Riester-Rente Zulage für Ehegatten

Hallo zusammen,

wie ist das bei einer Riesterrente, die der Ehemann abgeschlossen hat (also unmittelbar zulagenberechtigt ist) - stimmt es dass dadurch die Ehefrau ebenso mittelbar zulagenberechtigt wird bzw welche Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein? Nach meinem Verständnis sind das folgende:

  1. sie müssen zusammenleben
  2. der unmittelbar zulagenberechtigte Ehemann hat den Mindesteigenbetrag geleistet
  3. beide haben jeweils einen auf ihren Namen lautenden, nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifizierten Vertrag abgeschlossen. (Für den unmittelbar zulageberechtigten Ehegatten muss kein zertifizierter Altersvorsorgevertrag abgeschlossen sein, wenn er stattdessen über eine förderbare betriebliche Altersversorgung i. S. d. § 82 Abs. 2 EStG verfügt.)

Meine Frage: ist die Liste korrekt, und was bedeutet der dritte Punkt, wenn die Ehefrau nicht arbeitet? Was für einen Vertrag müsste sie abschließen, und geht das rückwirkend für vergangene Jahre?

Zusatzfrage: Kann man für 2005 noch den Zulagenantrag stellen? Mein Verständnis war eigentlich ja, aber der Versicherer sagt nein.

Herzlichen Dank für jegliche Kommentare und viele Grüße!
mauschu

  1. sie müssen zusammenleben

Das ist nach meinem Wissen für die Zulage nicht nötig.

  1. der unmittelbar zulagenberechtigte Ehemann hat den Mindesteigenbetrag geleistet

Stimmt.

  1. beide haben jeweils einen auf ihren Namen lautenden, nach § 5 des :Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifizierten Vertrag abgeschlossen.

Stimmt auch.

Meine Frage: ist die Liste korrekt, und was bedeutet der
dritte Punkt, wenn die Ehefrau nicht arbeitet?

Dass sie keinen Beitrag leisten muß, sondern der Mindestbeitrag des Ehemannes ausreicht, um beide Grundzulagen zu erhalten.

Was für einen Vertrag müsste sie abschließen,
und geht das rückwirkend für vergangene Jahre?

Einen sog. Ehegattenvertrag und rückwirkend geht das selbstverständlich nicht.

Zusatzfrage: Kann man für 2005 noch den Zulagenantrag stellen?
Mein Verständnis war eigentlich ja, aber der Versicherer sagt nein.

Für die Zulagenanträge gibt es eine Frist, die ich nicht im Kopf habe. Wenn Dein Versicherer sagt, dass die Frist für 2005 um ist, warum glaubst Du ihm dann nicht ?

Hallo,

zum Verständniss: Unmittelbar Zulageberechtigt ist vereinfacht gesagt wer in der Gesetzlichen Rentenversicherung ist, und/oder Sozialversicherungspflichtig Beschäftigt (über 401 € Job)ist.

Mittelbar wäre die Hausfrau/Hausmann der nicht soz. Beschäftigt ist, wenn ein zulage Berechtigter Vertrag besteht. Beide müssen einen eigen Vertrag haben, der eine unmittelbar der andere mittelbar.

Der Mindestbeitrag besser gesagt der SOCKELbeitrag wie der Gesetzgeber das nennt sind 60 € p.a. bzw. seit 2008 4 % des Sozialvers. Einkommen (Brutto Lohn).

Es gibt Gesellschaften die Verträge erst ab einem Mindestbeitrag von 10 oder 20 € im Monat akzeptieren. Das hat aber nix mit dem Mindestbeitrag wie der Gesetzgeber es Sieht zu tun.

Wenn Sie z.B. 240 € Eigenbeitrag im Jahr 2008 bringen müssen um die VOLLE Förderung zu erhalten und sie bringen nur 100 € dann gibt es auch nur die anteilige Förderung. Unter 60 € keine Riester förderung!

Bei der Person die mittelbar zulageberechtigt ist und somit kein einkommen hat reicht der Sockelbeitrag um die volle Förderung zu erhalten.

Wie soll ich eine Betriebsrente haben, wenn ich kein Betrieb habe???

Sie stellen immer einen Zulageantrag für das Vergangene Jahr.
Anhand Ihres einkommens und des einbezahlten Beitrages wird ermittelt wie hoch ihre Zulage bzw. ihr Sonderausgabenabzug ist.

Dann ist dieses Jahr abgeschlossen. Thema durch. Mir selbst auch passiert. Azubi - dann Selbsständig - nicht aufgepasst - nur halbe zulage…

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Besser jedoch Sie suchen sich ein Mann/Frau Ihres Vertrauens vor Ort und lassen sich umfassend beraten.

Mfg Sven STöffler

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, wurde die Möglichkeit einen Ehegattenvertrag ohne Sockelbeitrag nicht 2003 oder 2004 abgeschafft??
Ich weis das es das gab weil meine Eltern damals so ne Konstellation hatten. Ich hab meine Ausbildung bei der HM 2003 begonnen da ging das nicht mehr.
Oder war das nur die Aussage von Hamburg?!

Mit freundlichen Grüßen Sven

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Hallo, wurde die Möglichkeit einen Ehegattenvertrag ohne
Sockelbeitrag nicht 2003 oder 2004 abgeschafft??
Ich weis das es das gab weil meine Eltern damals so ne
Konstellation hatten. Ich hab meine Ausbildung bei der HM 2003
begonnen da ging das nicht mehr.
Oder war das nur die Aussage von Hamburg?!

Mit freundlichen Grüßen Sven

Wenn ein Ehegatte unmittelbar zulagenberechtigt ist und einen Förderrentenvertrag bespart; besteht für den, mittelbar förderberechtigten Ehepartner ein Anspruch auf volle bzw. ggf.
anteilige Zulage. Der mittelbar förderberechtigte
Ehepartner muss keine Eigenleistung erbringen - auch nicht den Sockelbetrag von 60 Euro jährlich. Nicht jeder Anbieter lässt aber diese Konstellation zu.
Gruß Joerg Koenig

Hallo, wurde die Möglichkeit einen Ehegattenvertrag ohne
Sockelbeitrag nicht 2003 oder 2004 abgeschafft??

Nein, die gibt es heute noch.

Konstellation hatten. Ich hab meine Ausbildung bei der HM 2003
begonnen da ging das nicht mehr.

Die wollen, dass Ihr Beitrag verkauft. das ist alles.

Moin Werderaner!

Hallo, wurde die Möglichkeit einen Ehegattenvertrag ohne
Sockelbeitrag nicht 2003 oder 2004 abgeschafft??

Nein, die gibt es heute noch.

Hab ich Dich richtig verstanden? Mittelbar förderberechtigte müssen defintiv keinen Sockelbetrag zahlen!

Gruß
CM

Hab ich Dich richtig verstanden? Mittelbar förderberechtigte
müssen defintiv keinen Sockelbetrag zahlen!

Das ist richtig. Beispiel Mann AN, Frau Hausfrau Kindererziehungszeiten vorbei, Ehemann 4 % vom brutto - 2x154 - Kinderzahlx185.

  1. Beispiel: Mann Selbstständig, Frau AN, Frau zahlt Beitrag, Ehemann nicht.

Zumindestens handhaben wir das so, ob andere Gesellschaften das anders handhaben weiß ich nicht.

Ergänzung und Hinweis
Hallo

nur mal als Ergänzung und gut um vieles verständlich nachzlesen.

http://www.versicherungen-klippundklar.de/downloads/…

und dazu

Zusatzfrage: Kann man für 2005 noch den Zulagenantrag stellen?
Mein Verständnis war eigentlich ja, aber der Versicherer sagt
nein.

Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres bei der Zentralen Zulagenstelle für
Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, ehemals
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, eingehen.

=> 2005 kann bis zum 31.12. 2007 gestellt werden.

Gruss
Börsenfan1968

Herzlichen Dank für die sehr hilfreichen Antoworten!

Schönen Gruß,
mauschu