Huhu,
Frau F. hat eine Eidesstattliche V. unterschrieben, ist die Riesterrente pfändbar?
Liebe Grüße
Huhu,
Frau F. hat eine Eidesstattliche V. unterschrieben, ist die Riesterrente pfändbar?
Liebe Grüße
Moin,
die Rentenzahlung unterliegt, wie ich das sehe, der Pfändung. Der Rückksufswert oder Vertragswert kann aber meiner Meinung nach in Höhe des steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögens (§93 oder 97 EStG) nicht gepfändet werden, und der Betrag wird erst überschritten, wenn man eben mehr einzahlt, als durch die Zulage bezuschussbar ist.
Von der eidesstattlichen Versicherung ist das aber unabhängig. Da muss man nur ein vollständiges Vermögensverzeichnis aufstellen und die Richtigkeit versichern.
Gruß Oskar
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