Person A würde gern einen Riesterfondsparplan abschließen und fragt sich nun wie hoch die Beiträge sein sollten. Zum Erhalt der Zulage reichen momentan 3 % der Einnahmen zur Rentenversicherung. Für die maximale staatliche Förderung sind derzeit Beiträge in Höhe von 1575 € erfordlerich. Bedeutet dies, das man bei einem Beitrag in Höhe von 1575 € die gesamten Beiträge von der Steuer absetzen könnte? Erfolgt eine Verrechnung mit anderen Vorsorgeleistungen?
Vielen Dank
Person A würde gern einen Riesterfondsparplan abschließen und
fragt sich nun wie hoch die Beiträge sein sollten. Zum Erhalt
der Zulage reichen momentan 3 % der Einnahmen zur
Rentenversicherung.
Ich glaube du meinst das richtige: 3% des sozialversicherungspflichten Vorjahresbruttoeinkommens. Von diesem Beitrag sind aber noch die Zulagen abzuziehen. Was übrig bleibt, ist der Eigenanteil.
Für die maximale staatliche Förderung sind
derzeit Beiträge in Höhe von 1575 € erfordlerich.
Nicht so ganz… oder ich würd’s anders beschreiben. Für die Jahre 2006/07 ist der Sonderausgabenabzug auf 1.575€ begrenzt. Ab 2008 dann auf 2.100€. Alle darüber hinaus gezahlten Beiträge verpuffen ohne jegliche Zulage oder steuerliche Auswirkung.
Bedeutet
dies, das man bei einem Beitrag in Höhe von 1575 € die
gesamten Beiträge von der Steuer absetzen könnte?
Jo, es wird geschaut, welchen Steuervorteil du hast, wenn deine Eigenbeiträge UND die Zulagen als Sonderausgaben abgezogen werden. Nehmen wir an, das wäre ein Steuervorteil von 150€. Von diesem Steuervorteil werden die Zulagen abgezogen (nehmen wir an: Single, also 114€). Bleibt noch was übrig, bekommst du den Steuervorteil mit der Steuererklärung zurück (im Beispiel: 36€). Dazu Anlage AV ausfüllen und ab geht’s.
Ist die Steuerersparnis kleiner als die Summe der Zulagen, gibt’s nix extra.
Erfolgt eine
Verrechnung mit anderen Vorsorgeleistungen?
Nein, für Riester gibt es einen eigenen Sonderausgaben-Topf.
Vielen Dank
Büdde
Frank Wilke