Riester Rente: Beitrag bei gemeinsamer Veranlagung

Hallo allerseits,

in meiner Anfrage geht es um zwei Eheleute in Zugewinngemeinschft. Er verdient gut, sie geht dem kleinen Kind wegen einer Teilzeitbeschäftigung nach. Das 2. Kind ist unterwegs, ein Häuschen wurde gebaut - der finanzielle Spielraum ist daher nicht groß.

Bei allen Überlegungen gehen die Eheleute davon aus, dass die Ehe durch den Tod „geschieden“ wird - sonst sähe alles ganz anders aus - ist klar :wink:

Nun überlegt er, dass ein Riestervertrag für die Frau doch nicht schlecht wäre, um die Förderung für die Frau und die zwei Kinder mitzunehmen. Da die Frau nur ein paar hundert Euro im Monat verdient, wären die 4% Beitrag zu schaffen um an die maximale Förderung zu kommen. Die Relation Förderung zu Eigenaufwand wäre meiner Meinung nach gut.

Stimmt dieser Denkansatz oder muss wegen der gemeinsamen Veranlagung das Geld des Mannes mitgerechnet werden. Dann wären die 4% vom Brutto viel zu viel. Das könnte „unsere“ Eheleute nicht schultern.

Kennt sich jemand von euch da ein bisschen aus?
Ich wäre für eien Antwort dankbar.

MfG,
Markus

Nun überlegt er, dass ein Riestervertrag für die Frau doch
nicht schlecht wäre, um die Förderung für die Frau und die
zwei Kinder mitzunehmen. Da die Frau nur ein paar hundert Euro
im Monat verdient, wären die 4% Beitrag zu schaffen um an die
maximale Förderung zu kommen. Die Relation Förderung zu
Eigenaufwand wäre meiner Meinung nach gut.

„Ein paar hundert Euro“ - wenn es sich nicht um einen Minijob handelt - JA
Aber auch bei Minijob kann mit einer Erweiterung eine Förderfähigkeit hergestellt werden

Stimmt dieser Denkansatz oder muss wegen der gemeinsamen
Veranlagung das Geld des Mannes mitgerechnet werden. Dann
wären die 4% vom Brutto viel zu viel. Das könnte „unsere“
Eheleute nicht schultern.

Nein, die Einkünfte des Mannes spielen für die Berechnung in dem Fall keine Rolle:
Wichtig: Innerhalb der ersten 3 Jahre nach Geburt eines Kindes besteht auch ohne Einkünfte der Frau eine Förderfähigkeit und somit wird der Beitrag nicht am Einkommen des Mannes bemessen.
Grüsse
A.

Stimmt dieser Denkansatz oder muss wegen der gemeinsamen
Veranlagung das Geld des Mannes mitgerechnet werden. Dann

Wenn die Frau die Riesterförderung mitnehmen will, wird nur ihr Einkommen zugrunde gelegt. Der Mann sollte allerdings auch einen Vetrag zum Mindestbeitrag abschließen. Der wird dann zwar nicht gefördert, fängt aber die Zulagen auf, falls der Frau vor dem Renteneintritt etwas zustößt.

Zunäst einmal an die beiden Schreiber: vielen Dank für die Antworten.

„Ein paar hundert Euro“ - wenn es sich nicht um einen Minijob
handelt - JA
Aber auch bei Minijob kann mit einer Erweiterung eine
Förderfähigkeit hergestellt werden

Da wollte ich kurz nachfragen: was ist ein Minijob? Die Frau hat eine Vollzeitstelle, befindet sich noch in der Elternzeit vom 1. Kind her und arbeitet nun innerhalb der Elternzeit Teilzeit mit 40 Stunden im Monat.

Wobei: Wenn die Elternzeit vorbei ist, wird es nochmals richtig spannend. Lässt sich der Arbeitgeber auf die Fortführung der Teilzeit ein? Denn an Vollzeit ist ja bei dann 2 Kindern nicht mehr zu denken, oder ist sie dann ihrer Job nach 18 Jahren Betriebszugehörigkeit los. Hmmm. Wird spannend…

Stimmt dieser Denkansatz oder muss wegen der gemeinsamen
Veranlagung das Geld des Mannes mitgerechnet werden. Dann
wären die 4% vom Brutto viel zu viel. Das könnte „unsere“
Eheleute nicht schultern.

Nein, die Einkünfte des Mannes spielen für die Berechnung in
dem Fall keine Rolle:
Wichtig: Innerhalb der ersten 3 Jahre nach Geburt eines Kindes
besteht auch ohne Einkünfte der Frau eine Förderfähigkeit und
somit wird der Beitrag nicht am Einkommen des Mannes bemessen.

Was wäre denn, wenn in 3 Jahren die Frau ihre Arbeit verliert, sprich kündigen muss, weil sie ja keine Vollzeit mehr schafft?

MfG,
Markus

Da wollte ich kurz nachfragen: was ist ein Minijob? Die Frau
hat eine Vollzeitstelle, befindet sich noch in der Elternzeit
vom 1. Kind her und arbeitet nun innerhalb der Elternzeit
Teilzeit mit 40 Stunden im Monat.

Minijob=400 Euro Stelle

Was wäre denn, wenn in 3 Jahren die Frau ihre Arbeit verliert,
sprich kündigen muss, weil sie ja keine Vollzeit mehr schafft?

Schlecht für die Frau/Familie, egal innerhalb der 3 Jahre für Riester.
Förderung in diesem Zeitraum besteht. Es wird ein fiktives Einkommen in Höhe von 1.860 Euro (RV) zugrundegelegt. Die Frau ist in dieser Zeit rentenversicherungpflichtig und erhält gegen Zahlung des Mindestbeitrages die volle Förderung.

  • BEIM RENTENVERSICHERUNGSTRÄGER DIE ERZIEHUNGSZEITEN EINTRAGEN LASSEN - KINDER SIND RENTENSTEIGERND! -

Grüsse
A.

Hallo,

ergänzend noch zum Thema Teilzeit nach Elternzeit: Auch nach der teilzeit hat die Ehefrau einen Anspruch auf Teilzeit - es sei dnn, der Betrieb ist objektiv nicht in der Lage, eine Teilzeitstelle anzubieten (z.B. in sehr kleinen Betrieben). Das dürfte für den AG aberschwer nachzuweisen sein, weil sie ja jetzt acuh Teilzeit arbeitet.

Sollte die Frau ihren Job trotzdem verlieren, hat sie ja Ansprcuh auf ALG I und ist somit meines Wissens weiter riesterförderfähig. Man kann - so viel ich weiß - den Riestervertrag auch ruhen lassen (bei Vertragsabschluss darauf achten, dass einem dadurch nicht allzuviel Bonus oder so durch die Lappen geht), natürlich gibt es für diese Jahre dann auch keine Förderung; der Anspruch auf die bereits erhaltenen Fördergelder bleibt jedoch bestehen.

Viele grüße

Felicia

HAllo Felicia,

ergänzend noch zum Thema Teilzeit nach Elternzeit: Auch nach
der teilzeit hat die Ehefrau einen Anspruch auf Teilzeit - es
sei dnn, der Betrieb ist objektiv nicht in der Lage, eine
Teilzeitstelle anzubieten (z.B. in sehr kleinen Betrieben).
Das dürfte für den AG aberschwer nachzuweisen sein, weil sie
ja jetzt acuh Teilzeit arbeitet.

Dass ist ja ein super Tipp. Der Arbeitgeber ist ein Krankenhaus und hat auf jeden Fall eine Teilzeitstelle. In der Verggangenheit haben die schon ein paar miese Tricks versucht und meine Frau hat eben noch - weil sie schon so lange im Haus ist - einen „echten“ (sprich unbefristeten Arbeitsvertrag. Alle jüngeren haben nur noch befristete Verträge und sind eben „just in time“ feuerbar - gerade wie das Haus es braucht.

Und gerade als das mit dem 1. Kind und der Elternezit war, wollten Sie meiner Frau einreden, dass sie ihren Job kündigen muss und einen Antrag auf Teilzeit als „Formsache“ stellen soll.

So sind scheinbar heute die Zeiten …

MfG,
Markus Rupprecht

Sollte die Frau ihren Job trotzdem verlieren, hat sie ja
Ansprcuh auf ALG I und ist somit meines Wissens weiter
riesterförderfähig. Man kann - so viel ich weiß - den
Riestervertrag auch ruhen lassen (bei Vertragsabschluss darauf
achten, dass einem dadurch nicht allzuviel Bonus oder so durch
die Lappen geht), natürlich gibt es für diese Jahre dann auch
keine Förderung; der Anspruch auf die bereits erhaltenen
Fördergelder bleibt jedoch bestehen.

Viele grüße

Felicia