn der aus dem Vorjahreseinkommen errechnete Mindestbeitrag niedriger als 60 Euro ist. Ausgenommen sind die mittelbar zulagenberechtigten Sparer, deren Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Sie müssen keinen Eigenbeitrag leisten.

Einen schönen Abend noch

Börsenfan1968

Ich frage mal meinen Bekannten…

Hallo,

Ihr bekannter muß die zu pflegende Person mind. 14h/Woche pflegen, um die Förderberechtigung zu behalten. Außerdem muß der Sockelbetrag von 5€/Monat oder 60€/Jahr eingezahlt werden.
Das aktuelle Outlay des Zulagenantrages kenne ich leider nicht - falls dort ein Einkommen abgefragt wird, ist die Wahrheit am ratsamsten…
Grüße!

Hallo,
alle Überlegungen sind richtig;
Personen in der nicht gewerbsmäßigen Pflege von Angehörigen sind auch ohne eigenes Arbeitseinkommen förderberechtigt. Dann wäre der Sockelbetrag von 60€ zu entrichten. Das fiktive Einkommen ist 1762€ p.a.
Gruß aus Ingolstadt

Hallo,

ich wurde von einem Bekannten folgendes gefragt:

Er würde jemanden pflegen und wäre eine nicht erwerbstätige
Pflegeperson.

Meine Meinung: er ist unmittelbar förderberechtigt und muss
einzahlen --> wenn er im Vorjahr erwerbstätig war dann die „4%
Regel“ ansonsten die 60 EUR Sockelbeitrag.

Was mir mal jemand gesagt hat, ist das man auf dem Antrag der
ZFA ein fiktives Einkommen von 0,00 EUR eintragen muss…

Ist das richtig?

Keine Ahnung… Vorgehensweise: 1) unabhängiger Berater 2) hier im Forum ist dieses Thema schon ettliche Male durchgekaut worden 3) Wikipedia unter Riester-Rente …
Viel vergnügen … und immer schön Beratungsprotokoll geben lassen

Gruß

87402

Du musst gar kein Einkommeneintragen,da das Finanzamt und die Förderstelle die Daten austauschen

gruß

www.tuerk-versicherungen.de