Riesterrente - hab ich das richtig verstanden?

Hallo,

eigentlich steig ich ja durch meine Versicherungen durch, aber bei der Riester hört es auf. Warum muss das so kompliziert sein?

Ist es richtig, dass ich in 2007 soviel Beiträge in die Versicherung eingezahlt haben muss, dass ich auf 3% meines STEUERPFLICHTIGEN BRUTTOGEHALTS (nicht Gesamtbrutto) vom Vorjahr kommen muss, um die komplette Zulage zu bekommen?
Da ich verheiratet bin bekomme ich 114€ für meine Frau, 114€ für mich und 138€ für mein Kind. Ist das so richtig? Mein Frau hat keinen eigenen Vertrag, sie ist auch nicht beruftstätig. Bekomme ich die Zulage trotzdem für sie?
Die 3% habe ich bisher nicht erreicht, ist es möglich den Differenzbetrag jetzt noch nachzuzahlen, oder ist der Zug schon abgefahren?

Wäre dankbar für eine kurze Info.
Gruß
Ceres

Guten Tag Ceres,
Ihre eigenen Beiträge und die staatlichen Zulagen zusammen müssen
bei 3% vom Vorjahresbrutto liegen, damit die volle Zulagenförderung
erfolgt. Also: Vorjahresbrutto abzüglich voller Zulagenbetrag ergibt
Ihren Zahlbetrag, damit die Zulage nicht gekürzt wird.
Auf Ihrem Vertrag gibt es keine Zulage für die Ehefrau. Die kann selbst einen abschließen und ist dann mittelbar förderberechtigt,
weil Sie förderberechtigt sind. Dafür zahlt Ihre Frau nur einen
geringen Mindestbeitrag. Wenn Sie bis Jahresende den Differenzbetrag
bis zur 3 %-Grenze einzahlen, bekommen Sie die volle Förderung.
Und: Sobald Ihre Frau einen eigenen Vertrag hat, werden die Kinderzulagen dorthin überwiesen. Durch eine gemeinsame Erklärung der Ehepartner kann das aber wieder geändert werden.
Sie haben schon recht. Riester ist die komplizierteste Kopfgeburt,
die je über die Versicherungswirtschaft gekommen ist. Sie erfordert
eine permanente Überwachung insbesondere durch den Kunden selbst.
Nur wenn das läuft und jedwede Änderung der Familiensituation
(Geburt, Scheidung, Einkommensänderung, Arbeitslosigkeit) aktuell
bei den Förderanträgen und im Beitrag umgesetzt wird, gelingt die
Kiste. Dass die Kiste überwiegend nicht gelingt und Millionen von
Verträgen dummvor sich hindümpeln, weil die Inhaber sich nicht um
Änderungen kümmern, kann da schon die Stimmung drücken.
Aber wenn Sie alles richtig machen …
Ich wünsche Ihnen das jedenfalls.
Gruß
Günther

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bei der Riester hört es auf. Warum muss das so kompliziert
sein?

Wir Deutsche können nichts einfach machen, siehr Dir mal die Regelungen zur stattlichen Sparförderungen an, dagegen ist Riester gar nichts.

Versicherung eingezahlt haben muss, dass ich auf 3% meines
STEUERPFLICHTIGEN BRUTTOGEHALTS (nicht Gesamtbrutto) vom

Des SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIGEN !! Wenn Du nicht über der Beitragsbemessunggrenze verdienst, ist das vom Betrag wahrscheinlich das gleiche.

Vorjahr kommen muss, um die komplette Zulage zu bekommen?

Ja, in 2007 3 % (abzügl der Zulagen), in 2008 4 % abzügl. der Zulagen)

Da ich verheiratet bin bekomme ich 114€ für meine Frau, 114€
für mich und 138€ für mein Kind. Ist das so richtig? Mein

Für 2007 ja, in 2008 2 x 154 € und 1x 185 €.

Frau hat keinen eigenen Vertrag, sie ist auch nicht
beruftstätig. Bekomme ich die Zulage trotzdem für sie?

Ja, wenn das Kind älter als drei Jahre ist, falls nicht Vetrag mit Mindestbeitrag (60 € pro Jahr) abschließen. Für die Ehefrau unbedingt einen (wenn das Kind älter als 3 Jahre ist, beitragsfreien) Ehegattenvertrag abschließen, um die Zulagen zu retten, falls Dir vor Renteneintritt etwas zustößt.

Die 3% habe ich bisher nicht erreicht, ist es möglich den
Differenzbetrag jetzt noch nachzuzahlen,

Ja. bis zum 31.12.2007.

Hallo,

vielleicht nochmal zur Klarstellung.

Da ich verheiratet bin bekomme ich 114€ für meine Frau, 114€
für mich und 138€ für mein Kind. Ist das so richtig?

Du bekommst für deinen Vertrag „nicht“ die Zulage deiner Frau

Sie muss dafür einen eigenen Vertrag abschliessen.

Während der Kindererziehungszeiten, (Erziehende mit Kinder bis zu 3 Jahren) ist die erziehende Person unmittelbar zulageberechtigt. Hat Sie im Vorjahr kein Einkommen erzielt ergibt sich als Mindesteigenbeitrag der genannte Sockelbeitrag.

Falls nichts anderes vereinbart wurde, wird
die Kinderzulage automatisch auf den
Vertrag der Ehefrau gezahlt. Auf Wunsch
kann sie aber auch auf den Vertrag des
Mannes überwiesen werden.

Ansonsten schau mal hier:

http://www.versicherungen-klipp-und-klar.de/download…

Gruss
Börsenfan1968

Hallo,

also mal vielen Dank an alle, ich denke ich habe es soweit kapiert und wenn noch Fragen offen sind, weiß ich, dass ich hier gut beraten bin. :smile:

Liebe Grüße und noch mal Danke!
Ceres

Hallo,
kleine Ergänzung,

Auf Ihrem Vertrag gibt es keine Zulage für die Ehefrau. Die
kann selbst einen abschließen und ist dann mittelbar
förderberechtigt,
weil Sie förderberechtigt sind. Dafür zahlt Ihre Frau nur
einen
geringen Mindestbeitrag.

bei mittelbarer Förderung ist vom Gesetzgeber kein Mindestbeitrag
vorgesehen. Es genügt, wenn eine Vertrag abgeschlossen wird, auf den
dann ausschließlich Förderung eingezahlt wird. Bei einigen Anbietern
geht das auch so.

Gruß
Günther

Gruß Joerg

Guten Tag Jörg König,
dankeschön für den Hinweis. So wie Sie das beschrieben haben, habe ich es bei Recherche auch gefunden. Ich stimme Ihnen zu. Indessen stört das die Praxis eher nicht. Ich kenne zwei verschiedene Anbieter, die es abgelehnt haben, einen sogenannten Nullvertrag für die Ehefrau
zu führen - wohlgemerkt unter Hinweis auf die Gesetzeslage - und darauf bestanden haben, dass zumindest der Mindesteigenbeitrag geleistet wird. Wer Böses denkt, kommt vielleicht zu dem Schluß, dass
die Burschen eben so sind und keine Möglichkeit auslassen, an des Kunden Bestes zu gelangen.
Ich für meinen Teil habe mir die Erklärung zurechtgelegt, dass dies nur ein weiteres Beispiel dafür ist, dass Riester von der Konstruktion
her so hirnrissig ist, dass selbst innerhalb der Versicherungsbranche
die Dinge nicht verstanden werden und die linke Hand nicht weiß, welchen Unfug gerade die Rechte hinbiegt.
Gruß
Günther

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