RiesterRente.Zulage,obwohl nicht förderberechtigt?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich einer Riester Förder Rente die ich 2007 abgeschlossen habe.
Und zwar bin ich beim durchblättern meiner Unterlagen ein wenig stutzig geworden bezüglich der erhaltenen Zulagen.

Kurz zu mir:
Ich bin seit 2006 Student und habe 2007 und 2008 jeweils für 3 Wochen als Werkstudent gearbeitet. Auf beiden Lohnsteuerabrechnungen wurden keine Anteile für die Rentenversicherung vermerkt. Also nicht förderberechtigt, oder?

In 2008, 2009 und 2010 habe ich auch für je mindenstens einen Monat als studentische Hilfskraft gearbeitet und war also geringfügig beschäftigt. Mein Rentenversicherungsbeitrag betrug 15% vom Bruttolohn und wurde von mir NICHT auf 19,9% durch einen Eigenanteil aufgestockt. Also ebenfalls nicht förderberechtigt, oder?

Für 2008 und für 2009 wurden mir aber Zulagen gutgeschrieben. Bin ich doch förderberechtigt?

Nach Anfrage bei meiner Versicherung, wie genau überprüft wird ob ich Zulagen berechtigt bin, teilte man mir mit, dass anhand meiner Sozialversicherungsnummer identifiziert werden kann, ob ich meinen Beitrag zur RV gezahlt und mir die Zulage zusteht. Das beruhigt mich natürlich schon mal, da ich anscheinend keinen Fehler begangen habe. Aber das oben beschriebene Verständnisproblem bleibt dennoch.

Vielleicht wisst ihr ja weiter?
Danke für eure mit Hilfe.

Gruß

Hallo,

Du darfst Dich darauf einstellen, dass die Förderung zurückgefordert wird. Es hat schon Fälle gegeben, da hat der Versicherer Geld von dem Versicherten gefordert, weil die Zulagenstelle die Förderung von der Versicherung zurückgefordert (und bekommen) hat.

Auch wenn Ihnen das vielleicht nicht weiterhelfen mag, aber mit den geschilderten Angaben kann ich auch keine Förderberechtigung ableiten.

Wie Sie schon richtig erkannt haben hätten Sie hierzu freiwillig Ihren Beitrag in die GRV auf 19,9 % aufstocken müssen.

Entweder gibt es noch einen anderen Grund oder das Amt hat einen Fehler (zu Ihren Gunsten) gemacht.

Viele Grüße

Claude Burgard
www.burgard-versicherungen.de

tut mir leid. hier kann ich leider nicht helfen.

Hallo!

Sorry, das ist nicht mein Fachgebiet und mein Kollege, der „Riester-Spezialist“, ist derzeit noch im Urlaub.

Aber ich denke, es wird sich jemand finden, der die Frage beantworten kann. Falls nicht, einfach in der nächsten Woche noch mal melden, denn dann ist der Kollege wieder da.

Viele Grüße
Stephan Heddinga

Hallo,

betreffs der Zulagen ist es so, dass die normalerweise nur gezahlt werden, wenn SV-Pflicht besteht.
Wenn sie gebucht wurden, ist die Prüfung halt entsprechend ausgefallen. Als Kunde MUSS man sich darauf verlassen, dass die Gesellschaft und auch die Zulagenstelle richtig prüfen. Das was möglich war, wurde getan - wenn also plötzlich zurück gebucht werden sollte, kann man sich immer noch auf die Haftung des entsprechenden Sachbearbeiters berufen. Also - den Schriftverkehr schön mit abheften und das wars.
Grundsätzlich bleibt dennoch das Problem bestehen, dass es eine Versicherung ist - Kosten zu hoch, Transparenz nicht gegeben.
Das Wichtigste bei Riester ist allerdings, dass spätestens ein Jahr vor Rentenbeginn geprüft wird, wie hoch die Rente aus Riester ist und wie hoch die andere Altersversorgung (gesetzlich, privat). Wenn unterhalb der Grundversorgung (z.Z. ca 600 - 700 Euro monatlich je nach Gemeinde) - kündigen und noch was Schönes kaufen. Dann werden zwar die Zulagen zurückgeführt, aber die Zinsen bleiben einem erhalten. Wenn es die Versicherung dann noch gibt.

MfG
JOs

sorry, das kann ich auch nicht erklären

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich einer Riester Förder Rente die
ich 2007 abgeschlossen habe.
Und zwar bin ich beim durchblättern meiner Unterlagen ein
wenig stutzig geworden bezüglich der erhaltenen Zulagen.

Kurz zu mir:
Ich bin seit 2006 Student und habe 2007 und 2008 jeweils für 3
Wochen als Werkstudent gearbeitet. Auf beiden
Lohnsteuerabrechnungen wurden keine Anteile für die
Rentenversicherung vermerkt. Also nicht förderberechtigt,
oder?

In 2008, 2009 und 2010 habe ich auch für je mindenstens einen
Monat als studentische Hilfskraft gearbeitet und war also
geringfügig beschäftigt. Mein Rentenversicherungsbeitrag
betrug 15% vom Bruttolohn und wurde von mir NICHT auf 19,9%
durch einen Eigenanteil aufgestockt. Also ebenfalls nicht
förderberechtigt, oder?

Für 2008 und für 2009 wurden mir aber Zulagen gutgeschrieben.
Bin ich doch förderberechtigt?

Nach Anfrage bei meiner Versicherung, wie genau überprüft wird
ob ich Zulagen berechtigt bin, teilte man mir mit, dass anhand
meiner Sozialversicherungsnummer identifiziert werden kann, ob
ich meinen Beitrag zur RV gezahlt und mir die Zulage zusteht.

Hallo Hurricane… da ist schon viel Schönes dabei … und wie immer 80 zu 20 // 80% der Mitarbeiter sind Schrott (vom Wissen und dem Interesse her) und wenn man nicht bei den anderen 20% landet, geht’s so aus, wie bei Dir…

Dein Dauer-Zulagenantrag landet von der Versicherung her kommend bei der Zentralstelle zur Vergabe der Förderung unter dem Dach der BfA//Deutsche Rentenversicherung … die zahlen dann automatisch die dort berechnete und angeforderte Zulage, ohne weitere Prüfung aus.
Erst später kommt der Datenabgleich mit anderen staatlichen Stellen (Finanzämter, Familienkasse und dem Träger der gesetzl. Rentenversicherung) Ergibt diese Prüfung, dass die Zulage zu Unrecht oder zu hoch gezahlt war, wird sie zurückgefordert.

Das beruhigt mich natürlich schon mal, da ich anscheinend
keinen Fehler begangen habe. Aber das oben beschriebene
Verständnisproblem bleibt dennoch.

Nach den bisher geschilderten Umständen sage ich: JA !! nicht förderberechtigt … dabei wäre das so einfach zu lösen … Näheres weiss der Berater der Versicherung, …hoffentlich … u know 80/20

Vielleicht wisst ihr ja weiter?
Danke für eure mit Hilfe.

Gruß

Keine Rentenversicherungspflichtige Beschäftigung = keine Riesterförderung!

Gruß aus Ingolstadt
Lutz