Riester Rente gekündigt, Steuer Angaben Unterschiede im § 22 Nr. 5

Ich habe eine Frage letztes Jahr habe ich meine Riesterrente gekündigt von der Versicherung habe ich eine bescheinigung über die steuerpflichtigen Leistungen erhalten. Soweit so gut und auf der Rückseite stehen auch die Beträge und wo auf welchem Formular und in welcher Zeile es eingetragen werden muss.

Allerdings sind da zwei unterschiedliche Beträge und für beide aber die gleiche Zeile als Eintrag angegeben. Bedeutet das entweder/oder? Oder muss man die Beitrage zusammen rechnen? Bin gerade etwas verwirrt.

Bei dem einen steht
§ 22 Nr. 5 Satz 2 buchstabe b in Verbindung mit § 20 Abs. 1 nr. 6 EStG. ggf. in Verbindung mit § 52 Abs. 36 Satz 5 EStg

Beim anderen:
§ 22 Nr. 5 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 Buchstabe b in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ggf. in Verbindung mit § 52 Abs. 36 Satz 5 EStG

Der Unterschied ist also nur Satz 2 oder Satz 3 des Paragraphen, kann mir jemand den Unterschied erklären?

Hallo,

Der Unterschied ist also nur Satz 2 oder Satz 3 des
Paragraphen, kann mir jemand den Unterschied erklären?

Satz 2 besagt (ganz grob), dass die Riesterrente „schädlich“ verwendet (also vorzeitig gekündigt) wurde und Satz 3 bezieht sich dann auch auf sogenannte „Wohnriesterkonten“, welche ebenso ja „schädlich“ verwendet werden bei Kündigung.

„Zwei Fliegen mit einer Klappe…“

Ah…jetzt meine ich es zu verstehen. Wenn es also nichts mit Wohnriester zu tun hat, trifft dann also Satz 2 zu richtig?

Richtig!

Viele dank das hat mir sehr geholfen.