Hallo liebe Experten,
nehmen wir mal an, daß jemand seinen „Riester-Renten“-Vertrag gekündigt hat und aufgrund von Kursverlusten (Vertrag war eine Anlage in Aktienfonds) weniger ausgezahlt bekommt als er einzahlte.
Kann man diese Verluste mit realisierten Kursgewinnen verrechnen bzw. als vortragsfähige Verluste feststellen lassen?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald