Hallo,
ich habe mein Studium im Sommer beendet und bin im Herbst in den ersten Job gestartet. Möchte jetzt eine private Altersvorsorge einrichten. Bisher dachte ich an eine fondsgebundene Riesterrente. Mein Arbeitgeber bietet mir jetzt eine Direktversicherung an. Aufgrund der Tatsache, dass auf die Beiträge keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden müssen, ist das für mich sehr interessant. Ich habe gelesen, dass man die Riester-Förderung auch mit der Direktversicherung verknüpfen kann. Ich frage mich nun, ob es sinnvoller ist, nur die Direktversicherung abzuschließen und die Riester-Förderung dort in Anspruch zu nehmen, oder ob ich den Vorsorge-Betrag aufteile und noch eine private Riester-Rente abschließe. Über Anregungen, was sinnvoller ist, Pro und Contras etc. wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Marc
Hallo,
dort in Anspruch zu nehmen, oder ob ich den Vorsorge-Betrag
aufteile und noch eine private Riester-Rente abschließe. Über
Wenn die bAV des Arbeitgebers das hergibt, würde ich die bAV mit der Riesterförderung koppeln. Häufig ist das nicht möglich, weil die AGs mit der Zulagenbeantragung nichts zu tun haben wollen. Wenn das bei Deinem AG auch so ist, ist es ein Rechenexempel was Du machst.
Gruß
Nordlicht
Wenn die bAV des Arbeitgebers das hergibt, würde ich die bAV
mit der Riesterförderung koppeln. Häufig ist das nicht
möglich, weil die AGs mit der Zulagenbeantragung nichts zu tun
haben wollen. Wenn das bei Deinem AG auch so ist, ist es ein
Rechenexempel was Du machst.
Für mich ist bei Riester aber erstmal größtenteils die Steuerersparnis interessant, da ich noch keine Kinder habe. Beiträge zur Riester-Rente kann ich dann in der Steuererklärung absetzen. Das dürfte aber ja nicht für die Beiträge gelten, die ich an die Direktversicherung einzahle, denn die sind ja sowieso schon Steuerfrei. Von daher meine Überlegung, die Förderung lieber auf eine private Rente laufen zu lassen.
bAV: steuerfrei und sozialversicherungsfrei
Riester: steuerfrei und Barzulage
Riester ist einfacher, weil unabhängig vom AG.
Was für Dich besser ist, mußt Du selber entscheiden.
Vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Ich überlege, BEIDES zu machen. Wenn ich die Riesterförderung auf die Direktversicherung laufen lasse, bekomme ich zwar die Zulagen, aber steuerfrei sind die Beiträge ja sowieso schon. Das heißt, ein Vorteil des Riesterns nehme ich gar nicht in Anspruch. Mache ich nebenbei eine private Altersvorsorge mit Riester, kann ich mir die Riester-Steuerfreiheit auch noch sichern.
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Hi!
Vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Ich
überlege, BEIDES zu machen. Wenn ich die Riesterförderung auf
die Direktversicherung laufen lasse, bekomme ich zwar die
Zulagen, aber steuerfrei sind die Beiträge ja sowieso schon.
Das heißt, ein Vorteil des Riesterns nehme ich gar nicht in
Anspruch. Mache ich nebenbei eine private Altersvorsorge mit
Riester, kann ich mir die Riester-Steuerfreiheit auch noch
sichern.
Riesterbeiträge müssen auch in der Direktversicherung aus versteuertem Einkommen gezahlt werden.
Ein Nachteil wäre aber, dass die Rente dann voll krankenversicherungspflichtig in der Auszahlung wäre. Solltest du dich privat versichern sollen, kann dir das aber egal sein.
Gruß
Marcus
Ich auch (‚Riester-Rente und Direktversicherung?‘)
Möchte jetzt eine private
Altersvorsorge einrichten. Bisher dachte ich an eine
fondsgebundene Riesterrente. Mein Arbeitgeber bietet mir jetzt
eine Direktversicherung an. Aufgrund der Tatsache, dass auf
die Beiträge keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden
müssen, ist das für mich sehr interessant. Ich habe gelesen,
dass man die Riester-Förderung auch mit der Direktversicherung
verknüpfen kann. Ich frage mich nun, ob es sinnvoller ist, nur
die Direktversicherung abzuschließen und die Riester-Förderung
dort in Anspruch zu nehmen, oder ob ich den Vorsorge-Betrag
aufteile und noch eine private Riester-Rente abschließe. Über
Anregungen, was sinnvoller ist, Pro und Contras etc. wäre ich
sehr dankbar.
Ich hänge mich an diese Frage dran. Die Firma, bei der ich mich im Anstellungsverhältnis finde, ist nicht groß und bietet keine eigene betriebliche Altersversorgung an. Ich würde deshalb gerne durch eine Gehaltsumwandlung prigat vorsorgen. Kann ich die Gehaltsumwandlung mit einer Riester- oder Rürup-Rente kombinieren?
Gruß
Jens
Hallo,
Ich hänge mich an diese Frage dran. Die Firma, bei der ich
mich im Anstellungsverhältnis finde, ist nicht groß und bietet
keine eigene betriebliche Altersversorgung an. Ich würde
deshalb gerne durch eine Gehaltsumwandlung prigat vorsorgen.
Kann ich die Gehaltsumwandlung mit einer Riester- oder
Rürup-Rente kombinieren?
Riester geht, Rürup nein.
Gruß
Jens
Gruß Joerg
Vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Ich
überlege, BEIDES zu machen.
Warum machst Du dann nicht beides? Direktvers. und Riester haben Höchstgrenzen. Ich behaupte mal, dass Du als Akademiker sowieso eine Menge Privatabsicherung brauchen wirst, und insofern beides (Riester (privat) + Direktvers.) ausschöpfen solltest.
Ich hänge mich an diese Frage dran. Die Firma, bei der ich
mich im Anstellungsverhältnis finde, ist nicht groß und bietet
keine eigene betriebliche Altersversorgung an. Ich würde
deshalb gerne durch eine Gehaltsumwandlung prigat vorsorgen.
Kann ich die Gehaltsumwandlung mit einer Riester- oder
Rürup-Rente kombinieren?
Gruß
Jens
Hallo Jens,
es ist häufiger der Fall, dass Firmen die betriebliche Altersversorgung (bAV) nicht anbieten, bzw. nicht anbieten wollen. Was manchmal etwas untergeht ist, dass der Arbeitgeber (AG) sich gar nicht dagegen wehren kann. Hintergrund ist, dass du als Arbeitnehmer (AN) nach § 1a Abs. 1 BetrAVG einen Anspruch auf Entgeltumwandlung hast.
Fordert der AN die Umsetzung dieses Anspruches vom AG, so muss selbiger die entsprechende Plattform schaffen. Bei kleineren Firmen empfehlen sich sog. Einzeldirektversicherungen.
Da der AN sein SV-pflichtiges Brutto durch umgewandelte Gehaltsbestandteile midert, spart auch der AG an Sozialversicherungsbeiträgen. Dieses Argument kann dir im Gespräch mit dem AG dahingehend helfen, da dieser vermutlich erstmal einen administrativen Aufwand sieht.
Gruß
Marc
Wenn die bAV des Arbeitgebers das hergibt, würde ich die bAV
mit der Riesterförderung koppeln. Häufig ist das nicht
möglich, weil die AGs mit der Zulagenbeantragung nichts zu tun
haben wollen. Wenn das bei Deinem AG auch so ist, ist es ein
Rechenexempel was Du machst.
Gruß
Nordlicht
Die Zulagenbeantragung geht nicht über den AG. Diese wird zwischen AN und Versorgungsträger abgewickelt. In der Regel sogar mittels Dauerzulagenantrag, so dass der Versorgungsträger dies komplett übernimmt.
Weiterhin spielt die Frage, ob dies beim jeweiligen AG möglich ist keine Rolle. Nach § 1a Abs.3 BetrAVG kann der AN verlangen, dass die Voraussetzungen der §§ 10a, 82 Abs.2 EStG geschaffen werden.
Ich persönlich würde jedoch privat riestern und die bAV mit steuer- und sv-freien Beiträgen finanzieren.