Riester-Rente leicht erklärt

Hallo!

Ist es möglich, die Riesterrente in möglichst einfachen Worten zu erklären, so dass es auch jemand versteht, der ansonsten nicht viel Ahnung von Finanzen hat? Wie?

Danke für euren Rat!

Rosswita

Möglichst einfach? Kein Problem:

Schauen Sie auf Ihren Lohnzettel aus Dezember 2010.
Dort steht der Wert „Svpfl. Brutto gesamt“
Diesen Wert mal 0,04 multiplizieren
Dann noch 154 abziehen
Wenn noch Kinder vorhanden nochmals 192 je Kind (bzw 300 wenn nach 2008 geboren)
Das Ergebnis durch 12 teilen und Sie haben Ihren Beitrag mit voller Riesterförderung

Wikipedia hilft im Übrigen auch noch gerne.

Viele Grüße
Claude Burgard
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK)
http://www.burgard-versicherungen.de

Hallo Ross.Wita,

ja, das ist möglich. Ein kompetenter Altersvorsorgeberater erklärt Dir die Vor- und Nachteile, die weiteren Möglichkeiten der Vorsorge und ermittelt mit Dir zusammen das passende Produkt.

Wenn Du mehr erfahren willst, sende mir gern eine Telefonnummer, ich setze mich dann mir Dir in Verbindung.

Ansonsten wünsche ich Dir ein schönes Wochenende,

Uli.

Hi Ross.Wita,

O.K. ich versuche es ganz einfach. Du bezahlst in eine Rentenversicherung ein und der Deutsche Staat gibt Dir jedes Jahr 154 € dazu.

Wieviel Du bezahlen solltest hängt von Deinem Einkommen ab und wieviele Kinder Du hast. Zusätzlich kannst Du die Beiträge für die Reisterrente steuerlich ansetzen in Deiner Eeinkommessteuererklärung. Ob dies für Dich eine steuerliche Auswirkung hat, hängt wiederum davon ab ob die Zulage in Deinen Vertrag besser ist oder eben der Steuervorteil (Günstigerprüfung vom Finanzamt)

…so jetzt geht es nur noch darum was für eine Art von Vertrag Du abschließt und dies hängt von Deinen Zielen&Wünschen und Deinem Risikoprofil ab.

Grundsätzlich gibt es folgende 5 Möglichkeiten:

1.) Baufinanzierung (Annuitätendarlehen)= Bank
2.) Bausparvertrag (Wohnriester) = Bausparkasse
3.) Fonds (Fondsriester)= Fondsgesellschaft
4.) Rentenversicherung = Lebensversicherung
5.) Banksparplan = Bank

Jeder diese Möglichkeiten hat Vor- und Nachteile, weshalb Du Dich am Besten persönlich beraten lassen solltest. (mache ich sehr gerne!!)

Bei Fragen kannst Du Dich gerne auch bei mir im Büro melden!

Herzliche Grüße

Thorsten Bohn

Hallo Rosswita,

am besten lässt sich so etwas natürlich in einem persönlichen Gespräch erklären, vor allem, da man ja zuerst mal feststellen müsste, ob Sie zu dem Personenkreis gehören, für den sich die Riester-Rente lohnt.

Vereinfacht gesagt kann man sagen, dass jeder, der im Rentenalter nicht von der „Sozialhilfe“ leben wird und heute zu dem berechtigten Personenkreis gehört und sich Gedanken machen muss wegen seiner Altersvorsorge, sich auch mit der Riester-Rente beschäftigen sollte.

Für die meisten Angestellten ist die Riester-Rente das Produkt erster Wahl, wenn es um die Altersvorsorge geht. Natürlich kann auch eine bav Sinn machen, wenn Sie vom Arbeitgeber gefördert, bzw. bezuschusst wird.

Aber bleiben wir bei Riester: Es gibt zwei Komponenten, die es zu beachten gilt. Einmal den staatlichen Zuschuss, die sog. Zulage. Diese ist 154 € im Jahr, plus 300 € für jedes nach 2008 geborene Kind, für die davor geborenen erhält man 185 €. Das zweite ist der zusätzliche Steuervorteil, den das Finanzamt ermittelt.

Wichtig ist auch, dass man den notwendige Mindestbeitrag pro Jahr einzahlt, um die volle Zulage und den vollen Steuervorteil zu erhalten. Dieser wird wie folgt ermittelt: 4 % des VORJAHRESBRUTTOGEHALTES.

Beispiel: Bruttovorjahreseinkommen 40.000 €, davon 4 % sind 1.600 €. Davon wird nun die Zulage abgezogen, also entweder 154 €, oder eben mehr, falls kindergeldberechtigte Kinder da sind. 1.446 € wäre also der Eigenbeitrag pro Jahr. Umgerechnet pro Monat dann entsprechend 120,50 €.

Diese Geld zahlt man auf seinen Vertrag dann ein und erhält die Zulage im nächsten Jahr direkt auf den Vertrag. Falls ein zusätzlicher Steuervorteil vorhanden ist, wird der direkt mit dem Einkommenssteuerbescheid ausgezahlt.

Bei der Auswahl des richtigen Anbieters, bzw. der richtigen Variante (klassisch Bank oder Versicherung, ode fondsgebunden, ev. sogar Wohnriester (eher uninteressant) sollte man auf die Details achten. Der Staat verfplichtet die Anbieter zumindest die eingezahlten Beiträge und die Zulage auf Vertragsende zu garantieren. Bei jüngeren Sparern empfiehlt sich auf jeden Fall die Fondsgebundene Variante, da hier auf die Dauer wesentlich höhere Erträge erzielt werden.

Es gibt natürlich noch viel mehr zu beachten. Daher kann mein Rat nur sein, dass Sie sich einen banken- und versicherungsunabhängigen Berater suchen sollten. Ich komme aus Stuttgart und könnte mich da anbieten. Allerdings weis ich ja nicht, wo Sie wohnen…

Mit freundlichen Grüssen
Volker Riegel

Hallo,

Riester:
Anleger zahlt ein, BRD gibt Förderung dazu - im Schnitt durch Förderung 30% Rendite (bei Kindern usw. mehr)
Nachteil: keine freie Verfügung, Anrechnung bei Grundsicherung im Alter

  • bei Versicherungstarifen: zu hohe Kosten, Intransparenz, Geldwerte
  • bei Banksparen oder Bausparen: Rendite schlecht, Geldwerte
  • Fond: nur 2 zu empfehlen (UnionInvestment oder DWS)

Gründe für Riester-Rente:

  • Entlastung der Gemeinden betreffs Altersarmut (wird mit Grundsicherung verrechnet)
  • einfachere Rückgriffmöglichkeit des Staates auf das Vermögen der Bevölkerung (siehe Ungarn, Polen, Irland…) bei Krisen.
  • lohnt sich definitiv nicht für Geringverdiener betreffs Vorsorge (s.o.), es sei denn, sie wird mindestens ein Jahr vor Rentenbeginn aufgelöst!
    Ist interessant bei Hartz IV, da hier bei der Vermögensanrechnung außen vor.
    MindestJahres"Beitrag": 60 Euro
    für volle Förderung: 4% des Vorjahres-SV-Bruttos minus Zulagen als Eigenaufwand
    Zulagen: pro Erwachsener + pro Kind, für welches Kindergeldanspruch
    plus ggf. steuerliche Förderung (so ab 25.000 zu versteuerndes Einkommen)

Happy WE

MfG
JOs

Guten Tag „Ross.wita“

gerne kann ich Ihnen die Riester-Rente erklären, aber lieber telefonisch als per e-mail, dann können Sie auch noch nachfragen.

Sie errreichen mich unter 02234-4308967

Ich habe über die Riester-Rente übrigens eine Diplomarbeit geschrieben, falls Ihnen das hilft.

Grüße aus Köln

Ralph Bleister

Hallo!

Ist es möglich, die Riesterrente in möglichst einfachen Worten
zu erklären, so dass es auch jemand versteht, der ansonsten
nicht viel Ahnung von Finanzen hat?

Ja klar … wikipedia kann das … und das Heft „Finanztest“ der Stiftung Warentest

Wie?

Danke für euren Rat!

Rosswita

Hallo Rosswita,

eigentlich ganz einfach.

Da die gesetzliche Rentenversicherung nicht in der Lage sein wird, die späteren Renten in gewohnter Höhe aufrecht zu erhalten (Überalterung der Bevölkerung etc.), sind wir gefordert, selbst etwas zu tun.

Als Anreiz gibt der Bund etwas dazu. Die Riester-Rente ist also eine staatlich geförderte Rente. Ob das für den einzelnen wirklich Sinn macht, ist individuell zu prüfen. Generell gilt, dass vor allem einkommensschwache Familien mit vielen Kindern die höchste Förderung erhalten.

Aber es gibt auch Nachteile:
So ist die Verfügbarkeit sehr schlecht. Die Rente wird in der Regel zusammen mit der Altersrente ausgezahlt und ist (außer auf den Ehepartner) nicht übertragbar. Vorhandene Kinder gehen also leer aus. Ferner ist meist eine Versicherung als Sparform hinterlegt, was natürlich häufig mit hohen Kosten einher geht. In den ersten Jahren tut sich daher sehr wenig auf dem „Konto“.

Wer mit all diesen Nachteilen leben kann und eine gute Förderquote hat (40% und höher) sollte allerdings mal drüber nachdenken.

So, das war jetzt die Kurzform :smile:
Hoffe, das war halbwegs verständlich.

Beste Grüße
Stephan Heddinga

Hallo Roswita,
die Riester-Rente ist eine Rente mit Mit-Finanzierung durch den Staat, d.h. du bekommst jedes Jahr 154€, sofern du 4 Prozent von deinem Vorjahreseinkommen dieser Rente zu Gute kommt.

Außerdem ist diese Rentenform noch steuerlich absetzbar.

Das ganze wird noch attraktiver, falls du Kinder hast.

Die Rente ist ab 60 Jahren abrufbar.

Achte unbedingt auf die Rentengarantiezeit (Das ist die Zeit im Falle deines Todes, wielange dein Mann die Rente weiter gezahlt bekommt)

Lieben Gruß
Sina

Hallo Rosswita,
Riester ist wirklich nicht schwer aber die Gestaltungsmöglichkeiten lassen eine Erklärung in drei Sätzen nicht zu. Ich versuche es trotzdem mal: Die Aufwendungen zur Riesterrente müssen bis zu einem Höchstbeitrag von 2.100€ p.a. jedem Fall steuerunbelastet sein. Da Riester aus (bereits versteuertem) Nettoeinkommen bezahlt wird, erfolgt die Entlastung über Zulage und ggf. Steuererstattung. Sie hängt von drei Punkten ab:

  1. Art der Förderberechtigung
  2. Bruttoeinkommen des Vorjahres
  3. Anzahl der kindergeldpflichtigen Kinder

1a = nicht förderberechtigt = Altersrentner
1b = mittelbar förderberechtigt oder zulageberechtigt, wenn mit einer Person unter 1c verheiratet , sind

  • Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht oder
  • sozialversicherungsfreier Vorstand / Geschäftsführer eine AG oder GMBH oder
  • (Pflicht)mitglied eines Berufsständischen Versorgungswerkes (Arzt, Apotheker, Steuerberater, Jurist, Architekt)oder
  • Geringfügig beschäftigt ohne Eigenbeitrag zur Rentenversicherung oder
  • Hausfrau /-mann, Schüler, Student
    1c: Förderberechtigt = alles, was nicht unter 1a und 1b aufgezählt ist.
  1. Um die Zulage (Grundzulage je Erwachsener = 154€; Kinderzulage je Kind 185€ (Geburt bis 12/2007)bzw. 300€ (Geburt ab 01/2008) ungekürzt zu erhalten, muss der Förderberechtigte einen Mindesteigenbeitrag bezahlen. Dieser errechnet sich wie folgt: 4% vom Bruttoeinkommen des Vorjahres abzgl. aller berechtigter Zulagen.
    Beispiel A: Ledig, 20.000€ Brutto. 4% = 800€ abzgl. Grundzulage 154€ = 646€ Eigenbeitrag p.a.
    Beispiel B: Ehepaar, 2 Kinder. Beide machen Riestervertrag. 1 Förderberechtiger (Mann= Arbeitnehmer mit 40.000€ Brutto); 1 Zulageberechtigter (Frau = Hausfrau) 2 kindergeldberechtigte Kinder (geb. 2000 und 2004). 4% aus 40.000€ = 1.600€ abzgl 154€ Zulage Mann, abzgl. 154€ Zulage Frau abzgl. 2 x 185€ Kinderzulage = 922€ Eigenbeitrag für den Mann und 60€ für die Frau p.a. Auch wenn die Frau in diesem Beispiel ein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit hätte, erfolgt bei ihr keine Berechnung des Mindesteigenbeitrages. Ab 2012 muss aber 60€ p.a. in jedem Fall selbst gezahlt werden. Die Grundzulage wird jedem Erwachsenen auf seinem Vertrag gutgeschrieben. Die Kinderzulagen gehen i.d.R. auf den Vertrag der Ehefrau.
    Beispiel C: Ehepaar, keine Kinder. Beide machen Riestervertrag. Beide sind Förderberechtigt (Mann = 30.000€ Brutto, Frau = 60.000€ Brutto). Berechnung der Mindesteigenbeiträge
    Er: 4% aus 30.000€ = 1.200€ abzgl. 154 = 1.046€ Eigenbeitrag p.a.
    Sie: 4% aus 60.000€ = 2.400€, deshalb Höchstbeitrag 2.100€ abzgl. 154€ = 1.946€ Eigenbeitrag

Jetzt bleibt noch die Steuerbetrachtung
Beispiel A: Steuersatz 30%, Riesteraufwendung 800€ (x30% Steuersatz= 240€ Steuer). Bereits erhalten = 154€ Zulage, verbleiben 86€ Steuererstattung
Beispiel B: Steuersatz 25%, Riesteraufwendung 1.600€ (x25% Steuersatz= 400€ Steuer). Bereits erhalten =678€ Grund- und Kinderzulagen, also 278€ mehr als die mögliche Steuerersparnis. Das ist vom Gesetzgeber so gewollt: Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen und Familien mit Kindern sollen einen größeren Vorteil erhalten als lediglich die Steuerersparnis.
Beispiel C: Steuersatz 35%, Riesteraufwendung 3.300€ (x35% Steuersatz= 1.155€ Steuer). Bereits erhalten= 308€ Grundzulagen, verblieben 847€ Steuererstattung.
Bleibt abschließend zu bemerken, dass Riesterrenten zwischen Eheleuten vererbbar sind, bei Rentenbeginn eine Kapitalentnahme von30% für Konsum oder 100% zur Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie möglich ist.
Wenn dir das immer noch zu umständlich ist oder nicht reicht, schick mir einfach noch einmal eine Mail. Ich gebe dir dann eine Telefonnummer und wir können deinen konkreten Fall berechnen.
Gruß aus Ingolstadt
Lutz Rietzscher

ich denke ich bin schon zu spät dran.