Riestergefördertes Bauspardarlehen - Vermietung?

Guten Tag! Ich habe ein Riester gefördertes Bauspardarlehen und möchte wissen, ob es tatsächlich gar keine Ausnahmeregelung zur Bedingung „Eigennutzung“ gibt. Darfich in einem Haus, welches ich mit Riesterzulagen gefördet bekomme, einen Teil als Ferienwohnung oder Wohnung untervermieten, oder ist das vollkommen ausgeschlossen und ich gefährde die Förderung? Danke für Hinweise!

Ja, ausschliesslich Eigennutzung.

Ich halte Wohn-Riester wegen dervStolperfallen ohnehin für sehr riskant. Würde ich nur als endfällige Tilgung nutzen, wenn man schon in den 60’er Jahren ist und sicher weis, dass man da auch wohnen bleibt bis man ins Pflegeheim kommt :wink:

Aber die Bausparkassen verkaufen das natürlich sehr gerne, vermutlich ohne auf die Risiken hinzuweisen.

Guten Tag! Ich habe ein Riester gefördertes Bauspardarlehen
und möchte wissen, ob es tatsächlich gar keine
Ausnahmeregelung zur Bedingung „Eigennutzung“ gibt. Darfich in
einem Haus, welches ich mit Riesterzulagen gefördet bekomme,
einen Teil als Ferienwohnung oder Wohnung untervermieten,

Sehr geehrter Bachiller. Ich habe keine Ahnung von möglichen „Ausnahmeregelungen“. Ich beschäftige mich nicht mit dieser, für mich absolut unsinnigen Form, der Riester-Förderung. „Bau-Riester“ ist vollkommener Sch…-Dreck; ganz ehrlich.

oder

ist das vollkommen ausgeschlossen und ich gefährde die
Förderung? Danke für Hinweise!

Guten Tag,
die Regeln für riestergeförderte Eigenheime sind streng. Nur wenn aus beruflicher Notwendigkeit ein Umzug erforderlich ist und bis zum Rentenbeginn wieder eine Eigennutzung vorliegt, ist auch eine zeitlich befristete Vermietung steuerunschädlich. Andererseits gilt: wo kein Kläger, ist auch kein Richter und sicher hängt es auch davon ab, ob vermietet oder untervermietet wird und wie groß der vermietete Anteil im Vergleich zur gesamten Wohnfläche ist. Wenn´s ganz sicher sein soll: bei der Zulagenstelle per Mail anfragen.
Gruß aus Ingolstadt
Lutz Rietzscher

tut mir leid, hier kann ich nicht helfen.