Hallo,
mir ist bekannt, dass sich die o.g. Kosten stets auf die garantierte Gesamtsumme zum Ende der Laufzeit beziehen. Ebenso ist mir bekannt, dass sich diese Kosten neuerdings auf die ersten 5 Jahre nach Vertragsabschluß beziehen. (Zillmerung)
Das ist schlecht für den Versicherungsnehmer (VN). Die Frage ist deshalb:
Angenommen, der Bruttolohn eines VN der die Riester-Rente abgeschlossen hat, steigt stark an (10%). Um die volle staatliche Zulage zu erhalten, müßte der VN aber (momentan) 4% seines Jahresbruttolohns in den Riestervertrag einzahlen. Damit einhergehend stiege aber auch die Gesamtsumme des Riester-Vertrages und demzufolge auch die Abschluß- und Vertriebskosten?!
abstraktes Beispiel:
VN zahlt im Jahr 2007 ca. 600 Euro Eigenbeiträge (3% erforderlicher Mindestbeitrag). Abschluss und Vertriebskosten sind durch die Versicherungsgesellschaft dabei ca. 200 Euro. Im nächsten Jahr sind es u. a. durch den Anstieg auf 4% des Bruttolohns 850 Euro Eigenbeiträge. Die Abschluss und Vertriebskosten steigen auf über 300 Euro.
Angenommen, im Jahr 2009 steigt das Gehalt deutlich an (um 10%). Ist es in dieser Situation für den VN günstiger, den bisherigen Betrag weiter zu bezahlen und dafür die staatliche Zulage gekürzt zu bekommen, (weil der gezahlte Eigenbeitrag dann unter den vorgeschriebenen 4% liegt) damit die Abschluss und Vertriebskosten nicht wieder stark ansteigen?
Grüße, Torsten Langer