Hallo,
ja, das ist korrekt, denn die Riester-Rente ist als Leibrente konzipiert und insofern auch nur auf den jeweiligen Hauseigentümer anzuwenden. Wenn nur Sie im Grundbuch stehen, können auch nur Sie eine Entnahme tätigen.
Davon abgesehen, kann ich aber nur dringend davon abraten, wenn nicht gerade ein finanzieller Notstand herrscht, denn das „Wohnriestern“ ist derart nachteilig, dass einen die Finanzierung der Immobilie quaisi (bis ins Grab" verfolgt. Genauer gesagt bis zum Alter von 85 Jahren, denn so lange ist diese Entnahme letztlich zu versteuern und das wird dann nochmal richtig teuer.
Hinzu kommmt die so genannte „schädliche Verwendung“ der Förderung, was zum Beispiel bei einer Trennung inkl. Hausverkauf der Fall wäre. Auch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, die einen Verkauf oder eine Vermietung der Immobilie erfordern würden, sind eine schädliche Verwendung im Sinne des Gesetzes. Kurzum: Die Nachteile sind gravierend und durch die nachgelagerte Besteuerung zahlen Sie weit mehr, als Sie die „normale“ Finanzierung kostet.
Hoffe, das hilft weiter.
Herzliche Grüße aus dem schönen Südniedersachsen
Stephan Heddinga