Riesterrente-Mindesbeitrag?

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an Mister X hatte letztes Jahr, nach dem Lohnsteuerjahresausgleich ein Einkommen von 18 k € und hat erst letztes Jahr die Riester-Rente abgeschlossen.

Wieviel muss Mister X jetzt einzahlen?

Einerseits wurde Mister X etwas von 2 % vom Jahreseinkommen und andereseits von 4 % Jahreseinkommen erzählt.

Was ist denn nun richtig?

Grüße Alex

Hallo zusammen,

Hallo,

nehmen wir mal an Mister X hatte letztes Jahr, nach dem
Lohnsteuerjahresausgleich ein Einkommen von 18 k € und hat
erst letztes Jahr die Riester-Rente abgeschlossen.

Wieviel muss Mister X jetzt einzahlen?

Mister X sollte 4% vom sozialversicherungsbrutto - nicht steuerbrutto - abzüglich Zulage (154) jährlich zahlen. Zahlt er weniger, so wird die Zulage gekürzt. Bekommt X Kindergeld, so gestaltet sich die Sachlage u.U. anders.
Gruß J.K.

Hallo J.K.

Wieviel muss Mister X jetzt einzahlen?

Mister X sollte 4% vom sozialversicherungsbrutto - nicht
steuerbrutto - abzüglich Zulage (154) jährlich zahlen. Zahlt
er weniger, so wird die Zulage gekürzt. Bekommt X Kindergeld,
so gestaltet sich die Sachlage u.U. anders.
Gruß J.K.

ich habe mal nach dem unterschied vom sv-brutto und steuer-brutto gegoogelt und auf der folgenden seite eigentlich nur erfahren, dass man es angeblich nicht wirklich auseinanderhalten kann.

http://knowhow.lexware.de/foren/09172/archiv/203437

kann mir das evtl. jemand hier nochmal erläutern?

ich bin jetzt ganz normal von 18 k und 4 % - 154 € Zulage ausgeganngen. Demnach müsste über das Jahr 566,- € eingezahlt werden, um die volle Förderung zu bekommen.

Grüße Alex

Hallo,

die Berechnung ist so OK.
Allerdings kann man nicht für ein abgelaufenes Kalenderjahr einzahlen.

Gruß Woko

Hallo,

Hallo Woko,

die Berechnung ist so OK.
Allerdings kann man nicht für ein abgelaufenes Kalenderjahr
einzahlen.

Aber man muss doch 4 % vom „Brutto 2008“ im Jahr 2009 einzahlen, oder bin ich da jetzt gerade total verwirrt?

Gruß Woko

Grüße Alex

Hallo,

Hallo Woko,

die Berechnung ist so OK.
Allerdings kann man nicht für ein abgelaufenes Kalenderjahr
einzahlen.

Aber man muss doch 4 % vom „Brutto 2008“ im Jahr 2009
einzahlen, oder bin ich da jetzt gerade total verwirrt?

Das ist so richtig. Zahlung in 2009 aus dem Einkommen aus 2008.

Ich hatte die Frage so gedeutet, ob man jetzt noch rückwirkend für 2008 Beträge einzahlen kann, wenn man festgestellt hat, dass man unterhalb der 4% geblieben ist.

Gruß Woko