Riesterförderung Ehepaar -Trennung der Verträge?

Hallo,

ich hab grade eine Denkblockade bei einem Fall zur Zulagen- bzw. Steuerersparnisförderung bei Riester.

Ich stelle die Aufgabe einfach mal:
Ehepaar, er Abteilungsleiter, Einkommen 88324,00 und sie, Teilzeitangestellte, Einkommen 16828,00.
Grenzsteuersatz 38%.
BBG ist die von 2010, 66000 €.
Das Ehepaar hat 3 zulagenberechtigte Kinder, alle vor 2008 geboren.

Jetzt meine Frage: Mindestsparleistung, die das Ehepaar erbringen muss, um die vollen Zulagen zu erhalten? Schmeiße ich da die Einkommen zusammen und errechne davon 4% oder werden die getrennt behandelt, weil die eh 2 Verträge machen?
Und: Bekommt dann sie die Zulagen und er die Steuerersparnis?
Die Frage ist letztendlich, wem die Zulagen zugesprochen werden und ob die Verträge und die Einkommen komplett getrennt werden oder gemeinsam behandelt werden.

Ich wäre euch für eine flotte Antwort sehr dankbar!

Grüße

am besten den Vermittler fragen, dafür bekommt der ja schließlich Geld und ist entsprechend ausgebildet, das muss ein normal sterblicher nicht können und wissen, als machen Sie sich keine Sorgen.

Hallo,

bitte teilen Sie Ihre Kontaktdaten wie Name, Anschrift, Telefon mit, da ich auf anonyme Anfragen nicht antworten darf.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Meyer

  • Registrierter Versicherungsfachmann (BWV) -
  • Eingetragener Versicherungsmakler (IHK Köln) -

Hallo,

also sinnvoll ist, daß Sie 2 Verträge machen. Damit wird die Sparleistung gestärkt und die Förderung maximiert. Inwiefern es hier Probleme bei Zusammenveranlagung geben kann, bin ich überfragt, da mich das nicht betrifft.
Idealeweise profitiert in dem vorgeschlagenen Set das große Einkommen von der Grunszulage und der steuerlichen Förderung bei max. Einzahlung (Deckelung der max.(!) Förderung bei 2100,- inkl. Zulage, jedoch nicht der Einzahlungsmöglichkeit generell.
Das kleinere Einkommen profitiert hingegen von der zusätzlichen Kinderförderung, bei glecihzeitiger steuerlicher Besserstellung abh. von den tatsächlichen Einzahlungen (mind. 4% vom Vorjahresbrutto).

Bei einem sog. Huckepackvertag zahlt die Frau nichts ein, bekommt aber die Förderung. Problematisch im Alter: Grundsstock begrenzt, dda nur über seine Leistungen, Frage der Verteilung bei Scheidung. Letztlich nur für Hausfrauenehen geeignet.

Tip: Bei Riester auf die Gebühren achten - es geht garantiert auch billiger!

Für die volle Zulage (wenn die Kinder nicht von der Frau auf den Mann ‚verschoben‘ werden) muss der Mann 4% von 66.000 also 2.640 abzgl. 154 also 2.486 einzahlen. Da das aber bei 2.100 abzgl. Förderung maximiert ist lautet seine Einzahlung 2.100 abzgl. 154 also 1.946 pro Jahr.
Bei der Frau ist die Berechnung 16828 * 4% also 673 abzgl. Zulage (154 + 3*185) also Mindesteinzahlung 60 Euro pro Jahr.
Steuerlich werden für den Mann bei obigem Beispiel 2.100 Euro und der Frau 769 Euro berücksichtigt, bei angenommenen 45% Spitzensteuersatz ist die Steuerersparnis 1.291 pro Jahr abzgl. der Zulagen (2*154 und 3*185) also ca. 428 Euro.
Eine höhere Steuerersparnis gibt es wenn auch die Frau ihre maximal mögliche Einzahlung macht (2.100 Euro abzgl. 709 Euro) also 1.391 - dann ist die Steuerersparnis höher. Gut ausrechnen kann man das bei der DWS http://www.dws.de/DE/Pages/Riester.aspx

Kurz: Jeder wird einzeln berechnet und hat seinen eigenen Mindest- bzw. Höchstbeitrag und bekommt entsprechend die Zulagen. Kinder können von der Frau auf den Mann übertragen werden. Bei der angefragten Konstellation könnte der Aufwand für die maximale Förderung dadurch verringert werden.
Für die Steuerberechnung wird normalerweise alles in einen Topf geworfen da Eheleute meist gemeinsam veranlagt werden. Bei getrennter Veranlagung bekommt halt jeder seinen Aufwand für den Riestervertrag unter Berücksichtigung seiner Zulagen angerechnet.

Ehepaar, er Abteilungsleiter, Einkommen 88324,00 und sie,
Teilzeitangestellte, Einkommen 16828,00.
Grenzsteuersatz 38%.
BBG ist die von 2010, 66000 €.
Das Ehepaar hat 3 zulagenberechtigte Kinder, alle vor 2008
geboren.

Jetzt meine Frage: Mindestsparleistung, die das Ehepaar
erbringen muss, um die vollen Zulagen zu erhalten? :Und: Bekommt dann sie die Zulagen und er die Steuerersparnis?
Die Frage ist letztendlich, wem die Zulagen zugesprochen
werden und ob die Verträge und die Einkommen komplett getrennt
werden oder gemeinsam behandelt werden.

Hallo

erstmal zur eigene Info:
http://www.klipp-und-klar.de
bzw.
http://www.klipp-und-klar.de/dateien/dokumente/versi…

Ab 2008 beläuft sich der Mindesteigenbeitrag
auf vier Prozent der erzielten Einkünfte
abzüglich der staatlichen Zulage.
Wer will, kann auch mehr in seine
Riester-Rente einzahlen. Die staatliche
Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag
des Sonderausgabenabzugs
begrenzt. Ab 2008 sind dies pro Jahr
2 100 Euro abzüglich Zulage.

Was gilt für Ehepaare?
Ehepaare, bei denen beide Partner förderberechtigt
sind, rechnen ihren jeweiligen
Mindestbeitrag getrennt aus.

„. Falls nichts anderes vereinbart wurde, wird
die Kinderzulage automatisch auf den
Vertrag der Ehefrau gezahlt. Auf Wunsch
kann sie aber auch auf den Vertrag des
Mannes überwiesen werden.“

Beispiel:
Bruttoeinkommen des Vorjahres 20 000 Euro
4 % von 18.000 Euro = 800 Euro
abzüglich Grundzulage 145 Euro
abzüglich Kinderzulage
drei Kindern 3*185 Euro = 555 Euro
ergibt minus 20 Euro
=> Eigenbeitrag ist daher der sogenannte Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro

Einen schönen Tag noch

Börsenfan1968

Hallo zurück

ganz einfach:

Jede Person wird für sich getrennt berechnet -also mit diesen 4 % d.h. jeder bekommt zunächst die eigene Zulage und eventuell eine Steuergutschrift.

Bei der Frau wird die Kinderzulage berücksichtigt, was in der Regel die Steuergutschrift entfallen lässt.
Auf Antrag der Mutter kann die Kinderzulage dem Mann zugesprochen werden, was eventuell dessen Eigenbelastung senkt.

Man muss es halt durchrechnen.

Nach Fragen ? dann schreib direkt an uns !

gruß

www.tuerk-versicherungen.de
[email protected]

Hallo,

es sind 2 Verträge! Kinderzulage gibt es aber nur 1x! Normalerweise für die Mutter, kann auf Antrag aber geändert werden.

Bei Deinem Vertrag wäre der Steuervorteil das entscheidende Element.

Vorteil bei Euch ist, dass „sie“ auch den Maximalbeitrsag machen kann und von Eurem Steuervorteil profitiert. Allerdings ist die Zulage wie ein Steuervorteil zu sehen und nur ein darüber hinausgehender Steuervorteil wird auch über die Einkommenssteuererklärung zurückerstattet. Bei 3 Kindern also nicht unbedingt interessant.

Ansonsten gilt bei Ihr: Mindesteigenbeitrag pro Jahr = 60 €.

Bei Dir sind es 2.100 € - 154 € = 1.946 € jährlich.

Wichtig ist auch einen guten Anbieter zu finden. prinzipiell sollte die Verrentungsphase über einen Fondssparplan laufen, da hier die Flexibilität am höchsten ist (und auch die Rendite in aller Regel). Frontal 21 hat mal vorgerechnet, dass sich klassische Versicherungen bei Riester unterm Strich nicht rechnen. Sehe ich genauso…

Grüße
Volker

Hallo,
hinsichtlich der Mindesteigenbeiträge kämpft jeder Förderberechtigte für sich allein und die Kinderzulagen sollen immer zur Frau. Sie können auf Antrag auch dem Mann zugeschlagen werden, muss aber jedes Jahr neu beatragt werden. Daher folgende Rechnung:
Er
Vorjahresbrutto 88.324 x 4% = 3.532, d.h. berücksichtigt wird Höchstbeitrag 2.100€ abzgl. 154€ GRundzulage = 1.946€ Mindesteigenbeitrag p.a.
Sie:
Vorjahresbrutto 16.828 x 4% = 673 abzüglich 154€ Grundzulage und 3 x 185€ Kinderzulage = -35,88, d.h. MIndesteigenbeitrag = Sockelbetrag 60€. Folge: 95,88€ Förderung verschenkt, also besser ein Kind dem Ehemann zurechnen.
Steuerprüfung bei Berechnung wie oben:
gesamtzufluß zu den Verträgen:
2.100 + 769 x 38% Steuersatz = 292€. Summe der Zulagen ist deutlich höher, also keine zusätzliche Steuererstattung. Selbst wenn „Sie“ auch Höchstbeitrag zahlt ist die Summe der Zulagen immer noch höher als der Steuersatz auf die Gesamtaufwendungen.
Wenn genaue Berechnung gewünscht wird, bitte noch mal Mail schicken.
Gruß aus Ingolstadt

Hallo Kollege/Kollegin,

bitte trenne immer bei zwei unmittelbar zulagenberechtigen die Berechnung!
Das heißt:
Jeden für sich rechnen und 4% bzw. max. 2.100 € als Beitrag ansetzen.
Dann entscheiden, was der Kunde möchte:
Max. Rente oder min. Beitrag.
Dementsprechend die Kinderzulagen auf geringer verdienenden Partner (Fazit:
Mehr Eigenaufwand, mehr Rente) oder auf besser verdienenden Partner (Fazit:
Geringerer Eigenaufwand, geringere Rente, aber flexibler).
Bei dem Aufwand von 2.773,12 € vor Zulagen ergibt sich durch die Zulagen von 308 € Grundzulagen und 555 € Kinderzulagen noch ein kleiner steuerlicher Effekt, welcher beiden durch die Steuererklärung zugute komme (Annahme: Gemeinsame Veranlagung).
Also: Zwei Verträge, zwei Berechnungen, Kinderzulagen eher auf den Mann, Steuerersparnis über die Steuererklärung auf das Girokonto von beiden :smile:).
Liebe Grüße
Martin

Hallo,

es werden 2 Verträge gemacht!!

bei Ihrer Frau werden die Kinder berücksichtigt und Sie nutzen den vollen Rahmen aus der bei Riester geht um die steuerlichen Vorteile zu genießen!!!

FRAGE:
haben Sie keinen Betreuer für solche wichtigen Dinge des Lebens!?!?!?!?

stelle mich gerne zur Verfügung…!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 9.30 - 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Telefon: 0421 - 4 36 63 - 43
Telefax: 0421 - 4 36 63 - 44
Mobil: 0171 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Hallo mthShax,

jeder bekommt einen eigenen Riestervertrag.

Jeder bezahlt einen jährlichen Mindestbeitrag von 4% seines Vorjahresbruttogehalts abzüglich der staatlichen Zulagen, jedoch mit den Zulagen nicht mehr als insgesamt 2.100 EUR jährlich.

Jeder erhält die Grundzulage (154 EUR), die Kinderzulagen (3x 185 EUR) werden in der Regel der Mutter zugesprochen.

Jeder kann die Beiträge (max. 2.100 EUR pro Jahr abzüglich der Zulagen) voll steuerlich absetzen.

Hallo,

ich hab grade eine Denkblockade bei einem Fall zur Zulagen-
bzw. Steuerersparnisförderung bei Riester.

Ich stelle die Aufgabe einfach mal:
Ehepaar, er Abteilungsleiter, Einkommen 88324,00 und sie,
Teilzeitangestellte, Einkommen 16828,00.
Grenzsteuersatz 38%.
BBG ist die von 2010, 66000 €.
Das Ehepaar hat 3 zulagenberechtigte Kinder, alle vor 2008
geboren.

Jetzt meine Frage: Mindestsparleistung, die das Ehepaar
erbringen muss, um die vollen Zulagen zu erhalten? Schmeiße
ich da die Einkommen zusammen und errechne davon 4% oder
werden die getrennt behandelt, weil die eh 2 Verträge machen?
Und: Bekommt dann sie die Zulagen und er die Steuerersparnis?

Das kommt auf euren Antrag an. Bei dieser Einkommensverteilung würde ich mind. 2 Zulagen, wenn nicht alle drei der Mutter zurechnen, um den Eigenanteil gering zu halten. (Je nachdem, ob der Anbieter den gesetzl. Mindestbeitrag von jhrl. 60,-- überschreitet.) Der monatliche Beitrag von Papa liegt ja ohne hin (mit Ki-Zulagen) bei mind. 105€ pro Monat.

Die Frage ist letztendlich, wem die Zulagen zugesprochen
werden und ob die Verträge und die Einkommen komplett getrennt
werden oder gemeinsam behandelt werden.

Beide zulageberechtigt, weil beide rentenversicherungspflichtiges Einkommen, damit 2 unabhängige Verträge. Und die Steuerersparnis: Getrennt oder gemeinsam veranlagt?? Nur bei getrennt macht die Frage Sinn, ansonsten relativiert das am Jahresende die St.-erklärung ohnehin. Mein Tipp: Jährlicher Höchstbetrag 2100€uro minus Grundzulage sind rund 162,70 mtl. Bei dem Grenzsteuersatz würde ich im Rahmen der Günstigerprüfung des FA die volle steuerliche Absetzbarkeit ausnutzen.

Ich wäre euch für eine flotte Antwort sehr dankbar!

Grüße

Grüße zurück … näheres weiss (hoffentlich) Dein Berater

Hallo,

Kinderzulage geht auf die Mutter, es sei denn, die Eltern erklären schriftlich, dass es der Vater bekommt.
Erwachsenen-Zulage bekommt jeder für sich - je nach Einkommen (4% vom SV abzügl. Zulagen pro Person abzügl. Zulagen Kinder bei der Mutter = Jahreszahlbetrag)
Seuererstattung gemeinsam im Rahmen der EK-Steuererklärung.

JOs