Hallo,
eine Frage zur Riesterrente, wird sie immer mit 65 ausgezahlt, oder gibt es auch eine Auszahlung mir 60 Jahren?
Grüße
Carolin
Hallo,
eine Frage zur Riesterrente, wird sie immer mit 65 ausgezahlt, oder gibt es auch eine Auszahlung mir 60 Jahren?
Grüße
Carolin
Hallo Carolin,
Auszahlung mit 60 ist durchaus möglich - wenn der Vertrag mit der
Bank/Versicherung entsprechend gestrickt ist; sinnvoll ist ein
„flexibler Ablauf“ = Auszahlung mit 60,61,62 etc.
Gruß joerg koenig
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Danke Jörg!
Also 60 ist das Mindestalter, oder geht es evtl. noch weiter runter?
Wenn wir gerade dabei sind, kannst du mir das Prinzip nochmal erklären/bestätigen, wie die Sache generell läuft?
Mein Verständnis hier mit Maximalbeträgen:
Einzahlun vom Sparer 121 Euro
Zulage vom Staat 9,50 Euro
Also Vertragliche Anlagesumme 130,50 Euro
Stuervorteil bei einem Steuersatz von 42 Prozent ca.
40 Euro Rückerstattung bei der Einkommenerklärung ergibt dann eine tatsächliche Einzahlung/Aufwand von ca. 81 Euro.
Ist das korrekt dargestellt?
Danke und viele Grüße
Caro
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Danke Jörg!
Also 60 ist das Mindestalter, oder geht es evtl. noch weiter
runter?
Nein, weiter runter geht’S nicht. Aber: Du kannst dir 30% des Kapitals als Einmalbetrag auszahlen lassen. Und: Eine vorzeitige Beleihung für Immobilienerwerb wäre ebenfalls möglich.
Mein Verständnis hier mit Maximalbeträgen:
Einzahlun vom Sparer 121 Euro
Einzahlung vom Sparer muss 2006/2007 3% vom Brutto betragen, aber max. 1575€ (abzgl. Zulagen), ab 2008 4% vom Brutto, max. 2100€.
Zulage vom Staat 9,50 Euro
Grundzulage bei o.g. Beiträgen: 2006/2007 114€, ab 2008 154€. Für Kinder gibt’s noch was oben drauf.
Also Vertragliche Anlagesumme 130,50 Euro
Für das Beispiel richtig.
Stuervorteil bei einem Steuersatz von 42 Prozent ca.
40 Euro Rückerstattung bei der Einkommenerklärung ergibt dann
eine tatsächliche Einzahlung/Aufwand von ca. 81 Euro.
Hab’s nicht nachgerechnet, aber grundsätzlich gilt: Das Finanzamt prüft, ob die Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs für Riester-Prpdukte (Anlage AV) eine höhere Förderung bedeutet als die Förderung durch Zulagen. Die Differenz zwischen Zulagen und evtl. Steuervorteil wird nach Steuererklärung ausgezahlt.
Frank Wilke
Hallo Jörg,
deine Antwort wirft weitere Fragen auf.
Erstmal Danke!!!
Danke Jörg!
Also 60 ist das Mindestalter, oder geht es evtl. noch weiter
runter?Nein, weiter runter geht’S nicht. Aber: Du kannst dir 30% des
Kapitals als Einmalbetrag auszahlen lassen. Und: Eine
vorzeitige Beleihung für Immobilienerwerb wäre ebenfalls
möglich.
*** 30 Prozent als Einmalzahlung zum 60 Lebensjahr ist möglich?
*** Gilt das generell für ein Riesterprodukt?
Mein Verständnis hier mit Maximalbeträgen:
Einzahlun vom Sparer 121 EuroEinzahlung vom Sparer muss 2006/2007 3% vom Brutto betragen,
aber max. 1575€ (abzgl. Zulagen), ab 2008 4% vom Brutto, max.
2100€.
*** Auch wenn die Frage jetzt dumm dein sollte, aber ich kann auch 1575 Euro oder beispielsweise 800 Euro jährlich einzahlen, oder bin ich fest an die von dir genannten Beträge gebunden?
1575 Euro sagte man mir wäre der maximale/optimale Betrag für die Zulage vom Staat und die Steuer, oder wenn ich drüber nachdenke, der Höchstbetrag bei meinem EInkommen…
Zulage vom Staat 9,50 Euro
Grundzulage bei o.g. Beiträgen: 2006/2007 114€, ab 2008 154€.
Für Kinder gibt’s noch was oben drauf.Also Vertragliche Anlagesumme 130,50 Euro
Für das Beispiel richtig.
Stuervorteil bei einem Steuersatz von 42 Prozent ca.
40 Euro Rückerstattung bei der Einkommenerklärung ergibt dann
eine tatsächliche Einzahlung/Aufwand von ca. 81 Euro.Hab’s nicht nachgerechnet, aber grundsätzlich gilt: Das
Finanzamt prüft, ob die Berücksichtigung des
Sonderausgabenabzugs für Riester-Prpdukte (Anlage AV) eine
höhere Förderung bedeutet als die Förderung durch Zulagen. Die
Differenz zwischen Zulagen und evtl. Steuervorteil wird nach
Steuererklärung ausgezahlt.Frank Wilke
*** Grüße
Carolin
Hallo Jörg,
deine Antwort wirft weitere Fragen auf.
Erstmal Danke!!!
der Dank für die 2.Antwort gebührt Frank Wilke
*** 30 Prozent als Einmalzahlung zum 60 Lebensjahr ist
möglich?
*** Gilt das generell für ein Riesterprodukt?
Der Gesetzgeber lässt dass so zu, ich kann zwar nicht für alle
Anbieter sprechen, gehe aber davon aus, das Auszahlung
bei allen möglich ist
*** Auch wenn die Frage jetzt dumm dein sollte, aber ich kann
auch 1575 Euro oder beispielsweise 800 Euro jährlich
einzahlen, oder bin ich fest an die von dir genannten Beträge
gebunden?
Bei meinem Brötchengeber würdest Du zunächst über einen festen
Betrag abschließen;könntest aber grundsätzlich von Jahr zu Jahr
variieren;
1575 Euro sagte man mir wäre der maximale/optimale Betrag für
die Zulage vom Staat und die Steuer, oder wenn ich drüber
nachdenke, der Höchstbetrag bei meinem EInkommen…
Es ist m.E. nicht zu empfehlen, über den förderfähigen Höchstbeitrag
hinaus in „Riester“ einzuzahlen. Denke daran: die spätere Auszahlung
(auf geförderte Einzahlungen)ist steuerpflichtig.
Gruß Joerg Koenig