2005 schlossen Ehefrau und Ehemann Riesterverträge ab- der Ehemann als mittelbar Berechtigter (Selbstsändig). Beide Kinder wurden dem Vetrag der Frau zugeordnet.
Die Frau zahlte monatlich 80 € ein plus die drei Zulagen, Mann nur Zulage.
Nun gibt es einen Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung.
Wird die Riesterrente der Frau nun auch geteilt?
Wenn ja, wird der, dem Mann zustehende Anteil, in dessen Riesterrente übernommen?
Wenn diese auch Bestandteil des Versorgungsausgleiches ist, ja.
Wenn ja, wird der, dem Mann zustehende Anteil, in dessen Riesterrente übernommen?
Ja, allerdings ist es fraglich, ob es sich lohnt, denn nach der Scheidung wäre der Vertrag nicht mehr förderfähig und müsste ggf. beitragsfrei gestellt werden.
Einfach mal bei Google
„Versorgungsausgleich und Riesterrente“ eingeben!