Riesterentnahme, Eintragung im GB notwendig

Hallo,

meine Frau und ich haben beide zwei gewöhnliche Riesterverträge. Wir haben vor wenigen Wochen Antrag auf Entnahme bei beiden Verträgen gestellt, da wir kürzlich eine Immobilie erworben haben.
Nun soll der Antrag meiner Frau abgelehnt werden, da bloss ich als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen bin. Ist das so in Ordnung? Kann hier jemand was dazu sagen?

Hallo Rafael,

das scheint mir plausibel, ohne dass ich die genauen Bestimmungen kenne; denn „sonst könnte ja jeder kommen“.

Gruß,
Andreas

Ja stimmt so, jedoch können Sie ihre Frau Teileintragen lassen – über die Summe, welche vom Riester aus- bzw. einbezahlt wird. Eintragungskosten – Teilungskosten sind zu beachten. (Grundbuch)