Riesterberechnung bei Abfindung nach Kündigung

Hallo zusammen,

zur Berechnung des Riestereinzahlbetrags wird ja der Bruttolohn genommen.
Also in der Lohnsteuerbescheinigung Ziffer 3.

Ich habe nun eine Abfindung erhalten, die in der Lohnsteuerbescheinigung Ziffer 10 eingetragen ist.
Spielt diese Abfindung zur Berechnung des Riestereinzahlbetrags eine Rolle ?

Besten Dank
Abacuss

Der Sonderausgabenabzug ist - unabhängig von der Höhe des Bruttolohns - auf 2.100 € begrenzt.

Lediglich die Zulage bemisst sich nach der Höhe der „erzielten beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch“. Also sind alle rentenversicherungspflichtigen Lohnbestandteile bis zur Beitragsbemessungsgrundlage einzubeziehen. Damit fallen Abfindungen normalerweise raus.

Nur aus der Eintragung in die Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung kann man allerdings nicht rückschließen, dass diese Beträge rentenversicherungsfrei sind.

Vielen Dank für Deine Antwort.
Beiträge für die RV wurden für den Abfindungsbetrag nicht abgezogen.
Ich berechne daher meinen Riesterbeitrag nach meinem Brutto, ohne Abfindung.

Beste Grüße
Abacuss