Riester - Steuervorteil?

Hallo,

wenn jemand eine Riesterrente abschliesst und mehr Eigenbeitrag zahlt als er müsste, erhält er dann einen Steuervorteil?

Beispiel:

Jemand muss nur den Sockelbeitrag zahlen, da er mit den Kinderzuschlägen und seinem Zuschlag ein negatives Ergebnis hätte, er aber statt 5 € 25 € zahlt. Bekommt er dann 20 € bei seiner Steuererklärung am Ende des Jahres steuermindernd angerechnet?

MfG

FlashG

wenn jemand eine Riesterrente abschliesst und mehr
Eigenbeitrag zahlt als er müsste, erhält er dann einen
Steuervorteil?

Evt. ja. Die Eigenbeiträge sind steuerabzugsfähig, neben den andere Vorsorgeaufwendungen. Ob es dadurch zu einer Steuerersparnis kommt, hängt von den Einzelheiten ab. Angeben sollte man die Aufwendungen auf jeden Fall

hätte, er aber statt 5 € 25 € zahlt. Bekommt er dann 20 € bei
seiner Steuererklärung am Ende des Jahres steuermindernd
angerechnet?

Vermutlich meinst Du 12 x 20 €, dann stimmt es. Wenn es finanziell möglich ist, kann man auch mehr fördern lassen. Dieses und nächstes Jahr ist der Höchstbetrag 1575 € minus der erhaltenen Zulagen abzugsfähig.

Sorry, meines Erachtens falsch:
Höchstbetrag incl. erhaltener Zulage sind als Sonderausgabe
abziehbar.
Wenn nur der Sockelbetrag (60€p.a.) gezahlt wird, so ist zwar
theoretisch eine steuerliche Förderung möglich, in den meisten
Fällen aber praktisch nicht, da die Förderung durch die Zulagen
eine mögliche steuerliche Förderung meist weit übersteigt.
Beispiel: Einkommen 15.000 p.a.; 2 Kinder
3%=450€ Förderung= 390; Eigenbeitrag 60. Die Förderung würde hier
bei etwa 86% liegen, einen derart hohe Steuerbelastung hat keiner;
ergo: keine weitere Steuerersparnis; und des weiteren: in der Regel
ist es nicht sinnvoll, mehr als den Sockelbeitrag einzuzahlen, wenn
dieser zur Erlangung der vollen Zulagen ausreicht. Bedenke:
die spätere Rentenzahlung ist steuerpflichtig, soweit sie aus
geförderten Beiträgen erfolgt.
Gruß joerg koenig

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wenn du mit 6o euro auskommst , wirds wohl wenig sinn machen hier mehr einzuzahlen, da das einkommen zu gering ist, einen zusätzlichen steuervorteil zu generieren.

grüße

andreas sokol

Sorry, meines Erachtens falsch:
Höchstbetrag incl. erhaltener Zulage sind als Sonderausgabe
abziehbar.

Seit wann kann man Aufwendungen absetzen, die ein anderer geleistet hat (hier meine ich die Zulagen) ? Da soll sich mal ein Steuerexperte zu äußern.

Tja, klingt lustig, wenn man noch nie davon gehört hat, oder?
Als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden können unabhängig vom individuellen Einkommen folgende Altersvorsorgeaufwendungen: Eigenbeiträge + Zulage.

Ist der daraus resultierende Steuervorteil HÖHER als die Zulagen, so gibt es die DIFFERENZ noch zusätzlich. NAtürlich gibt es keine doppelte Förderung durch die Zulagen.

Aber der Kollege hat Recht.

Frank Wilke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

„Niemand kann verhindern, dass ich klüger werde.“ (Konrad Adenauer)

Inzwischen mein Lieblingszitat.

„Niemand kann verhindern, dass ich klüger werde.“ (Konrad
Adenauer)

Inzwischen mein Lieblingszitat.

Man lernt nie aus!

Trotzdem find ich es sehr gut, dass sofort anhand der Einkommensituation (durch „5€-Vertrag“) gemerkt wurde, dass höhere Beiträge mutmaßlich (Ausnahme: Mögliches Einkommen des Ehegatten und Zusammenveranlagung) wenig Sinn macht. Das zeugt von einem hohem Nivau bei den jeweiligen „Antwortern“ hier im Forum!

wenn jemand eine Riesterrente abschliesst und mehr
Eigenbeitrag zahlt als er müsste, erhält er dann einen
Steuervorteil?

Evt. ja. Die Eigenbeiträge sind steuerabzugsfähig, neben den
andere Vorsorgeaufwendungen.

Nicht neben, sondern zusätzlich zu anderen Vorsorgeaufwendungen, d.h. Rieserbeiträge können nicht durch andere Vorsorgeaufwendungen verpuffen.

Gruß
Denis

Hallo,

danke für die Antworten, kann krankheitsbedingt erst heute antworten.

Im folgenden Fall geht es um eine Frau, die netto 400 € verdient, 2 Kinder hat und deren Mann wesentlich mehr verdient. Meines Wissens zusammenveranlagt.

Gruß
FlashG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nicht neben, sondern zusätzlich zu anderen

Genau das hatte ich gemeint. Danke für die Klarstellung.

Hallo,

danke für die Antworten, kann krankheitsbedingt erst heute
antworten.

Im folgenden Fall geht es um eine Frau, die netto 400 €
verdient, 2 Kinder hat und deren Mann wesentlich mehr
verdient. Meines Wissens zusammenveranlagt.

Gruß
FlashG

Hallo FlashG,

da die Zulagen sehr groß sind (390€ wenn ich mich nicht verrechnet habe), wird es keinen weitere Steuervorteil geben. Dieser müsste höher sein als 390€, um noch Sahne auf den Kuchen zu kriegen. Selbst bei einem Steuersatz von 30% müsste die Frau über 1.000€ in den Riestervertrag einzahlen (>600€ Eigenbeitrag), um hier einen Effekt zu erzielen.

Fazit: Mindesteigenbeitrag reicht, alles andere erhöht zwar den Kapitalstock, gibt aber weder höhere Zulagen noch Steuervorteile.

Frank Wilke

Sorry, meines Erachtens falsch:
Höchstbetrag incl. erhaltener Zulage sind als Sonderausgabe
abziehbar.

Seit wann kann man Aufwendungen absetzen, die ein anderer
geleistet hat (hier meine ich die Zulagen) ? Da soll sich mal
ein Steuerexperte zu äußern.

Tja, klingt lustig, wenn man noch nie davon gehört hat, oder?
Als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden können
unabhängig vom individuellen Einkommen folgende
Altersvorsorgeaufwendungen: Eigenbeiträge + Zulage.

Ist der daraus resultierende Steuervorteil HÖHER als die
Zulagen, so gibt es die DIFFERENZ noch zusätzlich. NAtürlich
gibt es keine doppelte Förderung durch die Zulagen.

Aber der Kollege hat Recht.

Frank Wilke