Riester-Rente, Abschluß und Vertriebskosten

Hallo,

mir ist bekannt, dass sich die o.g. Kosten stets auf die garantierte Gesamtsumme zum Ende der Laufzeit beziehen. Ebenso ist mir bekannt, dass sich diese Kosten neuerdings auf die ersten 5 Jahre nach Vertragsabschluß beziehen. (Zillmerung)
Das ist schlecht für den Versicherungsnehmer (VN). Die Frage ist deshalb:

Angenommen, der Bruttolohn eines VN der die Riester-Rente abgeschlossen hat, steigt stark an (10%). Um die volle staatliche Zulage zu erhalten, müßte der VN aber (momentan) 4% seines Jahresbruttolohns in den Riestervertrag einzahlen. Damit einhergehend stiege aber auch die Gesamtsumme des Riester-Vertrages und demzufolge auch die Abschluß- und Vertriebskosten?!

abstraktes Beispiel:
VN zahlt im Jahr 2007 ca. 600 Euro Eigenbeiträge (3% erforderlicher Mindestbeitrag). Abschluss und Vertriebskosten sind durch die Versicherungsgesellschaft dabei ca. 200 Euro. Im nächsten Jahr sind es u. a. durch den Anstieg auf 4% des Bruttolohns 850 Euro Eigenbeiträge. Die Abschluss und Vertriebskosten steigen auf über 300 Euro.

Angenommen, im Jahr 2009 steigt das Gehalt deutlich an (um 10%). Ist es in dieser Situation für den VN günstiger, den bisherigen Betrag weiter zu bezahlen und dafür die staatliche Zulage gekürzt zu bekommen, (weil der gezahlte Eigenbeitrag dann unter den vorgeschriebenen 4% liegt) damit die Abschluss und Vertriebskosten nicht wieder stark ansteigen?

Grüße, Torsten Langer

Hallo,
die geringsten Kosten hast du natürlich wenn du 0€ einzahlst.
Ansonsten zahlst du ja wohl nicht in den Vertrag ein, um Steuern zu sparen sondern weil die Versicherung (wenn du eine vernünftige gewählt hast) das Geld auch vermehrt.
Das alleine macht als Kriterium also keinen Sinn.

Gruß
Granini

Nicht ganz.
Guten Tag Herr Langer,
Ihre Überlegung, wonach sich die Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Jahre beschränken, trifft nicht zu.
Es gibt im Markt alles. 5 Jahre, 10 Jahre, gesamte Laufzeit und darüber hinaus auch die Regelung, dass bei erhöhten Beiträgen für den Erhöhungsbeitrag wieder dasselbe (siehe oben) Spiel neu beginnt.
Außerdem gibt es auch Anbieter für einen sogenannten R.-Vertrag, die
ausschließlich laufende Verwaltungskosten berechnen.
Gruß
Günther

Normalerweise führen steigende Beiträge zu Abschlusskosten auf den Differenzbetrag (Steigerungsbetrag), die dann über 5 Jahre - gerechnet ab der Erhöhung - verteilt werden. Das wird praktisch wie ein separater Vertrag gerechnet.

Wie der Vorredner schon schreibt, gibt es (Tarif-/Gesellschaftsabhängig) alle möglichen Verteilungen, nicht nur die 5 Jahre.

MOD

Der Vorschreiber hat Recht. Jedes Produkt einschließlich
Finanzdienstleistung kostet Geld. Ich würde auch auf die
laufenden kosten achten. Empfehlung:

gähn

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