Hallo zusammen,
kann man eine Riesterrente nur dann verlustfrei (= ohne Verlust der staatlichen Anteile) an den Ehepartner vererben, wenn der auch einen (kleinen mit >=Mindesteinzahlung) Riestervertrag hat?
Kann man die Sache mit dem „verlustfrei vererben“ dem § 79 EStG ( http://bundesrecht.juris.de/estg/ ) entnehemen?
Der § ist so scheußlich verklausuliert.
Ich blick nicht wirklich durch.
Gruß JK