Hallo,
ich wurde von einem Bekannten folgendes gefragt:
Er würde jemanden pflegen und wäre eine nicht erwerbstätige Pflegeperson.
Meine Meinung: er ist unmittelbar förderberechtigt und muss einzahlen --> wenn er im Vorjahr erwerbstätig war dann die „4% Regel“ ansonsten die 60 EUR Sockelbeitrag.
Was mir mal jemand gesagt hat, ist das man auf dem Antrag der ZFA ein fiktives Einkommen von 0,00 EUR eintragen muss…
Ist das richtig?
Gruß
87402