Danke für die Frage. Wusste ich auch nicht.
Ich habe deshalb mit DRV Bund gechattet.
Es wird die Bruttorente des Vorjahres für die Berechnung zugrunde gelegt.
Hier der Verlauf des Chat:
Beraterin :
Willkommen Oskar , wie kann ich Ihnen helfen?
Oskar :
Wo hoch ist der Beitrag für einen Riestervertrag für einen EU Rentner zur Erlangung der vollen Zulage.
Beraterin :
Einen Moment bitte…
Beraterin :
Bei der Ermittlung des Mindesteigenbeitrages ist die die Zulageberechtigung begründende Bruttorente zu berücksichtigen.
Oskar :
Wo ist das nachlesbar?
Beraterin :
Vom Vorjahresbetrag der Rente sind 4 Prozent zu zahlen, um die volle Zulage zu erhalten.
Oskar :
Habe ich schon verstanden. Wahrscheinlich unter Abzug der Zulage von 154 Euro. Wo kann ich das nachlesen?
Beraterin :
§§ 10a Abs. 1 S. 4, 52 Abs. 24c S. 3 und 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 EStG
Oskar :
Danke
Erwerbsrentner können nun auch eine Riesterförderung bekommen, aber dabei gelten 2 wesentliche Bedingungen:
a) Es muß Vollerwerbsminderung vorliegen. Wer noch mehr als 3 Stunden arbeiten kann, wird also nicht berücksichtigt.
b) Der Geförderte muß vor dem Eintritt der E. sozialversicherungszahlend gewesen sein oder gleichgestellt (z.B. ALG1/2-Bezieher, Soldaten, Rentenkasse der Landwirte, Künstlerkasse etc.).
Für die Zulage gilt analog:
4% vom Vorjahres"einkommen" - berücksichtigt werden die Erwerbsminderungsrente sowie alle anderen rentenrelevanten Bezüge, wie z.B. Auszahlungen aus Bruttoentgeltumwandlungen, sozialversicherungspflichtige Jobs auf 0 bis 3-Stundenbasis, usw.
Im Schnitt erhalten Erwerbsgeminderte zw. 801,- und 702€ (ost-west), bzw. 659,- und 672€ (Weibsvolk; die Ossi-Tussis bekommen mehr, weil sie eine signifikant höhere Erwerbsbeteiligung vorweisen können, als ihre mehr hausfrauischen Westpendants).
Das sind nicht gerade rosige Verhältnisse, in denen man locker was beiseite legen kann. Bei einem Jahreseinkommen von ca. 10.000,- sind das jedoch „nur“ 400€, wovon noch die Zulage selbst abzugsfähig ist. Der Eingenbeitrag liegt also in dem Bsp. bei lediglich € 246,-. Mütter profitieren durch die Kinderzulage noch stärker.
Beim Abschluß einer Riesterrenten ist Vorsicht geboten. Sie werden zwar an jeder Ecke angeboten, sind aber oft teuer oder renditeschwach oder beides!
Grundsätzlich unterscheiden wir:
Versicherungen
Fondspolicen
echte Fonddssparpläne
Bankpsarpläne
Wohnriester
und 2) können Sie vergessen, ganz ehrlich! Das ist nicht nur meine Meinung sondern auch die renomierter Experten: Teuer (Kosten, mangelnde Flexibilität, schwache Rendite, sehr oft mangelhafter Service(!)).
hängt von der Laufzeit ab und vom Konzept. Empfehle in dem Feld grundsätzlich nur die RiesterRentePremium von DWS; allerdings mit >Sockelbeitragstrick
Hallo,
bei Rente wegen voller Erwerbsminderung direkt im Anschluss an eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht unmittelbare Förderberechtigung, d.h. Berechnungsrundlage für den Eigenbeitrag ist das Vorjahreseinkommen (hier ggf. auch die EMR).
Liegt teilweise Erwerbsminderung vor besteht unmittelbare Förderberechtigung nur dann, wenn paralell zum Rentenbezug eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird. Auch bei geringfügiger Beschäftigung besteht unmittelbare Förderberechtigung, wenn auf Sozialversicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet wurde.
Gruß aus Ingolstadt
Lutz Rietzscher
Höhe: abhängig vom Einkommen des letzten Jahres
Bsp: 800 Euro mtl. x 12 = 9.600 pa
davon 4% = 385
minus Zulage (154) = 230 Jahresbeitrag
Die Frage ist natürlich, ob sich das für den Rentner überhaupt lohnt, denn der Bezug im Alter ist ja volle Einnahme! Man muss dann also vor Riester-Rentenbeginn (Auszahlung) genau schauen: wie hoch ist die Grundsicherung, wie hoch die gesetzl. Rente, wie hoch Riester?
MfG
JOs