Riesterrente: Bruttoarbeitseinkommen?

Hallo,

Person A war in 2005 erst Beamter mit Bezügen, bekam dann für ca. 6 Wochen ALG I und war danach wieder Beamter mit Bezügen.

Auf dem Formular der Versicherung (für Riesterrente) soll nun das Bruttoarbeitseinkommen angegeben werden. Die Frau von der Versicherung meint, das ALG I sei dort miteinzurechnen, wenn davon Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden. Woran erkenne ich das denn? Auf dem Bewilligungsbescheid steht sowas in der Art („Entgelt für Rentenversicherung: soundsoviel Euro“).

Werden bei ALG I nicht ohnehin IMMER Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt?

Hallo,

Werden bei ALG I nicht ohnehin IMMER Beiträge zur
Rentenversicherung gezahlt?

Ja!

Im Zweifelsfall immer etwas mehr Einzahlen, dann bleibt die Förderung erhalten und der Steuervorteil steigt (wenn es einen übersteigenden Steuervorteil gibt)

Hallo Michael,

zum Thema Riesterrente habe ich zu deiner Einlassung nichts beizutagen, ich habe aber eine Frage, wie das möglich ist, dass jemand Beamter ist, dann arbeitslos und nach sechs Wochen wieder als Beamter durchs Leben zieht? Gibt es so etwas tatsächlich? Wenn man von einem Dienstherrn zu einem anderen wechselt (gar von Bund zu Land oder Gemeindeoder vv.), dann gibt es immer eine Abrechnung stichtagsgenau. Meine Frau als Beamtin schüttelt ganz ungläubig mit dem Kopf.
Klär uns mal auf.
Vielen Dank
Bernd

Hallo,

Hallo Michael,

zum Thema Riesterrente habe ich zu deiner Einlassung nichts
beizutagen,

sehr schade :frowning:

ich habe aber eine Frage, wie das möglich ist,

dass jemand Beamter ist, dann arbeitslos und nach sechs Wochen
wieder als Beamter durchs Leben zieht? Gibt es so etwas
tatsächlich? Wenn man von einem Dienstherrn zu einem anderen
wechselt (gar von Bund zu Land oder Gemeindeoder vv.), dann
gibt es immer eine Abrechnung stichtagsgenau. Meine Frau als
Beamtin schüttelt ganz ungläubig mit dem Kopf.

*Lach* doch, das gibt es. Auch wenn es der gemeine Nichtbeamte schwer versteht. Beamte auf Wiederruf werden in bestimmten Bereichen (z. B. Schule) nach dem Vorbereitunsgdienst in die Arbeitslosigkeit entlassen - z. B. zum Ende des Schuljahres. Sofern sie eine Stellung bekommen werden sie dennoch grundsätzlich erst zum neuen Schuljahr wieder eingestellt. Sind also über die Sommerferien ohne Bezüge, keine Beamte, keine Versicherung usw.

Unter bestimmten Bedingungen - wenn sie nämlich vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben - haben sie aber Anspruch auf ALG.

Noch Fragen?

Gruß