Riester: Rente wegen voller Erwerbsminderung

Hallo,

was muss ein Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung einzahlen? (angenommen, er hätte keine Einkünfte gehabt)

Reicht hier der Sockelbeitrag immer aus, oder muss hier anhand der geflossenen oben genannten Rente der Betrag errechnet werden? (4% usw.)

Gruß

Hallo 87402,

die Höhe der BeiträgeRiester-Rente ist vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen des
Vorjahes, also 2011 aus 2011, abhängig.

Da nach meienem Wissen Menschen die eine EW-Minderungsrenter erhalten keine SV-pflichtigen Einnahmen haben reicht der Sockelbeitrag aus.

Ob das finanzmathematisch sinnvoll ist ist eine andere Frage.

Mit freundlichem Gruß aus dem Schwabenland

Josef Mayer

Danke für die Frage. Wusste ich auch nicht.
Ich habe deshalb mit DRV Bund gechattet.
Es wird die Bruttorente des Vorjahres für die Berechnung zugrunde gelegt.

Hier der Verlauf des Chat:
Beraterin :
Willkommen Oskar , wie kann ich Ihnen helfen?
Oskar :
Wo hoch ist der Beitrag für einen Riestervertrag für einen EU Rentner zur Erlangung der vollen Zulage.
Beraterin :
Einen Moment bitte…
Beraterin :
Bei der Ermittlung des Mindesteigenbeitrages ist die die Zulageberechtigung begründende Bruttorente zu berücksichtigen.
Oskar :
Wo ist das nachlesbar?
Beraterin :
Vom Vorjahresbetrag der Rente sind 4 Prozent zu zahlen, um die volle Zulage zu erhalten.
Oskar :
Habe ich schon verstanden. Wahrscheinlich unter Abzug der Zulage von 154 Euro. Wo kann ich das nachlesen?
Beraterin :
§§ 10a Abs. 1 S. 4, 52 Abs. 24c S. 3 und 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 EStG
Oskar :
Danke

Hallo,

laut meinem Kenntnisstand hat jemand mit voller Emr keinen direkten Anspruch auf Riester mehr.
Sonst wäre es der Sockelbeitrag.

lg vom Chiemsee

Hallo,

bei allgemeinen Fragen zu Riester hilft die Hotline der gesetzlichen Rentenversicherung kompetent weiter

0800 10 00 48 00

bisher gab es keine Frage, die von denen nicht beantwortet werden konnte

Hallo,

Erwerbsrentner können nun auch eine Riesterförderung bekommen, aber dabei gelten 2 wesentliche Bedingungen:
a) Es muß Vollerwerbsminderung vorliegen. Wer noch mehr als 3 Stunden arbeiten kann, wird also nicht berücksichtigt.
b) Der Geförderte muß vor dem Eintritt der E. sozialversicherungszahlend gewesen sein oder gleichgestellt (z.B. ALG1/2-Bezieher, Soldaten, Rentenkasse der Landwirte, Künstlerkasse etc.).

Für die Zulage gilt analog:
4% vom Vorjahres"einkommen" - berücksichtigt werden die Erwerbsminderungsrente sowie alle anderen rentenrelevanten Bezüge, wie z.B. Auszahlungen aus Bruttoentgeltumwandlungen, sozialversicherungspflichtige Jobs auf 0 bis 3-Stundenbasis, usw.

Im Schnitt erhalten Erwerbsgeminderte zw. 801,- und 702€ (ost-west), bzw. 659,- und 672€ (Weibsvolk; die Ossi-Tussis bekommen mehr, weil sie eine signifikant höhere Erwerbsbeteiligung vorweisen können, als ihre mehr hausfrauischen Westpendants).
Das sind nicht gerade rosige Verhältnisse, in denen man locker was beiseite legen kann. Bei einem Jahreseinkommen von ca. 10.000,- sind das jedoch „nur“ 400€, wovon noch die Zulage selbst abzugsfähig ist. Der Eingenbeitrag liegt also in dem Bsp. bei lediglich € 246,-. Mütter profitieren durch die Kinderzulage noch stärker.

Beim Abschluß einer Riesterrenten ist Vorsicht geboten. Sie werden zwar an jeder Ecke angeboten, sind aber oft teuer oder renditeschwach oder beides!
Grundsätzlich unterscheiden wir:

  1. Versicherungen

  2. Fondspolicen

  3. echte Fonddssparpläne

  4. Bankpsarpläne

  5. Wohnriester

  6. und 2) können Sie vergessen, ganz ehrlich! Das ist nicht nur meine Meinung sondern auch die renomierter Experten: Teuer (Kosten, mangelnde Flexibilität, schwache Rendite, sehr oft mangelhafter Service(!)).

  7. hängt von der Laufzeit ab und vom Konzept. Empfehle in dem Feld grundsätzlich nur die RiesterRentePremium von DWS; allerdings mit >Sockelbeitragstrick

Hallo,

was muss ein Bezieher einer Rente wegen voller
Erwerbsminderung einzahlen? (angenommen, er hätte keine
Einkünfte gehabt)

An wen und wohin einzahlen ???

Reicht hier der Sockelbeitrag immer aus, oder muss hier anhand
der geflossenen oben genannten Rente der Betrag errechnet
werden? (4% usw.)

Gruß

Hallo,
bei Rente wegen voller Erwerbsminderung direkt im Anschluss an eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht unmittelbare Förderberechtigung, d.h. Berechnungsrundlage für den Eigenbeitrag ist das Vorjahreseinkommen (hier ggf. auch die EMR).
Liegt teilweise Erwerbsminderung vor besteht unmittelbare Förderberechtigung nur dann, wenn paralell zum Rentenbezug eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird. Auch bei geringfügiger Beschäftigung besteht unmittelbare Förderberechtigung, wenn auf Sozialversicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet wurde.
Gruß aus Ingolstadt
Lutz Rietzscher

sockel

Hallo,

  1. Riesterförderung nur bei voller EMR
  2. Rentner muss vorher förderberechtigt gewesen sein
  3. Höhe: abhängig vom Einkommen des letzten Jahres
    Bsp: 800 Euro mtl. x 12 = 9.600 pa
    davon 4% = 385
    minus Zulage (154) = 230 Jahresbeitrag

Die Frage ist natürlich, ob sich das für den Rentner überhaupt lohnt, denn der Bezug im Alter ist ja volle Einnahme! Man muss dann also vor Riester-Rentenbeginn (Auszahlung) genau schauen: wie hoch ist die Grundsicherung, wie hoch die gesetzl. Rente, wie hoch Riester?
MfG
JOs

Hallo,

für die volle Förderung muss er 4 % des Vorjahresbruttoeinkommen einzahlen. ( auch EM Rente )

Sockelbeitrag 5 EUR als Mindestbeitrag

gruß
j türk

www.tuerk-versicherungen.de

j türk

Riester ist nur möglich, wenn ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen erzielt wird. Renten sind nicht rentenversicherungspflichtig.

MfG
CKH