Hallo zusammen,
wie ist das bei einer Riesterrente, die der Ehemann abgeschlossen hat (also unmittelbar zulagenberechtigt ist) - stimmt es dass dadurch die Ehefrau ebenso mittelbar zulagenberechtigt wird bzw welche Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein? Nach meinem Verständnis sind das folgende:
- sie müssen zusammenleben
- der unmittelbar zulagenberechtigte Ehemann hat den Mindesteigenbetrag geleistet
- beide haben jeweils einen auf ihren Namen lautenden, nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifizierten Vertrag abgeschlossen. (Für den unmittelbar zulageberechtigten Ehegatten muss kein zertifizierter Altersvorsorgevertrag abgeschlossen sein, wenn er stattdessen über eine förderbare betriebliche Altersversorgung i. S. d. § 82 Abs. 2 EStG verfügt.)
Meine Frage: ist die Liste korrekt, und was bedeutet der dritte Punkt, wenn die Ehefrau nicht arbeitet? Was für einen Vertrag müsste sie abschließen, und geht das rückwirkend für vergangene Jahre?
Zusatzfrage: Kann man für 2005 noch den Zulagenantrag stellen? Mein Verständnis war eigentlich ja, aber der Versicherer sagt nein.
Herzlichen Dank für jegliche Kommentare und viele Grüße!
mauschu