Riester-Rente sozailversicherungspflichtig?

Hallo liebe Experten,

ich bin beim Vergleich von Riester-Produkten stutzig geworden: Bei einem Produkt (vom Arbeitgeber vermittelt, öffentlicher Dienst) sollen nach Eintritt in die Rente die späteren Auszahlungen nochmal sozialversicherungspflichtig sein (zumindest Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden abgezogen).

Bei einem anderen Produkt (freier Markt) soll das nicht so sein.

Ist das tatsächlich so? Gibt es hierfür spezielle Gründe? Wonach richtet sich die Versicherungspflicht?

Grüße, Daniel

Hallo Daniel,

bietet der Arbeitgeber eine bAV mit Riesterförderung an? Das gibt es, auch wenn es kompliziert und unflexibel ist.

Gruß,
Andreas

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Hallo,

es handelt sich wohl im die Riester-Rente der VBL, diese ist
später voll sozialversicherungspflichtig. Der Grund ist, die VBL ist eine betriebliche Altersversorgung, diese sind stets sozialversicherungspflichtig. Riester-Renten von z.B.
Versicherungsunternehmen oder Banken sind dies nicht.

Gruß
CM

Hallo,

es handelt sich wohl im die Riester-Rente der VBL, diese ist
später voll sozialversicherungspflichtig.

Genauso ist es. Danke also für die Information. Das macht ja das Riester-Modell in diesem System ziemlich unattraktiv. Gibt es sonst irgendwelche mir noch nicht aufgefallenen Vorteile einer riestergeförderten bAV im Vergleich zu einem freien Produkt?

Betrifft das in dem Fall eigentlich nur Riester-Modelle oder - wie ich jetzt annehme - auch andere bAV-Varianten, beispielsweise aus der Entgeltumwandlung? Ich wollte ursprünglich diese beiden Optionen kombinieren.

Grüße, Daniel