Riester Rente - Kinderförderung

Hallo,

wer weiss wieviel das monatliche Einkommen des Geringverdieners sein muss, um die staatliche Zulage für 3Kinder (Antragsteller = kindergeldberechtigt) zu erhalten.

Derzeit sind mir widersprüchliche Aussagen bekannt:

a) es reicht ein geringfügiges Gehalt von 400,-- €
b) es muss über 401,-- € sein, um eine Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung zu gewähleisten.

(Der Ehegatte ist selbständig)

Bin für eine klare Aussage dankbar!

Liebe Grüße
einer Nichtwissenden
evifrog

Hallo,

a) es reicht ein geringfügiges Gehalt von 400,-- €

Würde, wenn der AN den Rentenbeitrag (15%) aufstockt (auf 19,9%) und es somit zu einem „rentenversicherungspflichten Einkommen“ kommt.
http://www.medass.de/download/aktuell/merkblattminij…

b) es muss über 401,-- € sein

wäre dann die Fortfolge zu o.g., wobei keine Aufstockung erfolgen muss, da mMn eh „rentenversicherungspflichtig“.

VG René

Hallo René,

danke für Deine Antwort.

Habe ich das denn nun richtig verstanden, wenn man nur geringfügig beschäftigt ist, dass es dann KEINE Kinderzulagen gibt, wenn man die Rentenvericherungsprozente nicht aufgestockt hat, also sprich einen ganz normalen 0815 400,–€ Mini-Job Vertrag hat?

Danke nochmal für Deine Erklärung. Scheint gar nicht so einfach zu sein, denn weder Geldinstitute, Steuerberater und Versicherungsgesellschaften sind sich da einig!

LG
evifrog

Hallo,

Habe ich das denn nun richtig verstanden, wenn man nur
geringfügig beschäftigt ist, dass es dann KEINE Kinderzulagen
gibt, wenn man die Rentenvericherungsprozente nicht
aufgestockt hat, also sprich einen ganz normalen 0815 400,–€
Mini-Job Vertrag hat?

Es gibt GARKEINE ZULAGEN. Nicht einmal die eigene.
Ausnahme mE nur dann, wenn auch ALG2 bezogen wird, obwohl die auch nicht(mehr) RV-pflichtig sind, aber auf dem Umweg des §10EStG.

Scheint gar nicht so einfach zu sein,

Doch, ist schon einfach.

denn weder Geldinstitute, Steuerberater und
Versicherungsgesellschaften sind sich da einig!

Bei Geldinstituten wundert es mich nicht.
Bei den anderen, die müssten es wissen.

VG René

Danke nochmal für Deine Erklärung. Scheint gar nicht so
einfach zu sein, denn weder Geldinstitute, Steuerberater und
Versicherungsgesellschaften sind sich da einig!

Was ist daran nicht einfach?
Normaler Minijob = keine Förderung.

Das gehört nun auch wirklich zum Grundlagenwissen JEDES Beraters, also da sollte wohl die Wahl der Bank, des Steuerberaters und des Versicherungsvertreters nochmal gut überlegt werden!

Gruß
Granini

P.S. Die Riester-Förderung ist für alle Riester-Verträge gleich, also nicht gleich den erstbesten (und meist sehr schlechten) bei der Bank abschließen sondern in Ruhe vorher informieren!

1 Like

Danke für die Antworten.

Nachdem man die Summe der abgeführten Rentenversicherung umrechnet, ergibt sich ein Prozentsatz von 19,9.
Somit müsste dann die Ursache der nicht gutgeschriebenen Kinderzulagen doch eine andere Ursache haben.

Damit wird die Aussage über die Höhe der geringfügigen Beschäftigung hinfällig!
Ich habs verstanden!
Danke für die Erklärung und die Geduld.

evgifrog

Danke nochmal für Deine Erklärung. Scheint gar nicht so
einfach zu sein, denn weder Geldinstitute, Steuerberater und
Versicherungsgesellschaften sind sich da einig!

Was ist daran nicht einfach?
Normaler Minijob = keine Förderung.

Das gehört nun auch wirklich zum Grundlagenwissen JEDES
Beraters, also da sollte wohl die Wahl der Bank, des
Steuerberaters und des Versicherungsvertreters nochmal gut
überlegt werden!

Wenn Sie sich noch in der Erziehungszeit befindet, ist Deine Aussage falsch.
Denn dann ist sie Förderberechtigt, auch wenn Sie O Euro verdient.

Gruß
Gaby

Gruß
Granini

P.S. Die Riester-Förderung ist für alle Riester-Verträge
gleich, also nicht gleich den erstbesten (und meist sehr
schlechten) bei der Bank abschließen sondern in Ruhe vorher
informieren!

Hallo,

in der Erziehungszeit reichen die 400 Euro aus, ausserhalb der Erziehungszeiten müssen Beiträge zur gestl.Rentenversicherung gezahlt werden um die Förderungen zu erhalten.

Gruß
Gaby

Hotline
Hallo,

dann rufe mal selbst bei der Zulagenstelle an.
Die können Dir es erläutern.

03381-21 22 23 50

Nach der Sozialversicherungsnummer wird gefragt!!

VG René

Hallo,

das ist eine sehr gute Frage, die mich auch sehr interesiert. Es gibt ja eine ganze Reihe an Rentenversicherungen, die sich stark unterscheiden. Ich habe auch schon von der http://www.private-rentenversicherung-01.de/ruerup.php gehört.

Liebe Grüße

www.werbung.de Thema verfehlt
siehe Titel