Hallo, eine Angestellte, Alter Mitte 40 hat zwei langjährige Renten Verträge (keinen Riestervertrag), sie will auch keinen. Ihr Ehemann ist Hausmann und Jobt ab und zumal, hier und da (keinen Anstellungsvertrag). Ihm wurde jetzt ein Riestervertrag angeboten.
Frage, kann er einen Riestervertrag abschließen?
Vielen Dank im Voraus Bernd Stegemeier
Hallo Bernd,
einen Riestervertrag kann grundsätzlich jeder abschließen. Einen Anspruch auf die Förderung haben jedoch nur bestimmte Personengruppen wie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Beamte.
Der Förderanspruch ergibt sich jeweils bezogen auf ein Kalenderjahr. Bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kommt es nur darauf an, ob es sie jeweils im Kalenderjahr gab. Die Dauer ist nicht relevant.
Auch bei einem 400€-Job kann das zutreffen, wenn (und nur dann!) freiwilliger Rentenbeitrag geleistet wird.
Sollte eines der Kriterien in möglichst jedem Kalenderjahr zutreffen, wäre ein Minivertrag (ab 5 € mtl.) möglicherweise sinnvoll. Jeweils im Dezember müßte berechnet werden, ob sich eine Zuzahlung lohnt. Bei den fraglichen Beträgen dürfte das den meisten Vermittlern zu lästig sein
Trifft keines der Kriterien zu, ist der Riestervertrag in diesem Fall völlig sinnlos.
Viele Grüße
oscar.
Frage, kann er einen Riestervertrag abschließen?
Ja, und er wäre sogar mittelbar förderfähig.
Da die Frau nicht mitspielt, wird dies mMn auch nicht´s!
warum wäre er mittelbar förderberechtigt? Also ich sehe hier keine Förderberechtigung wenn die Frau auch keinen Riestervertrag hat.
Gruß
Gaby
warum wäre er mittelbar förderberechtigt? Also ich sehe hier
keine Förderberechtigung wenn die Frau auch keinen Riestervertrag hat.
Die mittelbare Förderfähigkeit ist gegeben, ob und wie man sie nutzt, ist eine andere Sache.
Er kann zwar einen Riestervertrag abschließen ( ist ja jedem selbst überlassen) aber er wird keine Förderung erhalten.Ob Mittelbar oder unmittelbar in der Situation wie dargestellt.
Er kann zwar einen Riestervertrag abschließen ( ist ja jedem
selbst überlassen) aber er wird keine Förderung erhalten.Ob
Mittelbar oder unmittelbar in der Situation wie dargestellt.
Da muß ich Dir widersprechen. In meinem Kundenkreis gibt es diese Konstellation, und dass die Zulagen fließen überwache ich.
Hallo Nordlicht,
Einspruch! Förderung nur, wenn mittelbar - und Ehepartner hat Keinen Vertrag, also ausgeschlossen! Oder wenn, wie auch immer, für mindestens 1 Tag pro Jahr RV-Pflicht.
LG J.K.
Hallo Jörg,
Einspruch! Förderung nur, wenn mittelbar - und Ehepartner hat Keinen Vertrag, also ausgeschlossen!
dann liegt das daran, dass ich automatisch einen Ehegattenvertrag mache, notfalls mit Midnestbeitrag. dadurch ist mir diese Feinheit entgangen.
Gruß
Nordlicht