Riesterrente für immobilie nutzbar?

kann ich meine riesterrente auch irgendwann einmal für eine immobilie verwenden? das meinte meine maklerin, aber ich weiss nicht genau ob sie die 30% die ich mir am ende meiner laufzeit als kapital auszahlen lassen könnte, oder könnte ich geld aus meinem riestervertrag vo ablauf der laufzeit für eine eigentumswohnung/haus verwenden?

ach und nochwas…habe den vertrag vor einer woche bei der maklerin unterschrieben. ich möchte ihn jetzt wahrscheinlich wiederrufen wenn das mit der immobilie nicht so läuft wie ich mir das vorstelle…
reicht ein anruf bei der maklerin, oder muss ich es schriftlich bei der riesterversicherung widerrufen ?

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ach und nochwas…habe den vertrag vor einer woche bei der
maklerin unterschrieben. ich möchte ihn jetzt wahrscheinlich
wiederrufen wenn das mit der immobilie nicht so läuft wie ich
mir das vorstelle…

Das Wohn-Riester Modell wurde gerae erst verabschiedet, genehmigte tarife gibt es noch nicht. Also ist das, was Du unterschrieben hast, nicht das was Du willst. Ich persönlich halte das Wohn-Riester-Modell ohnehin nicht fü besonders sinnvoll, also rate ich Dir den Rentenvertrag beizubehalten und die Immobilie herkömmlich zu finanzieren.

reicht ein anruf bei der maklerin, oder muss ich es
schriftlich bei der riesterversicherung widerrufen ?

Schriftlich bei der Gesellschaft !!

Das Wohn-Riester Modell wurde gerae erst verabschiedet,
genehmigte tarife gibt es noch nicht. Also ist das, was Du
unterschrieben hast, nicht das was Du willst. Ich persönlich
halte das Wohn-Riester-Modell ohnehin nicht fü besonders
sinnvoll, also rate ich Dir den Rentenvertrag beizubehalten
und die Immobilie herkömmlich zu finanzieren.

Bisher bestand allerdings bereits die Möglichkeit, 10.000-50.000 Euro für Wohnzwecke zu entnehmen und in Raten bis zum 60. Lebensjahr förderunschädlich in den Vertrag zurückzuzahlen. Das war einer der Gründe, die bei meinem Riestern mit hineingespielt haben. Ich hoffe, der Wohnriester schafft diese Möglichkeit nicht ab.

Viele Grüße,
Sebastian

Also nochmal mit Quelle:
Du hast bei einem aktuellen Riestervertrag nach §92a und §92b EStG die Möglichkeit, 10.000 bis 50.000 Euro für eine selbstgenutzte Immobilie zu entnehmen. Das Geld musst du spätestens zum 60. Lebensjahr in Raten zurückgezahlt haben, aber du kannst es auch schneller zurückzahlen. Wenn du selbst dauerhaft nicht mehr in der Immobilie wohnst, musst du das noch nicht in den Riestervertrag zurückgezahlte Geld in eine andere Immobilie stecken, den Restbetrag in den Riestervertrag zurückzahlen, oder die Förderung darauf zurückzahlen („schädliche Verwendung“).

Demnächst gibt es allerdings neue Regelungen bezüglich Riester und Wohnen. Ich hoffe, dass sie nicht die alten Regelungen ersetzen, denn die alten gefallen mir ganz gut. Ich kann per Riester praktisch einen „zinslosen Kredit“ aus Bruttogehalt bekommen.

Viele Grüße,
Sebastian

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Tach ooch

Ich kann per
Riester praktisch einen „zinslosen Kredit“ aus Bruttogehalt
bekommen.

Das würde ich aber so ein klein wenig in Frage stellen. Wenn das Geld in einer Versicherung einbezahlt wurde, kalkuliert diese Gesellschaft mit den Beiträgen. Und aus dieser Kalkulation heraus kann die Gesellschaft diesen Versicherungsnehmern eine Gewinnbeteiligung geben. Wenn nun aus dem Töpfchen solche Sümmchen fehlen, sieht es mit der Rendite dementsprechend schlechter aus.
So richtig zinslos wird dieser Kredit also nicht sein.
Und so richtig Bruttogehalt ist es auch nicht immer, es soll Leute geben, die auf ihr Bruttogehalt noch andere Abzüge bekommen.

Viele Grüße,
Sebastian

Ich kann per
Riester praktisch einen „zinslosen Kredit“ aus Bruttogehalt
bekommen.

Das würde ich aber so ein klein wenig in
Frage stellen. Wenn das Geld in einer Versicherung einbezahlt
wurde, kalkuliert diese Gesellschaft mit den Beiträgen. Und
aus dieser Kalkulation heraus kann die Gesellschaft diesen
Versicherungsnehmern eine Gewinnbeteiligung geben. Wenn nun
aus dem Töpfchen solche Sümmchen fehlen, sieht es mit der
Rendite dementsprechend schlechter aus.

Bei mir ist es zwar keine Versicherung, aber es gilt natürlich das gleiche. Du hast recht, ich habe Opportunitätskosten, da ich mein Geld ins Haus stecke statt es in der gleichen Zeit renditebringend anzulegen (anlegen zu lassen).

Besser wäre vielleicht zu sagen, ich habe potentiell mehr Eigenkapital zur Verfügung als wenn ich das geriesterte Geld einfach so gespart hätte. Dafür gehe ich allerdings eine Verpflichtung ein, das Geld (aber ohne Verzinsung des Betrags) erneut zusammenzusparen. Wegen letzterer kam mir das Bild mit dem zinslosen Kredit in den Sinn.

Und so richtig Bruttogehalt ist es auch nicht immer, es soll
Leute geben, die auf ihr Bruttogehalt noch andere Abzüge
bekommen.

OK, auch richtig. Das Geld ist (indirekt, durch die Steuererstattung) unversteuertes Gehalt, auf das aber Sozialabgaben bezahlt wurden. „Brutto“ bezog sich also nur auf die Steuer.

Jedenfalls ist es z.B. bei einem marginalen Steuersatz von 33% schon mal grob das Anderthalbfache der Summe, die ich bei Eigenkapitalsparen ausserhalb von Riester zur Verfügung hätte.

Viele Grüße,
Sebastian