Arbeitnehmer XY hat vor einigen Monaten einen Vertrag zur Riester-Rente
Abgeschlossen.Versicherungsnehmer ist sein Arbeitgeber,der Monatliche Beitrag beträgt 100.- Euro.
Eigentlich wollte Arbeitnehmer XY diesen Vertrag gar nicht und möchte ihn jetzt wieder Kündigen,was passiert mit den bisher Gezahlten Beiträgen?
Die sind dann wohl weg bzw. es gibt dann ab dem 60.LJ eine Minirente oder die Auszhalung der verzinslich angesammelten Beiträge+Zulagen (Beitragsfreistellung)
Darf ich Fragen, was Ihnen an der „Riester-Rente“ nicht gefällt?
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Eigentlich wollte Arbeitnehmer XY diesen Vertrag gar nicht und
Warum hat er dann den Antrag unterschrieben ?
Hallo,
um kurz zu machen hier die offizielle Darstellung des BMF.-))))
Eine vorzeitige Kündigung geförderter Altersvorsorgeverträge widerspricht dem Ziel, langfristig und stetig eine private Zusatzrente aufzubauen. Mögliche Gründe für eine Vertragsauflösung hat der Staat so weit wie möglich ausgeschlossen (Schutz vor Pfändung und Anrechnung; Möglichkeit, Altersvorsorgeverträge ruhen zu lassen; Ausschluss eines Kündigungsrechts des Anbieters). Wer seinen geförderten Vorsorgevertrag dennoch kündigt, muss daher alle bis zur Auflösung erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Quelle: http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Rente/Zusaet…
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Es geht hier nicht um mich sondern einen Bekannten.Er hat sich dazu Überreden lassen das zu machen.Aber eigentlich hat er die 100.-Euro die er jetzt jeden Monat abgezogen bekommt gar nicht übrig bzw. sie fehlen ihm jetzt da sein Lohn schon gering ist und deshalb will er wieder Kündigen.Es Ärgert ihn aber das die bis dahin gezahlten Beiträge futsch sein sollen.
Tja, was soll ich sagen…ich würde es mal als Lehrgeld bezeichnen; zukünftig erst überlegen, dann unterschrieben!
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Hallo
die ganze Geschichte klingt für mich als würde hier eine verwechslung zwischen „Riester“ und betrieblicher Altersvorsorge bestehen. Sollte es sich um einen Riestervertrag handeln ist mir nicht ganz klar warum der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist (diese Konstellation weist eher auf eine betrieb. Altersvorsorge hin).
Sollte es eine Betrieb.rente sein, lässt sich soein Vertag auch so gestalten, daß der Arbeitnehmer von seinem Bruttolohn spart und netto etwa das selbe behält wie vorher.
Weitere Fragen auch gern per Mail.
Ciao
Christian
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die ganze Geschichte klingt für mich als würde hier eine
verwechslung zwischen „Riester“ und betrieblicher
Altersvorsorge bestehen. Sollte es sich um einen
Es wird eine AVmG-gefördert bAV sein, also beides.
Hallo,
ich gebe es zu, ich bin etwas verwirrt wegen der Konstellation…
Also, es handelt sich - wenn ich die postings hier richtig interpretiere - um eine kapitalbildende Lebensversicherung als Riester-Vertrag im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge.
Versicherte Person: Arbeitnehmer
Versicherungsnehmer: Arbeitgeber (hmmm…merkwürdig – macht bei Riester wenig Sinn…)
Beitragszahler: Arbeitnehmer (wobei nicht klar ist, ob das aus dem brutto oder dem netto gezahlt wird–bei betrieblicher Altersvorsorge sollte der Beitrag eigentlich aus dem brutto gezahlt werden…)
Monatliche Beitrag beträgt 100.- Euro.
Warum so viel (wenn das Einkommen - wie dargestellt, doch relativ niedrig ist?)
Eigentlich wollte Arbeitnehmer XY diesen Vertrag gar nicht und
möchte ihn jetzt wieder Kündigen,was passiert mit den bisher
Gezahlten Beiträgen?
Kündigen ist immer die schlechteste Variante!
Beim Rietser-vertrag sind erstmal die gezahlten Zulagen vom Staat weg (da der Vertrag allerdings - wie dargestellt - noch nicht so lange läuft, könnte das höchstens die Zulage des letzten Jahres sein…)
Bei Versicherungen ist der Rückkaufswet zu beachten!
Mein Vorschlag: den Beitrag auf das notwendige Minimum begrenzen, damit man die staatliche Grundzulage nach Riester erhält (das sind - bitte ggf. korrigieren! in diesem Jahr 3% des letztjährigen Sozialversicherungspflichtigen Einkommens) Das heißt: die jetzt gezahlten 1200,-- pro Jahr entsprechen einem Beitrag, wie er für ein Einkommen von 40.000,-- anzusetzen wäre…
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Gruß von Fennchurch