Hallo,
mein Sohn möchte für die Rente sparen.
Ist die Information korrekt, dass eine Riester-Rentenversicherung (bzw. Rürup RV), anders als eine normale Rentenversicherung, nicht aufgelöst werden muss, wenn der Kunde beispielsweise in ALG II fällt, insolvent wird o.ä.?!
Man somit also für eventuelle Ereignisse in der Zukunft mit einem Riestervertrag dagegen vorsorgen kann, dass man „umsonst“ gespart hat?
Gruß
Sandamarin