Riester Zulagenrückforderung Urteil X R 18/14
In dem o.g.Urteil des Bundesfinanzhofs wurden die gezahlten Riesterzulagen und Steuervorteile, wie ich es verstanden habe, bis in das Jahr 2005 rückwirkend aberkannt.
Gegen die Riester Zulagenrückforderung laufen noch zahlreiche Verfahren vor dem Finanzgericht Cottbus in gleich gelagerten Fällen.
Ist es sinnvoll, durch eine Verfassungsbeschwerde gegen die 2 Jahresfrist für die Einwilligungserklärung rechtlich vorzugehen ?