Riester Rente & Harz IV

Hallo an alle Wissenden,

darf die ARGE den Rückkauf der Riester Rente verlangen?
Und um dies durchzusetzen die komplette Leistung mit Miete einstellen?

Gruß wildthing

Nein
Hallo

darf die ARGE den Rückkauf der Riester Rente verlangen?
Und um dies durchzusetzen die komplette Leistung mit Miete
einstellen?

Nein.

Beides ganz klar nein.
Ich glaube nicht, dass die die komplette Leistung mit Miete einstellen dürfen, um was auch immer durchzusetzen, aber Rückkauf der Riester-Rente ganz bestimmt nicht.

Bei so einer üblen Arge ist aber Vorsicht geboten. Briefe per Einschreiben oder mit Zeugen.

Viele Grüße

Paragraph
SGB II § 12 (2)2.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?..

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Hallo,
das kann sie nicht verlangen. Die Riesterbeiträge, Riestervermögen und die gewährten Zulagen gehören weder zum anzurechnenden Einkommen noch zum Vermögen. Deshalb dürfen sie bei der Gewährung von Leistungen auch nicht berücksichtigt werden §§11,12 SGB II).

Gruß Woko

Verbindlichsten Dank.
Werde alles an meinen Kumpel weiterleiten.

Gruß wildthing