Ich habe eine Frage letztes Jahr habe ich meine Riesterrente gekündigt von der Versicherung habe ich eine bescheinigung über die steuerpflichtigen Leistungen erhalten. Soweit so gut und auf der Rückseite stehen auch die Beträge und wo auf welchem Formular und in welcher Zeile es eingetragen werden muss.
Allerdings sind da zwei unterschiedliche Beträge und für beide aber die gleiche Zeile als Eintrag angegeben. Bedeutet das entweder/oder? Oder muss man die Beitrage zusammen rechnen? Bin gerade etwas verwirrt.
Bei dem einen steht
§ 22 Nr. 5 Satz 2 buchstabe b in Verbindung mit § 20 Abs. 1 nr. 6 EStG. ggf. in Verbindung mit § 52 Abs. 36 Satz 5 EStg
Beim anderen:
§ 22 Nr. 5 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 Buchstabe b in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ggf. in Verbindung mit § 52 Abs. 36 Satz 5 EStG
Der Unterschied ist also nur Satz 2 oder Satz 3 des Paragraphen, kann mir jemand den Unterschied erklären?