Riesterrente

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin 52 Jahre, Landesbeamter und habe vor zwei Jahren einen Riestervertrag abgeschlossen.
Aus gesundheitlichen Gründen steht eine Dienstunfähigkeit aus.
Muss ich im Falle einer DU weitere Beiträge bezahlen ?
Erhalte ich bei geringen Pensionsandsprüchen wegen Teilzeit und wenig Dienstjahren ab dem Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit bereits eine Rente aus dem Riestervertrag ?

Wenn ja, wie berechne ich die Höhe ?

Mfg

hucku

Hallo Hucku,

da die Riesterrente als zusätzliche Altersrente konzipiert wurde, ist eine vorzeitige Auszahlung (vor dem 60. Lebensjahr) soweit ich weiß nicht möglich. Wenn der Beitrag nicht mehr gezahlt werden kann, wird der Vertrag üblicherweise beitragsfrei gestellt.

Da diese Frage allerdings recht speziell ist und ich die Riesterrente ohnehin für staatlich subventionierten Betrug am Bürger halte (sorry, die hohe Verkaufs-Provision allein überzeugt mich einfach nicht), empfehle ich die kostenfreie Hotline der Deutschen Rentenversicherung. Sie ist hier zu erreichen:

0800-10 00 480 70

* Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19.30 Uhr

* Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
Viele Grüße
Stephan Heddinga

Lieber hucku,

eine Riesterrente ist vom Gesetzgeber so vorgegeben das man diese wann immer man möchte beitragsfrei stellen kann.
Desweiteren ist ein Anbieter einer Riesterrente verpflichtet dem Kunden zum Laufzeutende mindestens die eingezahlten Beiträge auszuzahlen.
Diese Pflicht besteht aber nicht während der Laufzeit.

Beispiel :

100,-€ Monatsbeitrag
Laufzeit : 30 Jahre
Beitragssumme : 36.000,-€

Diese 36.000,-€ müssen zum Ende der Laufzeit mindestens an den Kunden ausbezahlt werden.
Wenn aber ein Kunde nach 2 Jahren dieses Produkt beendet dann besteht dieser Anspruch nicht, und so kann es passieren das man nach der Berücksichtigung der Abschlusskosten nur die Hälfte der einbezahlten Beiträge zurückerstattet bekommt.
So kann es sein das Sie in Ihrem Fall eine echte Mini-Rente bekommen, wenn Sie denn eine bekommen.
Bei einer Dienstunfähigkeit werden Sie ja nicht entlassen, oder ?
Da muss ich zuegeben haben ich was das Beamtenrecht angeht eine kleine Wissenslücke.
Ich würde Ihnen jedenfalls raten die Riesterrente beitragsfrei zu stellen und bis zum vereinbarten Zeitpunkt zu warten damit sie auf jeden Fall Ihre eingezahlten Beiträge zurück bekommen.

Die Höhe der dann zu erwartenden Rente richtet sich ganz nach dem vorhandenen Deckungskapital.

Mit freundlichen Grüßen

Florian N.

Nach meiner Kenntnis wir die Riesterrente ab 63 gezahlt. Vorher müssen sie 4% ihres Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen um die volle Förderung zu erhalten. Wenn kein Einkommen da ist, dann zahlen sie nur noch 60 Euro im Jahr. Ein BU ist nicht enthalten!

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin 52 Jahre, Landesbeamter und habe vor zwei Jahren einen
Riestervertrag abgeschlossen.
Aus gesundheitlichen Gründen steht eine Dienstunfähigkeit aus.
Muss ich im Falle einer DU weitere Beiträge bezahlen ?

AUCH EMPFÄNGER VON ERWERBSMINDERUNGSRENTEN SIND FÖRDERBERECHTIGT, WENN SIE VOR EINTRITT EINE FÖRDERBERECHTIGTE TÄTIGKEIT AUSGEÜBT HABEN.ZUR BEITRAGSZAHLUNG GIBT ES KEINE GESETZLICHE VERPFLICHTUNG. DIE BEITRAGSZAHLUNG KANN JEDERZEIT REDUZIERT (BEI KÜRZUNG DER ZULAGE) ODER AUSGESETZT (GERINGERE RENTE) WERDEN.

Erhalte ich bei geringen Pensionsandsprüchen wegen Teilzeit
und wenig Dienstjahren ab dem Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit
bereits eine Rente aus dem Riestervertrag ?

NEIN, DIE RIESTERRENTE LEISTET NUR EIN ALTERSRUHEGELD. EVTL. BESTEHT ABER LEISTUNGSANSPRUCH AUS EINER BU-RENTE.

Wenn ja, wie berechne ich die Höhe ?

Mfg

hucku

Hallo,

bei Riester-Renten besteht grundsätzlich keine Notwendigkeit Beiträge zu zahlen. Allerdings, je nach Anbieter, kann das schon zu einem Verlust führen, insbesondere wenn Abschlusskosten gezahlt wurden… eine Weiterführung macht ja auch keinen Sinn, da Sie keinen Anspruch mehr auf Förderung und Steuervorteile haben, wegen DU…

Eine Rente aus dem Riester-Vertrag kann ich mir nicht vorstellen, zumal in 2 Jahren ja so gut wie nichts eingezahlt ist. Zudem bekommen Sie die erst mit Alter 60 (frühestens)

freundliche Grüße

Volker Riegel

Lieber Hucku,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich aus gesundheitlichen Gründen leider erst heute beantworten kann, wofür ich um Nachsicht bitte.

Wie bei allen Altersvorsorgeverträgen können Sie nicht zur Beitragszahlung verpflichtet werden. Insofern können Sie Ihren Riestervertrag jederzeit beitragsfrei stellen oder die Höhe der Beiträge reduzieren.

Die Riesterrente können Sie ab dem 60. Lebensjahr abrufen. Mit zwei Beitragsjahren wird die Rentenhöhe daraus aber sehr überschaubar sein.
Ein Gefühl für die Höhe der Rente bekommen Sie, wenn Sie sich die letzte Leistungsstandsmitteilung ansehen.
Für konkrete Auskünfte wenden Sie sich am besten direkt an den Produktgeber, der Ihnen eine präzise Auskunft geben kann.

Beste Grüße

Gerd Kotoll

Entschuldigung für die späte Antwort. (PC war ausgestiegen und die zwischenzeitlichen E-Mails hatte ich nicht übernehmen können).

Zur Frage: DU ist keine Altersrente. Rente gibt es frühestens ab 60 (je nach Tarif / Produkt).
Die Beiträge sind aber u.U. förderfähig.
Jens