Riester UND Direktversicherung?

Hallo,

ich (27, m) habe letztes Jahr eine Riesterversicherung abgeschlossen, in die ich derzeit den maximal als Sonderausgabe ansetzbaren Betrag einzahle.

Bei meinem Arbeitgeber gibt es nur die Möglichkeit eines Einzelvertrags einer Direktversicherung - ist es möglich bzw. sinnvoll zusätzlich eine Direktversicherung abzuschließen und wird diese zusätzlich zu Riester gefördert? (immerhin wird der Beitrag dann ja direkt vom Gehalt abgezogen und ich muss nicht wie bei Riester selbst bezahlen)

Viele Grüße

Bei meinem Arbeitgeber gibt es nur die Möglichkeit eines
Einzelvertrags einer Direktversicherung - ist es möglich bzw.
sinnvoll zusätzlich eine Direktversicherung abzuschließen

Ja, das geht.

und wird diese zusätzlich zu Riester gefördert?

Auch das ist korrekt.

Wenn Du es finanziell kannst, mach beides. Wenn nicht, frage einen, der sich mit sowas gut auskennt.

Hallo Axian,

es ist sehr löblich, wenn Du die verschiedenen Wege der Altersvorsorge gehen willst und dabei staatliche Förderungen mitnimmst.

Die Raten müssen aber auch noch bezahlbar sein.

Wenn Du dir die Beiträge für beide Verträge leisten kannst, kannst Du Riester und Direktversicherung parallel laufen lassen.
Wenn es mit der Finanzierung knapp wird, wäre eine Möglichkeit die DV laufen zu lassen und den Beitrag zur Riester soweit zu senken, daß Du zwar noch die volle Zulage bekommst, aber keinen zusätzlichen Sonderausgabenabzug mehr hast.
Der Mindestbeitrag berechnet sich einfach: in 2006 sind das 3% vom SV-pflichtigen Bruttoeinkommen, max. 1.575 Euro.
Vereinfachtes Beispiel:
Du hast 30 TEUR Einkommen, davon 3% sind 900 Euro.
Zahlst Du 900 Euro statt 1.575 Euro ein, erhälst Du die volle Zulage, aber keinen zusätzlichen Sonderausgabenabzug.
Die Ratenbelastung hat sich jedoch um mtl. ca 50 Euro reduziert, was in die DV fließen kann und dort eine deutlich höhere Bruttorate ergibt.

Denk bitte nicht nur an die Altersvorsorge. Die Absicherung Deines Einkommens bei Berufsunfähigkeit gehört auch zu einem sinnvollen Versicherungsschutz.

Gruß
Jürgen

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Nachfrage zum Bruttoeinkommen
Hallo Jürgen,

Der Mindestbeitrag berechnet sich einfach: in 2006 sind das 3%
vom SV-pflichtigen Bruttoeinkommen, max. 1.575 Euro.

eine Frage hierzu: Wenn man in eine Direktversicherung/Pensionskasse mit Gehaltsumwandlung einzahlt, wird dieser Betrag ja vom SV-pflichtigen Bruttoeinkommen abgesetzt, das SV-pflichtige Bruttoeinkommen sinkt also und in der Folge auch den Mindestbetrag für Riester. Funktioniert das so, oder wird die Gehaltsumwandlung bei Riester wieder hinzugerechnet?

Gruß Oskar