Riester-Zulage definierbar in Steuererklärung?

Wenn jemand, der sicher weiß, dass der Sonderausgabenabzug wg. Steuerersparnis günstiger ist als die Zulagen, könnte doch auf eine Beantragung der Zulagen verzichten und seine Förderung nur über die Steuererklärung erzielen.

Bei Verwendung eines Steuerprogramms fiel mir auf, dass die Zulagen offenbar als bereits kassiert vorausgesetzt werden.

Erste Recherche gab folgendes Ergebnis (Auszug von finanztip.de: „Wer die Riestervorteile (Anm.: die Zulagen) nicht beantragt, kann den zweiten Teil der Förderung – die Steuerersparnis – trotzdem beanspruchen. Voraussetzung: In der Steuererklärung wird in der Anlage Vorsorgeaufwand der Sonderausgabenabzug für den Riester-Vertrag beantragt. Das Finanzamt prüft, ob über die staatlichen Zulagen hinaus eine Steuererstattung möglich ist. Ist der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher als der Anspruch auf die Riester-Zulagen, so wird die DIFFERENZ vom Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung erstattet.“
Quelle: http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/riester…

Nur die Differenz, obwohl die Zulage nicht beantragt wurde…?! Stimmt das wirklich?
Oder kann man in ELSTER oder der schriftlichen Steuererklärung irgendwie/irgendwo darauf hinweisen, dass keine Zulagen beantragt und damit auch nicht ausgezahlt wurden?

Hallo,

nein, das Finanzamt zahlt wirklich nur die Differenz incl der Zulage. Die Zulage wird als ausgezahlt vorausgesetzt. Eine Nichtbeantragung dieser führt zum kompletten Verlust.

Ist übrigens beim Kindergeld genau das gleiche Spiel.
Erstattet wird immer die Differenz zwischen Steuervorteil und ANSPRUCH, nicht tatsächlich in Anspruch genommenem.

Gruß
Lawrence

Hallo Lawrence,
danke für die schnelle und klare Antwort, dann weiß ich jetzt Bescheid!
Gruß, cubito