ich bin im Begriff meine Riester-Rente zu kündigen. Da man die steuerlichen Vorteile bzw. Zulagen wieder zurück zahlen muss, würde ich gerne wissen wie man diesen Wert berechnet?
Ich habe mir schon eine Beispielrechnung gemacht, bin mir aber nicht sicher ob diese so korrekt ist:
Rückkaufswert Riester Rente = 2300 EUR
Summe Rückzahlung aus Steuererklärung 2009/2010 = 250 EUR (war meine erste Steuererklärung überhaupt)
Summe Rückzahlung aus Steuererklärung 2011 = ? EUR (nocht nicht bekannt)
Sagen wir mal ich bekomme für 2011 wieder 250 EUR, wären wir bei insgesamt 500 EUR aus Steuererklärungen für 2009, 2010 und 2011.
Ich kann mir zwar nicht vorstellen das die Riester Zulagen 100% meiner Erklärungen ausmachen aber gehen wir mal vom worst-case aus.
Ich müsste demnach bei meiner nächsten Steuer 500 EUR zurückzahlen, richtig?
Ich frage deshalb da ich in verschiedenen Foren von Geschichten gelesen habe wo Rückzahlungen den kompletten Rückkaufswert auffressen.
ich kann dir nicht berechnen, was du bei kündigung deiner riesterrente „rausbekommen“ würdest. das hängt von etlichen vertragsfaktoren ab, die ich nicht kenne.
offen ist, warum du kündigen willst. wenn du mit der gesellschaft unzufrieden bist, ist überlegenswert, den vertrag ruhen zu lassen (ohne verlust der zulagen) und neu abzuschließen. oder den vertrag komplett ruhen zu lassen ohne neuabschluß.
was an zulagen aufgelaufen ist, kannst du dir anhand der laufzeit und der zulagenbescheide leicht ausrechnen. was an provisionen abgezogen wird, sollte dir die gesellschaft berechnen.
wenn du geld brauchst, ist das auflösen eines riesters sicher nicht die ergiebige variante.
wenn du genau wissen willst, was dir bei kündigung des vertrags und auszahlung bliebe, solltest du dir eine musterberechnung der gesellschaft, bei der du den riester führst, geben lassen. dann hast du´s schwarz auf weiß und keine „schätzwerte“ von w-w-w-lern, die unzuverlässig sind.
zunächst vielen Dank für deine Antwort. Ich kenne den Rückkaufswert, habe ich mir bereits von meiner Gesellschaft schicken lassen.
Ich möchte „nur“ wissen was ich dem Finanzamt zurückzahlen muss an Steuervortielen bzw. Zulagen!
Wenn ich z.B. durch Suererklärungen 500 EUR in den letzten Jahren bekomme habe und ich gehe davon aus das Riester davon 100% ausmachen, muss ich dann „nur“ diese 500 EUR zurückzahlen oder mehr?
Warum ist Riester kündige steht nicht zur Diskussion.
die steuerliche berücksichtigung steht nicht zur debatte, sonst müßten ja alle, die ihren riester oder ihre lv nicht mehr bedienen, die steuerlichen berücksichtigungen ebenfalls rückerstatten. das ist aber nicht der fall.
wie hoch die zulagen insgesamt waren, kannst du anhand der riester-bescheide der vorjahre oder deiner steuerbescheide erkennen.
ich bin im Begriff meine Riester-Rente zu kündigen. Da man die
steuerlichen Vorteile bzw. Zulagen wieder zurück zahlen muss,
würde ich gerne wissen wie man diesen Wert berechnet?
Wooouww… ganze 3 Jahre durchgehalten für einen lebenslang begleitenden Vertrag … RESPEKT !
Ich bin im Begriffe… mich nicht an eigen-kanibalistischen Massnahmen zu beteiligen.
Ich habe mir schon eine Beispielrechnung gemacht, bin mir aber
nicht sicher ob diese so korrekt ist:
Rückkaufswert Riester Rente = 2300 EUR
Summe Rückzahlung aus Steuererklärung 2009/2010 = 250 EUR (war
meine erste Steuererklärung überhaupt)
und 2009/2010 war also EIN Steuerjahr… Sachen gibt’s
Summe Rückzahlung aus Steuererklärung 2011 = ? EUR (nocht
nicht bekannt)
Sagen wir mal ich bekomme für 2011 wieder 250 EUR, wären wir
bei insgesamt 500 EUR aus Steuererklärungen für 2009, 2010 und
2011.
Wenn aus ESt.2011 schon Geldfluss endstand, dauert die Rückrechnung durch das Amt ungefähr 4-6 Monate.
Ich kann mir zwar nicht vorstellen das die Riester Zulagen
100% meiner Erklärungen ausmachen aber gehen wir mal vom
worst-case aus.
Ich müsste demnach bei meiner nächsten Steuer 500 EUR
zurückzahlen, richtig?
Falsch … das wird vorher über die Anlagegesellschaft -vor Auszahlung- schon einbehalten.
Ich frage deshalb da ich in verschiedenen Foren von
Geschichten gelesen habe wo Rückzahlungen den kompletten
Rückkaufswert auffressen.
GsD gibt es Foren … da steht auch … Mehl auf Brandwunden… Alkohol hilft gegen Kater … die Erde ist eine Scheibe und Rechtsanwälte und Politiker sind ehrlich und anständig …
Fazit: Kündigen … selbst die Anlage in „Riester“ ist nur was für Menschen mit einem Mindest IQ… schönes Leben noch … und wo war die Frage ? … nein die ernstgemeinte Frage ? Ich soll hier Unterstützung und Argumente für eine, an sich, hirnrissige Tat liefern … geht leider nicht
Was ist bitte Ihr Problem? Ich denke ich habe meine Frage korrekt gestellt und verstehe daher Ihre herablassende Art überhaupt nicht.
Wenn Sie ein Problem mit meinem Vorgehen habe müssen Sie das nicht weiter kommentieren oder bewerten.
Ich habe außerdem nicht gefragt ob die Kündigung sinnvoll ist oder nicht (das wird bereits an anderen Stellen getan) oder ob ich sie überhaupt machen soll, sondern wie es sich mit der Rückzahlung von Zulagen verhält. Um IHRE Unterstützung in Vorsorge Fragen habe ich bestimmt nicht gebeten!
zuert einmal würde ich mir an Deiner Stelle genau überlegen, ob ich kündige. Zum einen verlierst Du neben den Zulagen und erhaltenen Steuervorteilen auch Teile Deines eingezahlten Geldes, wodurch sich eine Kündigung, insbesondere in den ersten Jahren sicher nicht rechnet. Wie hoch der abzug ist, hängt davon ab, welche Form der Riester-Rente Du gewählt hattest. Bei Kündigung entfällt zudem jegliche Garantie!
Wenn Du dringend Geld benötigst, dann ist jeder Ratenkredt mit Sicherheit billiger.
In Deinem Einkommenssteuerbescheid steht übrigens genau und separat aufgeführt, welchen Steuervorteil Du jeweils aus der Riester-Rente erhalten hast. Den wird das Finanzamt zurück verlangen. Dazu kommen noch die Zulagen (154 € für Dich seit 2008, davor gestaffelt weniger). Kinder scheinst Du ja keine zu haben?
Es gibt sicher den einen oder anderen Anbieter, der schlicht zu teuer ist. Mit dem richtigen Anbieter macht die Riester-Rente aber für fast jeden Sinn. Daher besser still legen und woanderes neu machen, falls das der Grund gewsen sein sollte.
ich weiß nicht, wie es meine Kollegen halten, die sich hier tummeln, aber ich darf dazu leider nichts sagen, denn hier handelt es sich um das Steuerrecht und manch findiger Anwalt wartet nur darauf, dass ein Finanzberater sich auf „vermientes Gebiet“ begibt, um ihm eine Klage aufzuhalsen. Soll heißen: Steuerberatung ist für mich als Finanzberater verboten!
Wende dich mit dieser Frage bitte an die Kollegen aus der Rubrik „Steuern“. Die Antworten werden sicher fundierter sein, als in dieser Rubrik.
was noch abgezogen wird ist die Zulage.
Ansonsten ist nicht der garatnierte Wert die Bemessung, sondern das Guthaben ohne Garantie. Und das kann deutlich niedriger sein.
Du kannst das Problem umgehen, in dem Du erst mal vom Anbieter ausrechnen läßt, was er überweisen würde bei Kündigung. Wenn es sich nicht rechnet (vermutlich) gäbe es auch noch die Möglichkeit der Beitragsfreistellung. In 30 Jahren ist das Geld zwar auch weg, aber es sieht zumindest besser aus und Du kannst eventuell bei Notfällen noch auf etwas zurückgreifen. Oder switche in eine Fondvariante. Klar, Riester rechnet sich bei der aktuellen Lage für eigentlich keinen, aber was solls.
MfG JOs
Hallo Thomas,
eine bestehende Rentenversicherung zu kündigen, ist immer die schlechteste aller Möglichkeiten und sollte gut überlegt sein.
Grundsätzlich muss der Anbieter die bereits gewährten Zulagen und mögliche Abgeltungssteuer vom Rückkaufwert abziehen und abführen. Außerdem erhält das zuständige Finanzamt über Datenabgleich der Riesterrente eine Mitteilung zu deiner Kündigung. Hast du über die Zulage hinaus auch noch Steuervorteile erhalten, wird das Finanzamt diese dann zurückfordern. Das kann durchaus einige Monate ggf. auch Jahre dauern, aber die Forderung kommt.
Gruß aus Ingolstadt
Lutz
Deine Steuererklärung ist unabhängig von der Riester-Rente, Du kannst nicht von einem auf das andere schließen.
Bei der Riester-Rente bekommt man normalerweise jährlich eine Übersicht über die erhaltenen Zulagen, wahrscheinlich werden die direkt vom Versicherer einbehalten.
Der Rückkaufswert ist maximal so hoch wie die bisher gezahlten Beiträge. Der müßte auch auf der jährlichen Übersicht/Bescheinigung des Versicherers angegeben sein.