Hallo Tinchen,
> Ehepaar mit zwei Kinder, er selbständig (nicht sozialversicherungspflichtig), sie sozialversicherungspflichtig angestellt.
Wenn die beiden nun einen (bzw. zwei, für jeden einen) Riester-Renten-Versicherungsvertrag unterschreiben, wie sieht das dann bei IHM mit den Beiträgen aus? Ab 2006 ist ja die Anlage eines Mindestbeitrag von 3% des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des vorhergehenden Jahres notwendig um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Da der Ehemann aber selbständig ist hat er KEIN SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIGES Einkommen. Was muss er dann mindestens Anlegen um die volle Zulage zu erhalten?
Wer in den Genuss der vollen Zulage gelangen will, muss im Jahr 2005
mindestens zwei Prozent seines Vorjahreseinkommens abzüglich der ihm
zustehenden Zulagen in einen Riester-Vertrag einzahlen.
Dieser Mindesteigenbeitrag steigt im Jahr 2006 auf drei Prozent und im Jahr 2008 schließlich auf vier Prozent des Vorjahreseinkommens an.
2005: 76 Euro Grundzulage plus 92 Euro Zulage pro Kind
ab 2006: 114 Euro Grundzulage plus 138 Euro Zulage pro Kind
ab 2008: 154 Euro Grundzulage plus 185 Euro Zulage pro Kind
Anmerkung:
Insbesondere bei Personen mit geringem Einkommen und Kindern kann es sein, dass die Zulagen bereits so hoch ausfallen, dass an sich keine eigenen Beiträge geleistet werden müssten. Da aber die staatliche Förderung generell nur gewährt wird, wenn auch der Versicherte sich finanziell beteiligt, muss mindestens ein Beitrag in Höhe von 60 Euro jährlich geleistet werden.
Im Übrigen steht die Kinderzulage bei Eltern die verh. generell der Mutter zu. Sie kann auf Antrag aber auch vom Vater in Anspruch genommen werden.
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> Ich hab mal was läuten hören, dass er einen Riester-Vertrag mit Null Eigenbeteiligung laufen lassen kann (dann kommt da jährlich nur die Förderung drauf) - vorausgesetzt sie hat einen Riester-Vertrag mit mindestens dem Mindestbeitrag laufen.
Völlig richtig !!!
Gehört nur ein Ehepartner zum förderberechtigten Personenkreis, kann auch dessen Partner – zum Beispiel Hausfrauen oder Selbstständige – eine Zulage ein Anspruch nehmen, und zwar ohne eigene Beitragszahlung Erforderlich dafür ist nur, dass beide einen eigenen Altersvorsorgvertrag abgeschlossen haben.
Manche Anbieter wollen trotzdem einen geringen „jährlichen“ Mindestbeitrag z.B. 33 Euro, aber das sollte kein Hinderungsgrund sein.
Zu den Förderberechtigten gehören unter anderem auch Auszubildende, Ehepartner von Förderberechtigten,Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen, Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II sowie Personen während der Erziehungszeiten und geringfügig Beschäftigte.
> Der auf die Problematik befragte Versicherungsvertreter sagt, dass sein zu versteuerndes Einkommen dann als Messlatte herangezogen wird und davon die 3% beigetragen werden müssen. Wobei der Vertreter gleich zu Anfang sagte, dass er kein Riester-Profi wäre und sich da nicht soooo toll auskennt.
Sorry, wenn ich es mal direkt Formuliere, aber was ist das für ein Versicherungsvertreter der so einen Unsinn erzählt.
Dazu muss er kein Riester-Profi sein um zu wissen, dass es Unsinn ist.
Riester-Grundkenntnisse gehören für einen Versicherungsvertreter zur Basis, auch wenn die Produkte ihm nicht viel Provision einbringen -.))
Da kommt heraus, wenn jeder Versicherungen verkaufen darf oder sich Anlageberater nennt, nach ein paar Wochen Schulung.
Hm, vielleicht fragst du den nächsten Berater mal, was und wo er gelernt hat ?
)
Ach wenns nicht zu deiner Frage gehört, das musste mal gesagt werden .-)))
Es macht mich einfach nur wütend, wenn solche Unwissenheit die Kunden letztendlich viel Geld kostet.
Solltest du weitere Fragen haben z.B auch zu bestimmten Riester-Anbietern, so kannst du mir gerne schreiben,
Aber lass dich nicht unter Zeitdruck setzen beim Abschluss.
Gruss
Börsenfan1968
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