Riester-Rente sinnvoll? Ja oder nein?
Die Förderung setzt insbesondere voraus, dass bereits heute eine Laufzeit bis zum 60. Lebensjahr oder bis 65 abgeschlossen wird. Ferner will das Gesetz ebenfalls, dass man heute schon auf das Kapitalwahlrecht verzichtet und nur die Rentenzahlungen der Gesellschaft in Anspruch nimmt. Dies mag vereinzelt begründet sein, denn der Sparer muss sich so um nichts mehr kümmern. Es wird sicher gestellt, dass man bis zum Lebensende versorgt ist, wenn auch nicht so gut, wie man es sein könnte.
Doch was wäre, wenn Sie die Einmalzahlung wählen könnten und ließen das Geld weiterhin für sich arbeiten, sagen wir, Sie reinvestieren es langfristig und lassen sich monatlich nur die Rendite auszahlen? Wer das Kapital arbeiten lässt, kann daraus nicht selten 8-12% oder mehr erwirtschaften. Wenn Sie nun nur ein Ablaufkapital von z. B. 100.000,00 Euro ansetzen, dann wäre die Rente von Versicherungsgesellschaften daraus ca. 4.000,00 Euro jährlich oder 333,33 Euro mtl. Bei eigener Wiederanlage können hingegen 8.000 bis 12.000,00 Euro oder mtl. 667 bis 1.000,00 Euro aus der Kapitalrendite erzielt werden. Ein schöner Unterschied.
Darauf verzichten Inhaber von „Riester-Produkten“ im Voraus.
Ein weiterer, wichtiger Aspekt ist, dass die Riester-Rente unter die nachgelagerte Besteuerung fällt, während Auszahlungen aus Verträgen ohne Riester´scher Förderung steuerfrei sind.
Und solche Verträge sind nach wie vor für jeden möglich!!!
Ausserdem, wenn man den geförderten Sparplan zu irgend einem Zeitpunkt bevor man z.B. 60 wird, kündigt, muss man die erhaltene Förderung vollständig zurück bezahlen. Zur Rückzahlung ist auch verpflichtet, wer seinen Altersruhesitz/Wohnsitz ins
Ausland verlegt. Selbst wer nach dem Tod des Ehepartners den Vertrag nicht weiterführen kann/will, muss die
Förderung zurückzahlen…
Offensichtlich schränkt also die Inanspruchnahme der staatlichen Förderung den Sparer deutlich ein, zum ersten was die Verfügbarkeit des Geldes anbelangt, zum zweiten ist er unflexibel in der Wahl des Ablauftermins und zum dritten aus steuerlicher Sicht. Diese Meinung vertreten zwischenzeitlich übrigens auch einige Verbraucherschützer.
Simpel formuliert bezahle ich die heutigen Förderungen durch späteren, entgangenen Gewinn mehrfach zurück. Ich halte es deshalb nicht für ratsam, den Vertrag heute den Beschränkungen des Altersvermögensgesetzes zu unterwerfen. Letztlich muss diese Entscheidung natürlich jeder Kunde für sich selbst treffen.
Wer will, kann sich gratis und online hier seine persönliche
Riesterförderung ausrechnen:
http://www.way4me.com/de/foerdberg.php
Viele Grüße
Heinz
[Mod]
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