Hallo Leute,
ich habe seit 2002 eine Riester-Rente und zahle immer regelmäßig ein. Bis 07/2006 war ich Arbeitnehmer und ab 08/2006 arbeitslos. Zum 1. Januar 2007 werde ich mich selbstständig machen und frage mich, was dann mit meiner Riester-Rente wird. Kann mir jemand Auskunft geben?
Liebe Grüße
auch hallo
1)wenn keine RV-Pflicht vorliegt und nicht verheiratet: beitragsfrei stellen
2)wenn verheiratet, nicht RV-pflichtig, Ehepartnerin hat auch Riester-Vertrag:
Anlageinstitut informieren, es besteht ein Anspruch auf Zulage ohne eigene Beitragszahlung !
3)wenn- in Ausnahmefällen - RV-Pflicht besteht - weiterführen
Bei - späterer Änderung der Verhältnisse - siehe oben - kann Vertrag ggf.
wieder in Kraft gesetzt werden.
Gruß
Joerg Koenig
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Hallo
nur eine kleine Ergänzung zu 2)
2)wenn verheiratet, nicht RV-pflichtig, Ehepartnerin hat auch
Riester-Vertrag:
Anlageinstitut informieren, es besteht ein Anspruch auf Zulage
ohne eigene Beitragszahlung !
Vorraussetzung: Ehepartnerin ist RV-pflichtig
Viele Grüße
Thomas K.
Vorraussetzung: Ehepartnerin ist RV-pflichtig
Viele Grüße
Thomas K.
Selbstverständlich ! Sehr aufmerksam. Vielen Dank !
Gruß
Joerg Koenig