RiesterRente+Verbeamtung

Hallo,

Wenn man einen Vertrag zur Riester-Rente abgeschlossen hat und ca. 1 Jahr später verbeamtet wird, welche Möglichkeiten bieten sich dann? Kann man:

  • die Riester-Rente weiterlaufen lassen und weiter einzahlen?
  • sie weiterlaufen lassen, ohne noch neu einzuzahlen?
  • sie auf den Ehepartner überschreiben (der aber schon einen eigenen Vertrag hat)?
  • sich das schon eingezahlte Geld wieder auszahlen lassen?

Falls es mehrere Möglichkeiten gibt: was spricht dann aus Eurer Sicht für die eine oder andere?

Mit vielen Grüssen, Walkuerax

Hallo,

Wenn man einen Vertrag zur Riester-Rente abgeschlossen hat und
ca. 1 Jahr später verbeamtet wird, welche Möglichkeiten bieten
sich dann? Kann man:

  • die Riester-Rente weiterlaufen lassen und weiter einzahlen?

ja!

  • sie weiterlaufen lassen, ohne noch neu einzuzahlen?

ja!

  • sie auf den Ehepartner überschreiben (der aber schon einen
    eigenen Vertrag hat)?

nein, nur im Falle des Ablebens!

  • sich das schon eingezahlte Geld wieder auszahlen lassen?

ja!

Falls es mehrere Möglichkeiten gibt: was spricht dann aus
Eurer Sicht für die eine oder andere?

Führen Sie den Vertrag unverändert weiter, Sie erhalten nach wie vor die volle Förderung!

Danke! (ohne T.)
.

Hallo,

Wenn man einen Vertrag zur Riester-Rente abgeschlossen hat und
ca. 1 Jahr später verbeamtet wird, welche Möglichkeiten bieten
sich dann? Kann man:

  • sich das schon eingezahlte Geld wieder auszahlen lassen?

ja!

Wenn das überhaupt möglich sein sollte (dafür kenne ich die Vertragsgestaltung nicht), wären hierbei sicherlich ALLE Zulagen sowie evtl. gewährte Steuervorteile zurückzuzahlen!

Wenn ich falsch liege: Schlagt mich!

Frank

Nö, Sie liegen richtig.

Aber die Frage, ob er sein eingezahltes Geld zurückbekommt lautet die Antwort nunmal ja (Kosten werden an dieser Stelle vernachlässigt)!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn das überhaupt möglich sein sollte (dafür kenne ich die
Vertragsgestaltung nicht), wären hierbei sicherlich ALLE
Zulagen sowie evtl. gewährte Steuervorteile zurückzuzahlen!

Wenn ich falsch liege: Schlagt mich!

Frank

Nö, Sie liegen richtig.

Aber die Frage, ob er sein eingezahltes Geld zurückbekommt
lautet die Antwort nunmal ja (Kosten werden an dieser Stelle
vernachlässigt)!

Ohoooooo - man bekommt das Geld zurück, aber abzgl. der Kosten!? Das ist aber eine … vorsichtig ausgedrückt … sehr andere Bedeutung. Aber dann gehen wir konform: Er bekommt den Rückkauf-Wert, der deutlich(!) geringer als die eingezahlten Beiträge ist!

Frank

Wenn das überhaupt möglich sein sollte (dafür kenne ich die
Vertragsgestaltung nicht), wären hierbei sicherlich ALLE
Zulagen sowie evtl. gewährte Steuervorteile zurückzuzahlen!

Wenn ich falsch liege: Schlagt mich!

Frank

Nö, Sie liegen richtig.

Aber die Frage, ob er sein eingezahltes Geld zurückbekommt
lautet die Antwort nunmal ja (Kosten werden an dieser Stelle
vernachlässigt)!

Ohoooooo - man bekommt das Geld zurück, aber abzgl. der
Kosten!? Das ist aber eine … vorsichtig ausgedrückt … sehr
andere Bedeutung. Aber dann gehen wir konform: Er bekommt den
Rückkauf-Wert, der deutlich(!) geringer als die eingezahlten
Beiträge ist!

Immer noch mehr als bei einer klassischen LV!

Außerdem ging es doch nur um die prinziepielle Frage, ob es geht, ja es geht. Ob es sinnvoll ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.

Ich hatte es richtig verstanden
Hallo,

Keine Sorge, ich hatte es genauso verstanden. Dass man die Vergünstigen nicht behalten darf, wenn man die Beiträge wieder zurückkauft, hätte ich nicht anders erwartet.

Schönen Abend, Walkuerax

Es wird auch ein Teil der Beiträge für Kosten (Siehe Antrag) einbehalten).

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