Riesterrente: Mindestbeitrag sinnvoll?

Hallo,

Person A hat einen Riestervertrag. Aufgrund seines Einkommens und des Familienstandes ist die Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug höher als die Zulage.

Um die höchstmögliche Zulage zu erhalten, muss man ja den Mindestbeitrag von 4% minus Zulage entrichten.

Ist es nun sinnvoll für A, obwohl die Zulage niedriger als die Steuerersparnis ist, ebenfalls den Mindestbeitrag einzuzahlen? Mal abgesehen davon, dass durch höhere Einzahlungen mehr Kapital aufgebaut wird. Gibt es weitere Vorteile?

Danke schonmal.

Um die höchstmögliche Zulage zu erhalten, muss man ja den
Mindestbeitrag von 4% minus Zulage entrichten.

Der Mindestbeitrag ist 60 e pro Jahr. 4 % vom Vorjahresbrutto minus Zulage(n) liefert die Maximale Förderung.

Ist es nun sinnvoll für A, obwohl die Zulage niedriger als die
Steuerersparnis ist, ebenfalls den Mindestbeitrag einzuzahlen?

Ich würde überlegen den Höchtsbeitrag (2100 € p.J.) einzuzahlne, wenn es finanziell möglich ist, wenn die steuerliche Förderung attraktiv ist…

Der Mindestbeitrag ist 60 e pro Jahr. 4 % vom Vorjahresbrutto
minus Zulage(n) liefert die Maximale Förderung.

Ja sorry, da habe ich die Begriffe verwechselt.

Ich würde überlegen den Höchtsbeitrag (2100 € p.J.)
einzuzahlne, wenn es finanziell möglich ist, wenn die
steuerliche Förderung attraktiv ist…

Ja, den Vorteil durch höhere Einzahlung (mehr Kapitalaufbau = mehr Steuerersparnis) habe ich ja erwähnt.

Meine Frage ist, gibt es einen weiteren Nachteil, sollte Person A weniger als die 4% einzahlen? Insbesondere hinsichtlich der verringerten Zulage.

Die Zulage spielt ja gleich mehrere Rollen: Sie wird auf das Rentenkonto eingezahlt, sie verringert den Eigenanteil des Beitrages, gleichzeitig wird sie aber auch von der Steuerersparnis abgezogen.

Wenn statt 154 Euro Zulage sagen wir nur 120 Euro auf das Rentenkonto ausbezahlt werden, ergibt das dann irgendwelche steuerlichen Nachteile?

Meine Frage ist, gibt es einen weiteren Nachteil, sollte
Person A weniger als die 4% einzahlen? Insbesondere
hinsichtlich der verringerten Zulage.

Es könnte sein, dass auch der steuerliche Effekt reduziert wird (anteilig).

Wenn statt 154 Euro Zulage sagen wir nur 120 Euro auf das
Rentenkonto ausbezahlt werden, ergibt das dann irgendwelche
steuerlichen Nachteile?

s.o.

Meine Frage ist, gibt es einen weiteren Nachteil, sollte
Person A weniger als die 4% einzahlen? Insbesondere
hinsichtlich der verringerten Zulage.

Es könnte sein, dass auch der steuerliche Effekt reduziert
wird (anteilig).

Könnte sein? Wovon ist das abhängig?

Du meinst also, man kann nicht mehr die gesamte Jahresbeitragssumme als Sonderausgaben abziehen, sondern nur einen Anteil?

Hallo,

Folgendes Beispiel:
Arbeitnehmer Gutverdiener 52.500 p.a., Ehefrau Hausfrau mit Ehegattenvertrag, 2 Kinder vor 2008 geboren

Höchst-Zulagen = 678 €
Eigenanteil = 1.422 €
Steuerliche Geltendmachung Vorsorgebeträge von 2.100 € (Höchstbetrag) mit Günstigkeitsvergleich

Nun werden aber nicht die 1.422 €, sondern nur 711 € Eigenanteil geleistet. Dann ergibt sich folgende Berechnung:

Zulagen und Eigenanteil betragen zusammen 1.389 €
Dies entspricht 2,65%, oder im Verhältnis zum Mindesteigenbetrag von 4% sind 33,75% zu wenig gezahlt worden.

Konsequenz:
a. alle Zulagen (auch Kinderzulagen) werden um 33,75% gekürzt,d.h. es gibt 228,83 € Zulagen weniger und nur noch 449,17 €
b. der Sonderausgabenabzug verringert sich damit auch auf 1.160,17 €

Damit wird deutlich, wie sinnvoll eine volle Einzahlung ist und taktische Überlegungen schnell nach hinten los gehen können.

Gruß Woko

Es macht nicht immer Sinn den vollen Beitrag in die Riesterrente einzuzahlen. Es kann auch Sinn machen mit dem Restbetrag was man bereit ist für seine Altersvorsorge zu investieren, eine Rürup(Basis)Rente abzuschließen oder eine klassische Rentenversicherung. Es macht bestimmt auch Sinn das mit seinem Steuerberater mal durchzurechnen, die Versicherungen/Banken können nur die „Instrumente“ zur Verfügung stellen. Die Berechnugsprogramme der Gesellschaften können nur eine Schätzung abgeben wie sich das steuerlich auswirkt, ganz genau kann es nur der Steuerberater, er ist dafür die/der Fachfrau/Fachmann.