Riester und Rürup - wirklich Hartz4-sicher?

Hallo an alle in diesem Forum,

ich habe irgendwo gelesen, dass die Riesterrente nur mit den gesetzlich förderfähigen Beträgen bei Hartz4-geschützt ist. Das würde also bedeuten, dass sie eben doch nicht mit dem KOMPLETT eingezahlten Betrag plus Zulagen geschützt ist, wenn man mehr als die förderfähigen Beträge eingezahlt hat.

Ich bin seit eineinhalb Jahren selbständig und habe trotzdem weiterhin in meine Riesterrente eingezahlt – auch wenn ich in dieser Zeit keine Zulagen mehr vom Staat bekommen habe. Ich habe deshalb weiterhin eingezahlt, weil ich glaubte, die Riesterrente sei in jedem Fall Hartz4-sicher und der Staat greift keinesfalls auf das Riester-Vermögen zurück, falls dieser Fall mal eintreten sollte. Ich habe auch schon als Angestellte von Anfang an einen höheren monatlichen Betrag in die Riesterrente einbezahlt, als es eigentlich notwendig gewesen wäre – also sehr wahrscheinlich einen höheren Betrag, als der, der vom Staat bezuschusst wird.

Nun bin ich ziemlich verunsichert und hoffe, dass mir jemand auf meine Fragen antworten kann.

1)Ist die Riesterrente wirklich nur mit den förderfähigen Beträgen geschützt? Wenn ja, dann ist es sicher nicht ratsam, weiterhin über die Riesterrente „anzusparen“, wenn man selbständig ist…oder?

2)Sind die von mir freiwillig höheren monatlichen Beträge während meiner Angestelltenzeit geschützt? (Da habe ich ja Zulagen erhalten, wenn auch evtl. nicht über den gesamten eingezahlten Betrag.)

3)Gibt es eine Tabelle, aus der man ersehen kann, welche Beträge bei mir förderfähig waren/sind und diese somit geschützt sind? Ich zahle seit Anfang 2002 in die Riesterrente ein.

4)Und noch Fragen zur Rürup-Rente: Wie sieht es mit dieser aus – ist die 100%ig Hartz4-sicher, egal wie hoch der darin angelegte Betrag ist? Wie hoch darf der jährliche Betrag sein, den man in eine Rürup-Rentenversicherung einbezahlen kann? Lohnt sich die Rürup-Rente auch für Selbständige, die nur wenig oder gar keine Steuern zahlen? Können auch Nichtselbständige eine Rürup-Rente abschließen und sind die eingezahlten Beträge trotzdem geschützt?

5)Gibt es vielleicht für solche speziellen Fragen Beratungsstellen, (evtl. Verbraucherschutz oder ähnliches) an die ich mich wenden kann und die mir eine verbindliche Auskunft geben können, evtl. auch über Internet – falls mir hier niemand weiterhelfen kann?

Ich blick` nicht mehr durch… es wäre super, wenn mich jemand aufklären könnte.

Danke schon mal im Voraus.

Lg WalliB.

Guten Abend Walli,
das Vorsorgeguthaben bei Riester und bei Rürup ist geschützt.
Eine Differenzierung nach Eigen- und Förderanteil bei Riester
bezüglich Pfändung und Verwertung kenne ich nicht.
Insofern sind Sie auf der sicheren Seite. Allerdings:
Da für Selbständige keine Riesterförderung greift, kann es
passieren, dass dieser Vertrag für Sie zum Nullsummenspiel wird:
Nur das, was Sie im Laufe der Jahre hineinpacken, wird am Ende
verrentet. Der geringe Zugewinn aus der Verzinsung des
Eigenanteils wird vermutlich durch die laufenden Kosten aufgefressen.
Zwar denkt die Politik darüber nach, auch die Selbständigen
in die Riesterförderung einzubeziehen (jüngste Äußerung witzigerweise
von Herrn Prof. Rürup). Ob und bis das aber greift, kann noch
geraume Zeit vergehen. Wenn Sie ernsthaft vorhaben, für Ihr Alter etwas zu tun, ist ein Rürup-Vertrag vielleicht die bessere Lösung
für Sie. Das müssen Sie aber individuell abklären lassen. Denn
wenn Sie aktuell keine Steuern bezahlen, ergibt sich natürlich
auch kein Steuerstundungseffekt für Sie (Hauptargument für diese
Vertragssorte). Steigen Sie tief in das Thema ein und holen sich viele
Meinungen und Anregungen.
Gruß
Günther

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Hallo an alle in diesem Forum,

ich habe irgendwo gelesen, dass die Riesterrente nur mit den
gesetzlich förderfähigen Beträgen bei Hartz4-geschützt ist.
Das würde also bedeuten, dass sie eben doch nicht mit dem
KOMPLETT eingezahlten Betrag plus Zulagen geschützt ist, wenn
man mehr als die förderfähigen Beträge eingezahlt hat.

Da hast Du leider richtig gelesen, bei Riester ist es tatsächlich so, dass nur die eingezahlten Beiträge bis zum max. steuerlich geförderten Höchstbetrag hartz4-sicher sind.

Wo das steht ? Mit Sicherheit irgendwo auf der Homepage der http://www.deutsche-rentenversicherung.de/ (habs nicht geprüft) , aber DASS es so ist, durfte ich letztens selbst im Kundenkreis erfahren, wo leider jemand Hartz4 beantragen musste.

Gruß, Kristian

Hallo WalliB.
„förderfähig“ nach Riester sind z.Zt. Einzahlungen bis 1575,- € p.a.;
ggf. durch Sonderausgabenabzug. In diesem Rahmen (bis 2003 waren es 525,-€; bis 2005: 1050,-€; ab 2008: 2100,- € p.a.) sind die Einzahlungen auch HatzIV-sicher. Als Selbstständige gehörst du aber
höchstwahrscheinlich derzeit nicht zum förderfähigen Personenkreis, siehe:
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10990/SharedDocs/de/Inhalt/02 Rente/05 riester rente/02 sie 20moechten 20vorsorgen/voraussetzungen/zulagenberechtigter__personenkreis.html)
dann gilt meines Erachtens die Empfehlung: Vertrag beitragsfrei stellen und ggf bei Änderung der Verhältnisse wieder aufleben lassen.
(nicht kündigen!) Pikanterweise können übrigens HartzIV-Empfänger auch Riestern…
Gruß Joerg Koenig

Hallo,

„förderfähig“ nach Riester sind z.Zt. Einzahlungen bis 1575,-
€ p.a.;
ggf. durch Sonderausgabenabzug. In diesem Rahmen (bis 2003
waren es 525,-€; bis 2005: 1050,-€; ab 2008: 2100,- € p.a.)
sind die Einzahlungen auch HatzIV-sicher.

Super! Danke für die Zahlen. Wenn ich jetzt noch genau wüsste, wie hoch die Zulagen vom Staat sind, könnte ich genau berechnen, in welcher Höhe mein Riestervermögen geschützt ist.

Als Selbständige gehörst du aber höchstwahrscheinlich derzeit nicht
zum förderfähigen Personenkreis,

Nein, da gehöre ich nicht dazu, weil ich nicht mehr Rentenversicherungspflichtig bin.

Was die gesetzliche Rentenversicherung betrifft, habe ich nun auch durch Zufall erfahren, dass man - wenn man zwei Jahre lang von der Rentenversicherungspflicht befreit war - keinen Versicherungsschutz mehr in Falle einer Erwerbsunfähigkeit hat, wenn man nicht mindestens 35 Jahre Beiträge bezahlt hat! Darüber bin ich von der Rentenanstalt nicht aufgeklärt worden.

siehe
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10990/SharedDocs/de/Inhalt/02 Rente/05 riester rente/02 sie 20moechten 20vorsorgen/voraussetzungen/zulagenberechtigter__personenkreis.html)

Da werde ich mich mal durchwurschteln…

dann gilt meines Erachtens die Empfehlung: Vertrag
beitragsfrei stellen und ggf bei Änderung der Verhältnisse
wieder aufleben lassen.

Das werd ich in jedem Fall machen. Nun weiß ich ja genau, dass sich die Riesterrentenversicherung für mich nicht mehr lohnt.

Pikanterweise können übrigens HartzIV-Empfänger auch Riestern…

So weit bin ich Gottseidank noch nicht!

Danke und lg WalliB.

Hallo Kristian,

Da hast Du leider richtig gelesen, bei Riester ist es
tatsächlich so, dass nur die eingezahlten Beiträge bis zum
max. steuerlich geförderten Höchstbetrag hartz4-sicher sind.

Ja, nun weiß ich es genau… Danke für deine Antwort.

Ich finde, ein Versicherungsberater sollte einen bei Vetragsabschluß einer solchen Versicherung gut genug aufklären, denn schließlich geht ja jeder davon aus, dass die Riester im Ernstfall vor dem Zugriff durch den Staat geschützt ist, zumal damit immer Werbung gemacht wird.

Gruß WalliB.

Hallo Günther,

das Vorsorgeguthaben bei Riester und bei Rürup ist geschützt.
Eine Differenzierung nach Eigen- und Förderanteil bei Riester
bezüglich Pfändung und Verwertung kenne ich nicht.
Insofern sind Sie auf der sicheren Seite.

Aber - so wie ich bis jetzt informiert bin - leider nur bis zum maximal steuerlich geförderten Höchstbetrag. Die Beträge, die ich während meiner Selbständigkeit eingezahlt habe, zählen da jedenfalls nicht mehr dazu.

Allerdings:
Da für Selbständige keine Riesterförderung greift, kann es
passieren, dass dieser Vertrag für Sie zum Nullsummenspiel
wird:
Nur das, was Sie im Laufe der Jahre hineinpacken, wird am Ende
verrentet. Der geringe Zugewinn aus der Verzinsung des
Eigenanteils wird vermutlich durch die laufenden Kosten
aufgefressen.

Daran hatte ich noch nicht gedacht. Aber ich habe mich nun entschieden, meine Riesterrentenversicherung stillzulegen und sie gegebenfalls wieder aufleben zu lassen. Soweit ich weiß, wird diese Versicherung auch bei Selbständigen gefördert, wenn man nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit ist. Irgendwie unlogisch…

Zwar denkt die Politik darüber nach, auch die Selbständigen
in die Riesterförderung einzubeziehen (jüngste Äußerung
witzigerweise von Herrn Prof. Rürup). Ob und bis das aber
greift, kann noch geraume Zeit vergehen.

Ich habe schon gehört, dass die Riesterrente bei Selbständigen auch heute schon gefördert wird, wenn der Ehepartner ebenfalls eine Riesterrentenversicherung hat. Leider bin ich nicht verheiratet…;.) und ob das wirklich stimmt, weiß ich aber nicht.

Wenn Sie ernsthaft vorhaben, für Ihr Alter etwas zu tun, ist ein
Rürup-Vertrag vielleicht die bessere Lösung für Sie. Das müssen
Sie aber individuell abklären lassen. Denn wenn Sie aktuell keine
Steuern bezahlen, ergibt sich natürlich auch kein
Steuerstundungseffekt für Sie (Hauptargument für diese
Vertragssorte). Steigen Sie tief in das Thema ein und holen sich
viele Meinungen und Anregungen.

Was mich an der Rürup-Rentenversicherung stört, ist, dass das eingezahlte Kapital nicht vererbbar ist. (Außer man sichert das noch separat ab.) Ich werde mich aber in jedem Fall über eine Rürup-Rente beraten lassen.

Danke für die Antwort und lg WalliB.

Hallo,

Super! Danke für die Zahlen. Wenn ich jetzt noch genau wüsste,
wie hoch die Zulagen vom Staat sind, könnte ich genau
berechnen, in welcher Höhe mein Riestervermögen geschützt ist.

kein Problem,
mögliche Grundzulage für die Jahre 2002 und 2003=38,-€ jährlich
für die Jahre 2004 und 2005=76,-€ jährlich
für die Jahre 2006 und 2007=114,-€ jährlich
ab 2008=154,-€ jährlich.
weiterhin Kinderzulage je Kind 46,-€ für 2002 und 2003,
92,-€ für die Jahre 2004 und 2005,
138,-€ für 2006 und 2007,
185,-€ ab 2008.
Die Zulagen sind aber in den vorher genannten Beträgen (525/1050etc.) bereits enthalten!
Gruß

auch jährliche Performance-Werte von 30 % keine Seltenheit.
Möglich ist soetwas ab einem Betrag von 10.000 Euro.

Hi,
es gab vor nicht allzu langer Zeit Fondssparpläne, die hatten 100% jährlich - nur ist das Geld inzwischen weg! Der NEUE MARKT lässt immer noch grüßen.
Auf der Spielbank kannst du eine noch größere Wertsteigerung erzielen.

Ich kenne jemand, der hatte eine unermeßlich hohe Wertsteigerung; der hatte in einen Lottoschein investiert!

Merke: Je höher die Renditemöglichkeit, umso höher das Risiko!
Das ist aber ein alter Hut!

Gruß cooler

Hallo Herr König,

mittlerweile bin ich sehr gut informiert worden und habe auf meine Fragen die richtigen Antworten gefunden.

Super! Danke für die Zahlen. Wenn ich jetzt noch genau wüsste,
wie hoch die Zulagen vom Staat sind, könnte ich genau
berechnen, in welcher Höhe mein Riestervermögen geschützt ist.

kein Problem,
mögliche Grundzulage für die Jahre 2002 und 2003=38,-€
jährlich
für die Jahre 2004 und 2005=76,-€ jährlich
für die Jahre 2006 und 2007=114,-€ jährlich
ab 2008=154,-€ jährlich.
weiterhin Kinderzulage je Kind 46,-€ für 2002 und 2003,
92,-€ für die Jahre 2004 und 2005,
138,-€ für 2006 und 2007,
185,-€ ab 2008.
Die Zulagen sind aber in den vorher genannten Beträgen
(525/1050etc.) bereits enthalten!

Vielen Dank für die zusätzlichen Infos!

Viele Grüße WalliB.