Hallo,
Wenn Person
A jetzt zusätzlich einen 400€ Job anfängt, müssen dann auch 4%
von dem in den Riestervertrag eingezahlt werden ?
Bei einem 400,-€ Job, werden nur pauschal 15% in die Rentenversicherung vom AG eingezahlt. Somit ist der AN nicht Rentenversicherungspflichtig und muss keine 4% bei der Riesterrente dazu berechnen.
Nur, wenn der Arbeitnehmer den vollen Rentenbeitrag zahlt, also selbst noch 4,9% dazu tut, dann sind auch 4% mit einzuberechnen!
Ein 400,-€ Jober sollte IMMER auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenvers. verzichten, denn somit erhöht es seine spätere Rente und ggf. auch seine Erwerbsminderungsrente!
VG René