Bin abhängig beschäftigt (als Beamter) und zahle Beiträge zur Riesterrente. Ich habe vor vier Wochen den Bescheid vom Finanzamt erhalten. Meine Riesterbeiträge für 2013 sind, wie in jedem Jahr, komplett anerkannt worden (machte nachträgl. ca. 500 Euro für die Steuerrückerstattung aus). Ist im Grunde auch reine Routine.
Jetzt bekam ich plötzlich einen neuen Bescheid vom FA, der den ersten Bescheid revidierte und die Rückzahlung der o.a. 500 Euro forderte. Aus dem Bescheid geht hervor, dass meine Riesterbeiträge für 2013 auf einmal nicht mehr ankannt werden. Begründung: § 91 Abs. S.4 EstG. Was ist da schiefgelaufen???
Jetzt bekam ich plötzlich einen neuen Bescheid vom FA, der den
ersten Bescheid revidierte und die Rückzahlung der o.a. 500
Euro forderte. Aus dem Bescheid geht hervor, dass meine
Riesterbeiträge für 2013 auf einmal nicht mehr ankannt werden.
Begründung: § 91 Abs. S.4 EstG. Was ist da schiefgelaufen???
Tipp: einfach beim Versicherer anrufen, der müsste dies wissen!
Servus,
die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug lagen nicht vor, und das hat sich anlässlich einer Überprüfung durch das FA nachträglich herausgestellt.
Ob der Versicherer weiß, welche Voraussetzungen nicht vorlagen, hängt davon ab, warum die Voraussetzungen für einen Sonderausgabenabzug nicht vorlagen. Die Begründung dafür steht in dem Bescheid; es ist nicht die, die Du unvollständig zitierst - in § 94 Abs 1 EStG stehen lediglich Formalia, wer was dem Fiskus übermittelt, was der Fiskus prüft und was passiert, wenn das Ergebnis einer Überprüfung negativ ist.
Also:
Erst den Bescheid nochmal richtig lesen, dann lässt sich mehr dazu sagen.
Schöne Grüße
MM